EFRAG ist der Meinung, der IASB sollte IFRS 15 nur dort wo absolut notwendig klarstellen

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04.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/6 'Klarstellung von IFRS 15' veröffentlicht.

EFRAG hält fest, dass man zwar die Konvergenz von IFRS 15 mit dem entsprechenden Standard des FASB unterstützt und die Vorschläge im Entwurf vom 30. Juli 2015 gutheißt, gleichzeitig stimmt EFRAG aber der Schlussfolgerung des IASB zu, bestimmte Sachverhalte nicht klarzustellen, bei denen der FASB entschieden hat, weitere Leitlinien zur Verfügung zu stellen. EFRAG ist der Meinung, dass der IASB zum jetzigen Zeitpunkt nur diejenigen Sachverhalte klarstellen sollte, die für ein sachgerechtes Verständnis von IFRS 15 absolut unabdingbar sind.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 22. Oktober 2015 erbeten.

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