Malaysia verschiebt Erlöserfassungsstandard und generell die verpflichtende Anwendung der MFRS für Übergangsunternehmen

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08.09.2015

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat bekanntgegeben, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von MFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf Berichtsperioden verschoben wird, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. MFRS 15 ist Wort für Wort mit IFRS 15 identisch. Als Ergebnis wird auch der Übergangszeitpunkt auf die Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS) für Übergangsunternehmen (Transitioning Entities, TE) um ein Jahr auf 2018 verschoben.

Der MASB stimmte für die Verschiebung, nachdem der IASB am 22. Juli 2015 entschieden hatte, den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden um ein Jahr zu verschieben. Um die vollständige Konvergenz mit den IFRS aufrecht zu erhalten, entschied sich der MASB, ebenfalls zu verschieben.

Diese Entscheidung hat auf Auswirkungen auf die Übergangsunternehmen. In Malaysia haben die Mehrheit der malaysischen Unternehmen die MFRS seit dem 1. Januar 2012 anzuwenden. Ausgenommen waren allerdings 'Übergangsunternehmen', die in den Anwendungsbereich von MFRS 141 Landwirtschaft und IC Interpretation 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien fallen, sowie deren Mutterunternehmen, bedeutende Anteilseigner und Wagniskapitalgeber, weil man den Abschluss der IASB-Projekte zu Erlöserfassung und fruchttragenden Pflanzen abwarten wollte. Als der IASB IFRS 15 im Mai 2014 veröffentlichte, setzte der MASB das verpflichtende Übergangsdatum für Unternehmen im Immobiliensektor und in der Landwirtschaft auf den 1. Januar 2017 fest - im Einklang mit dem ursprünglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15, um den Übergangsunternehmen genügend Vorbereitungszeit zu gewähren. Da man nun der Meinung ist, dass zusätzliche Zeit für die Umsetzung der Erlöserfassungsvorschriften erforderlich ist, ist der MASB der Meinung, dass auch Übergangsunternehmen von mehr Zeit für die Umsetzung des neuen Berichterststattungsrahmens profitieren könnten. Der neuen Zeitpunkt für den verpflichtenden Übergang ist jetzt der 1. Januar 2018. Allerdings werden Übergangsunternehmen zu vorzeitiger Übernahme ermutigt.

Endgültige Änderungen an IFRS 15 mit einer Bestätigung des neuen Zeitpunkts des Inkrafttretens werden noch diesen Monat erwartet. Sobald der IASB seine Änderungen veröffentlicht hat, wird der MASB mit einer entsprechenden offiziellen Änderung an MFRS 15 folgen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des MASB.

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