Zusammenfassung der gemeinsamen Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Gesamtergebnisrechnung

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09.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben am 1. Juli 2015 zu einer Veranstaltung zum Thema Gesamtergebnisrechnung eingeladen.

Insbesondere ging es bei dieser Veranstaltung darum, Anregungen von Anlegern dazu einzuholen, wie die Entscheidungsnützlichkeit der Gewinn- und Verlustrechnung verbessert werden kann und welche Rolle das sonstige Gesamtergebnis spielen könne. Folgende Meinungen wurden vorgetragen:

  • Die Informationen aus der Gewinn- und Verlustrechnung sind oft Ausgangspunkt der Analysen.
  • Alternative Finanzkennzahlen, die auf der Gewinn- und Verlustrechnung aufbauen, werden als bedeutend angesehen.
  • Bei der Unternehmensbewertung wird die Finanzberichterstattung als ausschlaggebender angesehen als die Beurteilung durch die Unternehmensleitung.
  • Verkaufsorientierte Analysten legen den Schwerpunkt auf kurzfristige Entwicklungen, kauforientierte auf langfristige.
  • Das sonstige Gesamtergebnis hat deutliches Gewicht bei der Unternehmensbewertung.
  • Die Gewinn- und Verlustrechnung wird oft angepasst, und die Anpassung hängt von der Art der Analyse ab.
  • Das sonstige Gesamtergebnis hat oft "bestätigenden Charakter".
  • Es ist wichtig, zu sehen wie sich das sonstige Gesamtergebnis über die Zeit entwickelt.
  • Die Anwendung eines Bewertungsmodells bedarf einer Zahl, die die zugrunde liegende Leistung eines Unternehmens reflektiert.
  • Vorsicht wurde von einigen als konservativ behaftete Voreinstellung in der Rechnungslegung angesehen. Der Grad der Vorsicht befand sich aber stets in Abhängigkeit vom Charakter des Anlegers.

EFRAG wird diese Rückmeldungen in seine Stellungnahme zum Entwurf zu Rahmenkonzept einfließen lassen.

Weiterführende Informationen finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

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