EFRAG empfiehlt die Übernahme von IFRS 9, stellt aber Einschätzung der Lage in der Versicherungsbranche zurück

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15.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die lange erwartete Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' finalisiert. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass 'IFRS 9 insgesamt dem öffentlichen Interesse in Europa dient, nur nicht in Bezug auf die Auswirkungen auf die Versicherungsbranche, wenn IFRS 9 angewendet wird, bevor der der demnächst erwartete Standard zu Versicherungsverträgen finalisiert wird'.

EFRAG weist darauf hin, dass der IASB derzeit an einer oder mehreren Lösungen für die Versicherungsbranche arbeitet. Tatsächlich wird der IASB bei seiner Sitzung nächste Woche vier Stunden über das Thema 'Versicherungsverträge: IFRS 9 und IFRS 4' diskutieren. Erste bereits zur Verfügung gestellte Sitzungsunterlagen weisen darauf hin, dass derzeit zwei Ansätze erwogen werden - ein sogenannter "Überlagerungsansatz" und ein "Aufschubansatz". EFRAG hält fest, dass man die EU-Kommission über Entwicklungen in der Arbeit des IASB unterrichten wird und auf Grundlage der Entwicklungen später eine Empfehlung für die Versicherungsbranche aussprechen wird.

Insgesamt empfiehlt EFRAG, dass alle Unternehmen in der EU mit Ausnahme derer, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ab 2018 ihre Finanzinstrumente verpflichtend nach IFRS 9 bilanzieren sollten. Unternehmen in der Versicherungsbranche sollte die freiwillige Anwendung ab diesem Zeitpunkt ermöglicht werden.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und die Übernahmeempfehlung im Umfang von 97 Seiten. EFRAG hat auch den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend aktualisiert.

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