ESMA arbeitet an der Umsetzung von Vorschriften aus der Transparenzrichtlinie

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29.09.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat Schritte unternommen, um Vorschriften umzusetzen, die in der neuen EU-Transparenzrichtlinie von 2013 enthalten sind. Die Vorschriften zielen darauf ab, Einreichungen für Emittenten zu erleichtern, und die eingereichten Informationen zugänglicher für Anleger und Regulierer leichter zugänglich zu machen und bessere Analyse und Vergleiche zu ermöglichen.

Eine der Vorschriften der geänderten Richtlinie ist, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. ESMA hat jetzt eine öffentliche Konsultation zu den fachlichen Umsetzungsstandards, die notwendig sind, angestoßen. Die Konsultationsdokumente sind über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von ESMA zugänglich. Stellungnahmen werden bis zum 24. Dezember 2015 erbeten.

Die anderen Vorschrift, an deren Umsetzung EFRAG derzeit arbeitet, betrifft die Einrichtung eines sog. European Electronic Access Point (EEAP). Die Zielsetzung hinter diesem EEAP ist, ein Werkzeug zur Verfügung zu stellen, mit dem Adressaten, die bestimmte regulierte Informationen wie beispielsweise Jahresberichte oder Anteilseigner europäischer Emittenten suchen, leichter Zugang gewährt und das Durchsuchen der Informationen erleichtert wird. ESMA hat jetzt entsprechende fachlichen Umsetzungsstandards bei der EU-Kommission zwecks Verabschiedung eingereicht. Man geht davon aus, dass der EEAP den Adressaten frühestens ab dem 1. Januar 2018 zur Verfügung gestellt werden kann. In dem englischsprachigen Bericht von ESMA finden sie weitere Informationen.

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