DRS 24 verabschiedet

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30.10.2015

Das DRSC hat heute in seiner 23. Öffentlichen Sitzung DRS 24 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss' verabschiedet.

Der Standard ist prospektiv auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen, anzuwenden. Für die bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbenen oder selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände haben die Unternehmen die Möglichkeit, die bisherige Bilanzierung beizubehalten oder diese an die Vorschriften des neuen Standards anzupassen.

DRS 24 wird dem BMJV zwecks Bekanntmachung gemäß § 342 Abs. 2 HGB vorgelegt.

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