IFRS 15 - ESMA glaubt, der IASB habe die richtigen Sachverhalte identifiziert, fordert klare Dokumentation der Auswirkungen der Unterschiede

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08.10.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/6 'Klarstellung von IFRS 15' veröffentlicht.

ESMA stimmte den vorgeschlagenen Klarstellungen von IFRS 15 zu, bedauert aber, dass es IASB und FASB nicht gelungen ist, die Konvergenz ihrer jeweiligen Standards zu erhalten. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich:

ESMA stimmt zu, dass der IASB die richtigen Sachverhalte identifiziert hat, die als Ergebnis der Diskussionen der TRG der Klarstellung bedürfen, und dass keine weiteren Klarstellungen der Sachverhalte, für die der FASB Klarstellungen vorgeschlagen hat, derzeit erforderlich sind. [...] In Bezug auf künftige Standardsetzungsprozesse hinsichtlich IFRS 15 sollten jegliche verbleibende geringfügigen Sachverhalte - so keine fatalen Fehler identifiziert werden -, die während der Umsetzung noch identifiziert werden, dadurch adressiert werden, dass die Sachverhalte zwecks Erwägung an das IFRS Interpretation Committee überwiesen werden oder bei der Überprüfung nach der Einführung berücksichtigt werden.

ESMA drängt die beiden Boards, ihre Bemühungen fortzusetzen, um die beiden Standards zu konvergiert wie möglich zu halten, und auftretende Sachverhalte bis zum verpflichtenden Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 weiterhin gemeinsam zu erörtern. Außerdem unterstützt ESMA die Entscheidung des IASB, in die Grundlage für Schlussfolgerungen des Entwurfs eine Erörterung der möglichen Auswirkungen auf die Konvergenz jeder der Sachverhalte aufzunehmen, bei denen IASB und FASB entschieden haben, unterschiedliche Änderungen an ihren jeweiligen Standards vorzuschlagen. ESMA fordert den IASB auf, diese Unterschiede nachzuhalten und deutlich zu kommunizieren, indem der Vergleich während der Finalisierung der Vorschläge der Boards und bei Auftreten neuer Unterschiede fortlaufend aktualisiert wird.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

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