Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

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27.10.2015

Im Nachgang seiner Oktobersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Auf Grund der seit dem Juli geänderten Darstellung sind Änderungen schwer zu verfolgen, und es können sich Verschiebungen von einem Monat in allen Projekten ergeben haben, bei denen der IASB keine aktive Änderung der Zuordnung vorgenommen hat. Alle aktiv vorgenommenen Änderungen haben wir für Sie analysiert.

Bei den größeren Projekten haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Über die weitere Ausrichtung des Projekts zum Rahmenkonzept soll jetzt innerhalb der nächsten sechs Monate entschieden werden.
  • Beim Projekt zu Wesentlichkeit, bei dem morgen der Entwurf eines Leitliniendokuments veröffentlicht werden soll, ist jetzt die Veröffentlichung eines endgültigen Dokuments aufgenommen worden - allerdings erst nach frühestens sechs Monaten.
  • Bei allen anderen größeren Projekten können sich nächste Projektschritte um einen Monat seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im September 2015 verschoben haben.

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • In das Arbeitsprogramm wurde ein Projekt zu den jährlichen Verbesserungen 2015-2017 aufgenommen; ein Entwurf soll allerdings erst frühestens nach sechs Monaten veröffentlicht werden.
  • Außerdem wurde ein Projekt zur Neubewertung zuvor gehaltener Anteile beim Erwerb von Kontrolle oder gemeinsamer Kontrolle in das Arbeitsprogramm aufgenommen. Es ist Ausfluss der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 - ein Entwurf soll innerhalb von sechs Monaten erarbeitet werden.
  • Nach der Entscheidung des Boards bei der Oktobersitzung, mit den Änderungen an IAS 7 auf jeden Fall fortzufahren, wurde der Status des Projekts auf "Entwicklung einer endgültigen Verlautbarung" geändert - sie soll innerhalb von drei Monaten herausgegeben werden.
  • Beim Projekt zur Neubewertung bei einer Planänderung ist die Kommentierungsfrist abgelaufen. Der Board wird nun innerhalb der nächsten sechs Monate über die weitere Ausrichtung des Projekts beraten.
  • Des weiteren ist jetzt berücksichtigt, dass die zwei neuen Interpretationsentwürfe (zu Fremdwährungstransaktionen und zu Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern) derzeit kommentiert werden können. Über die weitere Ausrichtung des Projekts soll jeweils frühestens nach sechs Monaten entscheiden werden.
  • Bei allen anderen Projekten mit begrenztem Umfang können sich nächste Projektschritte ebenfalls um einen Monat verschoben haben.

Schließlich spiegelt das Arbeitsprogramm wider, dass in zwei Forschungsprojekten (Abzinsungssätze und Geschäfts oder Firmenwerte und Wertminderung) erste Erörterungen aufgenommen wurden.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 26. Oktober 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

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