FASB schlägt Änderungen in Bezug auf Wesentlichkeit vor

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28.09.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Beurteilung, ob Angaben wesentlich sind' im Rahmen seines Projekts zu einem Angabenrahmenkonzept herausgegeben.

In der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandardkodifizierung wird der Ausdruck "wesentlich" verwendet, aber es gibt keine Definition und keine Leitlinien zur Anwendung des Konzepts. Mit der vorgeschlagenen ASU würde festgehalten, dass "Wesentlichkeit" ein rechtliches Konzept ist  (das Konzept, das in US-amerikanischem Recht Anwendung findet). Außerdem würde aufgenommen, dass Wesentlichkeit auf quantitative und qualitative Angaben im Anhang "sowohl einzeln als auch aggregiert im Kontext des gesamten Abschlusses" anzuwenden ist und dass "manche, alle oder keine der Vorschriften im Abschnitt zum Anhang wesentlich sein können". Ebenfalls aufgenommen würde die Aussage, dass das Weglassen "von Angaben zu unwesentlichen Informationen kein Rechnungslegungsfehler ist".

Die Erörterung von Wesentlichkeit in den Rahmenkonzepten von IASB und FASB wurde 2010 im Rahmen der gemeinsamen Bemühungen der beiden Boards angeglichen. Seitdem haben IASB und FASB eigene Schritte unternommen, um Änderungen an der konvergierten Definition in ihren Rahmenkonzepten vorzunehmen. Im Mai dieses Jahres schlug der IASB eine geringfügige Formulierungsänderung bei der Beschreibung von Wesentlichkeit in seinem Rahmenkonzept vor, indem er den Fokus auf 'primäre Nutzer' von Mehrzweckabschlüssen verengte. Der IASB erwägt außerdem, die Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 Darstellung des Abschlusses im Rahmen seiner Angabeninitiative zu ändern. Diese Vorschläge würden als erster Schritt in das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien aufgenommen, das laut IASB noch 2016 herausgegeben werden wird. Darüber hinaus beabsichtigt der IASB, im Oktober 2015 den Entwurf eines Leitliniendokuments zum Thema Wesentlichkeit herauszugeben.

Auf der Internetseite des FASB finden Sie in der Presseerklärung und im FASB in Focus-Newsletter weiterführende Informationen in englischer Sprache. Außerdem haben unsere US-amerikanischen Kollegen einen Heads Up-Newsletter mit einer Erläuterung der Änderungen verfasst.

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