Oktober

FEE-Papier mit Vorschlag einer Kern- und Mantelberichterstattung

13.10.2015

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Papier veröffentlicht, in dem ein neuer Ansatz für die Unternehmensberichterstattung vorgeschlagen wird.

Einleitend halten die Autoren des Papiers fest, dass der Adressatenkreis der Unternehmensberichterstattung beständig größer, aber auch mannigfaltiger wird, weshalb diese stets weiteren Bedürfnissen gerecht werden müsse. Darauf aufbauend werden in dem Papier die zwei großen Arten der Unternehmensberichterstattung analysiert: Finanzberichterstattung und Berichterstattung über nicht finanzielle Informationen. Während die Finanzberichterstattung ein gewachsenes und etabliertes Konzept ist, befindet sich die Berichterstattung über nicht finanzielle Informationen noch in der Entwicklung und scheint bisher zu einem Flickenteppich verschiedener, oft nicht verbundener Berichte geführt zu haben.

Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass keiner der verfügbaren Berichte allein (also auch nicht der Finanzbericht) die vorhandenen Informationsbedürfnisse mehr decken kann. Deshalb schlägt FEE einen neuen Ansatz für die Unternehmensberichterstattung vor "CORE & MORE".

  • Der CORE-Bericht wäre demnach der Kern, der die wesentlichen Informationen enthält, die notwendig sind, um ein faires Verständnis der wesentlichen Aspekte der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner finanziellen Erfolge zu erlangen. Er würde außerdem zusätzliche Informationen enthalten, die für die Anleger und sonstigen Adressaten relevant und wesentlich sind.
  • Der oder die MORE-Berichte wären zusätzliche Lagen, die den Core-Bericht begleiten. Sie würde detailliertere Informationen enthalten - beispielsweise ausführlichere Angaben zum Abschluss oder zusätzliche Informationen, die einer größeren Bandbreite entstammen als die Informationen im CORE-Bericht.

Die Autoren argumentieren, dass dieser Ansatz - insbesondere bei wirksamer Nutzung moderner Technologie - gestatten würde, zeitnäher wesentliche Informationen zu präsentieren, einzelne Aspekte der Berichte zu aktualisieren, ohne das gesamte Gefüge anpassen zu müssen, und die angebotenen Informationen auf das eigene Informationsbedürfnis zuzuschneiden.

Auf der Internetseite von FEE finden Sie eine Presseerklärung und das vollständige Papier (beides in englischer Sprache).

Überblick über das IPSASB-Konsultationspapier zur Bilanzierung von Sozialleistungen

12.10.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine Multimediapräsentation zu seinem Konsultationspapier zur Bilanzierung von Sozialleistungen freigegeben.

Das Papier war im Juli 2015 veröffentlicht worden; Stellungnahmen werden bis zum 31. Januar 2016 erbeten. In der 30-minütigen Präsentation werden die Kernsachverhalte aus dem Papier vorgestellt. Sie steht Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2015 mit Beitrag zur Umsetzung von IFRS 15

12.10.2015

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2015, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRSIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentieren Beitrag stammt diesmal von Robert Köthner, Mitglied im Verwaltungsrat des DRSC und Mitglied des IFRS Advisory Council des IASB. Sein Kommentar ist dem Thema "IFRS 15 – Das hat man sich einfacher vorgestellt" gewidmet.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

AFRAC 2015

12.10.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 1. Dezember 2015 zu seinem Forum "AFRAC 2015" ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Bei der AFRAC 2015 wird Prof. DDr. Lewisch einen Vortrag zum Thema "Bilanzstrafrecht" halten; danach bietet Prof. Bertl einen Überblick über die Facharbeiten des AFRAC. Im Anschluss folgen Vorträge zu den Themen "Latente Steuern im UGB", "Neues zur Bilanzierung von Personalrückstellungen" und "Form der Einbeziehung österreichischer Bau-Arbeitsgemeinschaften in einen IFRS-Konzernabschluss". Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesjustizministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 16. November 2015 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Wie bereits berichtet findet das internationale jährliche Forum IASB@AFRAC am 6. November 2015 statt.

