ESMA-Stellungnahme zur Bilanzierung von Barbeiträgen zu Einlagensicherungssystemen

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29.09.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Stellungnahme zur Anwendung der IFRS-Vorschriften in Bezug auf den Ansatz von Barbeiträgen zu Einlagensicherungssystemen in IFRS-Abschlüssen.

Zu den Verantwortlichkeiten von ESMA gehört die Förderung der wirksamen und einheitlichen Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Daher sieht die ESMA-Verordnung vor, dass ESMA Stellungnahmen zur Rechnungslegung abgeben kann.

Die Stellungnahme, die jetzt veröffentlicht wurde, ist auf die bilanzielle Behandlung von vorab gezahlten Beiträgen, die nicht erstattet werden können, zu Einlagensicherungssystemen, bei denen das auslösende Ereignis zu einem bestimmten Zeitpunkt identifiziert wird. Aus den bestehenden IFRS-Vorschriften hat ESMA geschlossen, dass der Beitrag sofort vollständig als Aufwand zu erfassen ist, sobald das auslösende Ereignis eines nicht zu erstattenden Beitrags zu einem Einlagensicherungssystem identifiziert wird.

Die englischsprachige Stellungnahmen steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

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