DRSC veröffentlicht vorgeschlagenen Änderungsstandard

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07.10.2015

Das DRSC hat heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 6 (E-DRÄS 6) veröffentlicht. Durch E-DRÄS 6 sollen DRS 3, DRS 8, DRS 9, DRS 13, DRS 17 (geändert 2010), DRS 18, DRS 19, DRS 20 und DRS 2 geändert sowie DRS 3-10 und DRS 3-20 außer Kraft gesetzt werden.

Der Anlass der aktuellen Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs Standards ist das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Mit dem Entwurf wird somit vor allem das Ziel verfolgt, das BilRUG in den DRS zu berücksichtigen. Ferner sollen die Standards an andere Gesetzesänderungen, wie etwa die Kapitaladäquanzverordnung oder das neue Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst angepasst werden. Schließlich sollen im Rahmen des E-DRÄS 6 redaktionelle oder klarstellende Änderungen an den Standards vorgenommen werden, die der Angleichungen innerhalb der DRS sowie der Beseitigung formaler Unstimmigkeiten dienen. Grundlegende konzeptionelle Änderungen sind im Rahmen dieser Überarbeitung der Standards nicht vorgesehen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 23. November 2015 erbeten. Er steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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