Stab des IASB empfiehlt längere Kommentierungsfrist für den Rahmenkonzeptentwurf

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03.09.2015

Ein Agendapapier für die nächste Sitzung des IASB, in dem empfohlen wird, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zum Rahmenkonzept von 150 auf 180 Tage bis zum 25. November 2015 zu verlängern, ist im Internet zur Verfügung gestellt worden.

Seit Veröffentlichung des Rahmenkonzeptentwurfs im Mai 2015 sind verschiedene Bitten um Verlängerung der Stellungnahmefrist um bis zu zwei Monate aus verschiedenen Rechtskreisen (unter anderem von EFRAG und vom ASBJ) beim IASB eingegangen. Die folgenden Gründe für die Bitte um Verlängerung wurden dabei angeführt:

  • Das Projekt zum Rahmenkonzept sei von großer Bedeutung und würde grundlegende Auswirkungen auf die künftige Standardsetzung haben. Es sei daher von größter Wichtigkeit, dass die Anwender ausreichend Zeit haben, um die Vorschläge im Entwurf zu prüfen.
  • Der IASB hatte argumentiert, dass eine Kommentierungsfrist von 150 Tagen ausreichend sei, da die Anwender mit den Inhalten des Entwurfs bereits aus dem Diskussionspapier vom Juli 2013 vertraut sein. Allerdings habe es im Vergleich zum Diskussionspapier bedeutende Änderungen gegeben.
  • Einige Anwender sind der Meinung, dass der der Entwurf nicht genügend prinzipienbasierte Leitlinien beispielsweise zur Auswahl von Bewertungsmaßstäben und zur Frage, was im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen is, enthaltet. Sie haben angedeutet, dass sie gegebenenfalls eigene Vorschläge dazu entwickeln und unterbreiten wollen, wie diese Sachverhalte gelöst werden könnten. Dies würde zusätzlich Zeit erfordern.
  • In einigen Rechtskreisen würde die Zeit, die für eine Erörterung der Vorschläge zur Verfügung steht, durch eine vorher erforderliche Übersetzung des langen und komplexen Dokuments eingeschränkt.

Der Stab des IASB ist der Meinung, dass diese Gründe valide sind, und empfiehlt daher, die Kommentierungsfrist sowohl für den Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung als auch für den Entwurf ED/2015/4 Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept um einen Monat zu verlängern.

Zugang zum Arbeitspapier haben Sie auf der Internetseite des IASB.

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