ESMA-Dokumente zur Unterstützung des Inkrafttretens der geänderten Transparenzrichtlinie

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26.10.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat vier Dokumente erarbeitet, die der einheitlichen Umsetzung der geänderten EU-Transparenzrichtlinie dienen sollen.

Mit der überarbeiteten Transparenzrichtlinie wird eine Lücke in den bestehenden Angabevorschriften geschlossen, indem die Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente gefordert wird, die verwendet werden könnten, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Sie tritt am 26. November 2015 in Kraft.

Die neuen Dokumente, die ESMA erstellt hat, um die Umsetzung zu fördern und zu einer konsisten Anwendung in der EU beizutragen, sind die folgenden:

  • aktualisierte Fragen und Antworten zur Transparenzrichtlinie;
  • ein neues Standardformular zur Angabe des Mitgliedstaates, in dem ein Emittent ansässig ist;
  • ein neues Standardformular zur Bekanntmachung bedeutender gehaltener Anteile; und
  • eine indikative Liste von Finanzinstrumenten, die der Angabevorschrift unterliegen.

Die Dokumente stehen Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

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