DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Klarstellungen von IFRS 15

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26.10.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf vorgeschlagener Klarstellungen von IFRS 15 genommen.

Der Fachausschuss hält in seiner Stellungnahme zum Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15) Folgendes fest:

  • Insgesamt stimmt der Fachausschuss den meisten der geäußerten Sichtweisen zu, glaubt aber, dass es bei den Prinzipal/Agent-Erwägungen gegebenenfalls noch weiterer Verbesserungen bedarf.
  • Änderungen an jüngst herausgegebenen Standards bringen das Risiko unbeabsichtigter Auswirkungen mit sich, können einigen Anwendern übermäßige Lasten auflegen, und können den Umsetzungsprozess stören. Daher sei es richtig, sich auf Klarstellungen zu beschränken und keine Vorschriften zu ändern, und auch die Änderungen so gering wie möglich zu halten.
  • Die Konvergenz mit den Vorschriften des FASB sei nicht höher anzusetzen als das vermeiden unnötiger Änderungen. Daher begrüßt der Fachausschuss das unabhängige Denken des IASB und die Entscheidung, keine zusätzlichen Änderungen vorzunehmen.
  • Der Fachausschuss sieht den Verweis auf die Erörterungen der TRG und die Dokumentierung der Einreichungen und Erörterungen als Nachschlagemöglichkeit kritisch, da diese nicht den Konsultationsprozess durchlaufen hätten. Deshalb drängt er den IASB, explizit deutlich zu machen, dass diese keine verbindliche IFRS-Literatur darstellen.
  • Obwohl der IASB nur um Rückmeldungen zu seinen Vorschlägen bittet, ist in der DRSC-Stellungnahme ein Sachverhalt zu Folgeänderungen an IAS 39 und IFRS 9aufgeführt, der während der ersten IFRS 15-Erstellerforums des DRSC aufkam und von dem der Fachausschuss glaut, dass er der Klarstellung bedürfe.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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