Tagesordnung für die Oktobersitzung des IASB

09.10.2015

Der IASB wird vom 20. bis 22. Oktober 2015 in seinen Räumen in London tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Höhepunkte der Sitzung werden Diskussionen zu folgenden Themen sein:

  • Leasingverhältnisse — der Stab empfiehlt ein verbindliches Inkrafttreten am 1. Januar 2019 und gestatteter vorzeitiger Anwendung (nur in Verbindung mit dem neuen Erlöserfassungsstandard); der endgültige Standard wird weiterhin im Dezember 2015 erwartet, obwohl es einige Restanten gibt.
  • Versicherungsverträge — der Stab empfiehlt eine verkürzte Kommentierungsfrist von 60 Tagen für den Entwurf zum Zusammenwirken von IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard (vorbehaltlich der Zustimmung des DPOC, der am 15. Oktober in Peking tagt); ein Entwurf wird im Dezember dieses Jahres erwartet.
  • Angabeninitiative — der Board wird sich noch einmal dem Thema Zahlungsmittelbeschränkungen (Abschreckungen) widmen, allerdings hat der Board bei seiner Sitzung im September entscheiden, mit dem Projekt auch fortzufahren, wenn zu diesem Thema keine Einigung erzielt werden kann (es würde dann dem Projekt zu Angabeprinzipien zugeschlagen).

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Mitschnitt der 42. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

09.10.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 8. und 9. Oktober 2015 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 42. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Rahmenkonzept, u.a. Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Agendakonsultation 2015
  • Interpretationsthemen
  • Themenvorschau für die 43. Sitzung

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Ergänzende Umfrage des IASB zur Agendakonsultation

09.10.2015

In einer ergänzenden Umfrage zur Konsultation des IASB zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms bittet der IASB Anleger und Analysten um ihre Meinung in Bezug auf die Priorisierung von Projekten des IASB.

Die Umfrage ist fokussierter und im Umfang begrenzter als die Gesamtkonsutlation, die im August 2015 angestoßen wurde. Sie besteht aus zwei Teilen:

  • Gesamteinschätzung - Anleger und Analsten werden um ihre allgemeine Beurteilung des Umfangs der Arbeiten des IASB gebeten;
  • Projekte - Anleger und Analysten werden um Priorisierungsvorschläge in Bezug auf einzelne Themen im künftigen Arbeitsprogramm des IASB gebeten.

Der IASB geht davon aus, dass die Beantwortung der Fragen etwa 15 Minuten in Anspruch nehmen wird; die Auswertung erfolgt anonym. Um Teilnahme wird bis zum 15. Dezember 2015 gebeten.

Geteilte Meinungen zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vom September 2014

09.10.2015

Mit dem heutigen Ablauf der Kommentierungsfrist zum IASB-Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 zwecks Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 auf unbestimmte Zeit bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist wird deutlich, dass die Anwender geteilter Meinung sind, ob dieser Vorschlag finalisiert werden soll.

Im August 2015 hatte der IASB in seinem Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 vorgeschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von 2014 aufzuschieben, weil er sich einer Reihe von Sachverhalten im Zusammenhang mit IAS 28 - einschließlich der Adressierung eines Konflikts der Septemberänderungen mit IAS 28 - umfassender im Rahmen seines Forschungsprojekts zur Bilanzierung nach der Equity-Methode annehmen möchte. Mit der vorgeschlagenen Verschiebung soll erreicht werden, dass Unternehmen nicht kurz nacheinander mehrfach die Art und Weise ändern müssen, wie sie IAS 28 anwenden.

Die Anwender, die sich gegen eine Verschiebung aussprechen, weisen darauf hin, dass die im September 2014 veröffentlichten Änderungen breite Unterstützung erfuhren (in den Stellungnahmen zum Entwurf ED/2012/6) und den vollständigen Konsultationsprozess durchlaufen haben. Sie weisen auch darauf hin, dass die Änderungen zu verbesserter Klarheit und reduzierten Abweichungen in der Praxis für die meisten der Transaktionen führen, die in den Anwendungsbereich dieser Änderungen fallen, während der identifizierte Konflikt in IAS 28.31 nur eine kleine Anzahl von Geschäftsvorfällen betrifft. Unter den Stellungnahmenden, die den Vorschlag des IASB nicht unterstützen, befinden sich neben dem DRSC auch die Standardsetzer aus Australien und Neuseeland sowie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA).

