IASB stimmt vorläufig über den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 16 ab
20.10.2015
Der IASB hat soeben über den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 16, dem neuen Standard zu Leasingverhältnissen, abgestimmt.
Wie vom Stab empfohlen, hat der IASB dafür gestimmt, diesen auf den 1. Januar 2019 festzusetzen. Vorzeitige Anwendung soll nur gestattet sein, wenn das Unternehmen gleichzeitig IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden anwendet.