Gesetz zur Umsetzung der neuen EU-Transparenzrichtlinie beschlossen

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02.10.2015

Am 1. Oktober hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie beschlossen. Von dem Artikelgesetz betroffen sind vor allem das WpHG, aber auch das WpHG gestützte Verordnungsrecht sowie das HGB.

Die Änderungen an der bisherigen Transparenzrichtlinie, die November 2013 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, zielen auf Folgendes ab:

  • Vereinfachung bestimmter Verpflichtungen, um regulierte Märkte attraktiver für die Kapitalaufnahme durch kleine und mittelgroße Emittenten zu machen (beispielsweise Streichung der Vorschrift, vierteljährliche Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen),
  • Verbesserung der gesetzlichen Klarheit und Wirksamkeit, insbesondere in Bezug auf Angaben zur Unternehmenseigentümerschaft (Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente, die verwendet werden können, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben),
  • Zurverfügungstellung von Saktionen, die ausreichend abschreckend im Fall der Verletzung von Transparenzvorschriften sind, und
  • Offenlegung von Zahlungen an Regierungen durch börsennotierte Unternehmen, die in der Rohstoffbranche oder der Bewirtschaftung von Primärwälder aktiv sind, in den Ländern, in denen sie tätig sind (sogenannte länderspezifische Berichterstattung).

Die als Beschlussvorlage dienende Beschlussempfehlung mitsamt Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucksache 18/6220 vom 30. September 2015) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages.

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