ESMA veröffentlicht öffentliche Stellungnahme zu Angaben

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27.10.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Stellungnahme herausgegeben, die darauf abzielt, die Qualität von Angaben in Abschlüssen zu verbessern.

Die Stellungahme ist eine Reaktion auf die wahrgenommene Angabenüberlast und die Tendenz, leere Phrasen an Stelle von aussagekräftigen, relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Während ESMA Initiativen lobt, die von Standardsetzern (nicht zuletzt dem IASB in Form seiner Angabeninitiative) und sogar Durchsetzungsbehörden (wie beispielsweise in Dänemark) angestoßen wurden, hält ESMA fest, dass bisher nur sehr wenige Ersteller in irgendeiner Form tätig geworden sind. Deshalb hat ESMA fünf Angabeprinzipien entwickelt, die Ersteller im Hinblick auf Angaben berücksichtigen sollten, wenn sie ihre Abschlüsse aufstellen:

    1. Einnehmen der Unternehmensperspektive durch Legen des Schwerpunkts auf unternehmensspezifische Angaben und die Vermeidung von Allgemeinplätzen.
    2. Vermittlung einfach zugänglicher relevanter Informationen, die notwendig sind, um den finanziellen Erfolg und die finanzielle Lage des Unternehmens verstehen zu können.
    3. Erwägung von Wesentlichkeitsaspekten und Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips der IFRS.
    4. Verbesserung der Lesbarkeit des Abschlusses durch Erarbeitung von Informationen, die so klar und knapp wie möglich gehalten werden.
    5. Sicherstellung der Konsistenz innerhalb des Abschlusses.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

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