Anwender, die sich für eine Verschiebung aussprechen betonen insbesondere, dass der Aufschub wichtig ist, um Unternehmen zu ermöglichen, nicht zweimal die Art und Weise ändern zu müssen, wie sie IAS 28 anwenden. Sie sind allerdings geteilter Meinung, ob die vorzeitige Anwendung weiterhin gestattet sein sollte, da einige der Meinung sind, dass so Abweichungen in der Praxis reduziert werden können, während andere fürchten, dass dadurch noch größere Abweichungen entstehen könnten. Alle Parteien sind sich einig, dass bei der Finalisierung einer Verschiebung der IASB seine Arbeiten im Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode priorisieren und rasch zu Ergebnissen kommen muss. Unter den Unterstützern des Vorschlags des IASB finden sich der kanadische, der koreanische und der spanische Standardsetzer. Im September hatte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Entwurf einer Stellungnahme veröffentlicht, in der sie sich vorläufig für einen Aufschub aussprach. Allerdings wurde eine endgültige Stellungnahme noch nicht veröffentlicht.

Alle bisher veröffentlichten Stellungnahmen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS 15 - ESMA glaubt, der IASB habe die richtigen Sachverhalte identifiziert, fordert klare Dokumentation der Auswirkungen der Unterschiede

08.10.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/6 'Klarstellung von IFRS 15' veröffentlicht.

ESMA stimmte den vorgeschlagenen Klarstellungen von IFRS 15 zu, bedauert aber, dass es IASB und FASB nicht gelungen ist, die Konvergenz ihrer jeweiligen Standards zu erhalten. In der Stellungnahme heißt es ausdrücklich:

ESMA stimmt zu, dass der IASB die richtigen Sachverhalte identifiziert hat, die als Ergebnis der Diskussionen der TRG der Klarstellung bedürfen, und dass keine weiteren Klarstellungen der Sachverhalte, für die der FASB Klarstellungen vorgeschlagen hat, derzeit erforderlich sind. [...] In Bezug auf künftige Standardsetzungsprozesse hinsichtlich IFRS 15 sollten jegliche verbleibende geringfügigen Sachverhalte - so keine fatalen Fehler identifiziert werden -, die während der Umsetzung noch identifiziert werden, dadurch adressiert werden, dass die Sachverhalte zwecks Erwägung an das IFRS Interpretation Committee überwiesen werden oder bei der Überprüfung nach der Einführung berücksichtigt werden.

ESMA drängt die beiden Boards, ihre Bemühungen fortzusetzen, um die beiden Standards zu konvergiert wie möglich zu halten, und auftretende Sachverhalte bis zum verpflichtenden Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 weiterhin gemeinsam zu erörtern. Außerdem unterstützt ESMA die Entscheidung des IASB, in die Grundlage für Schlussfolgerungen des Entwurfs eine Erörterung der möglichen Auswirkungen auf die Konvergenz jeder der Sachverhalte aufzunehmen, bei denen IASB und FASB entschieden haben, unterschiedliche Änderungen an ihren jeweiligen Standards vorzuschlagen. ESMA fordert den IASB auf, diese Unterschiede nachzuhalten und deutlich zu kommunizieren, indem der Vergleich während der Finalisierung der Vorschläge der Boards und bei Auftreten neuer Unterschiede fortlaufend aktualisiert wird.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von ESMA.

IASB-Protokoll von der zweiten ITG-Sitzung

08.10.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Sitzungsmitschrift von der Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten (ITG) vom 16. September 2015 zur Verfügung.

Es wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos
  • Nutzung der Veränderung der 12-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit zur Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos
  • Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten für revolvierende Kreditzusagen
  • Zukunftsbezogene Informationen
  • Stand der BCBS-Leitlinien zur Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten

Zur englischsprachigen Sitzungsmitschrift auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.