Schreiben des DRSC an das IFRS Interpretations Committee zu einer vorläufigen Entscheidung zu IAS 2/IAS 16/IAS 38

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17.09.2015

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss hat in einem Brief an das IFRS Interpretations Committee zu einer vorläufigen Entscheidung vom Juli 2015 in Bezug auf IAS 2/IAS 16/IAS 38 Stellung bezogen.

Das Interpretations Committee hatte die Frage erörtert, ob/wann im Falle von vereinbarten Vorauszahlungen bei Langzeit-Lieferverträgen eine Finanzierungskomponente existiert, für die folglich bilanziell Zinserträge/-aufwendungen zu erfassen sind. Das Committee hatte daraufhin vorläufig entschieden, das Thema nicht weiter zu behandeln, da die betroffenen IAS 2, IAS 16 und IAS 38 klar seien. Insbesondere hänge die Beurteilung, ob eine Finanzierungskomponente vorliegt, von den individuellen Umständen ab.

Der Fachausschuss äußert in seiner Stellungnahme die Ansicht, dass die vorläufige Entscheidung des Committee die vermeintliche Klarstellung nicht liefere. Außerdem seien die Regelungen in den IFRS nach Ansicht des Ausschusses nicht konsistent, zumal der vom Committee erörterte Fall von Vorauszahlungen – im Gegensatz zu nachträglichen Zahlungen – in den betroffenen Standards nicht explizit geregelt sei.

Der Fachausschuss moniert außerdem, dass das Committee in dieser Frage nur sehr begrenzte Untersuchungen dazu unternommen hat, ob der Sachverhalt in der Praxis weit verbreitet ist. Insbesondere wurde dieses Mal darauf verzichtet die nationalen Standardsetzer einzubinden. Der Fachausschuss nutzt das Schreiben daher auch, um dem Committee mitzuteilen, dass der Sachverhalt in Deutschland sehr wohl häufig vorkomme.

Eine endgültige Entscheidung des Committee über das Thema steht derzeit noch aus.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben des Fachausschusses direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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