UN-Bericht sieht Nichtberücksichtigung von ESG-Faktoren bei Anlageentscheidungen als Verletzung der Treuhänderpflicht

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10.09.2015

Die Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme Finance Initiative, UNEP FI) hat einen Bericht veröffentlicht, mit dem die Debatte um Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (Environmental, Social, Governance, ESG) und Treuhänderpflicht beendet werden soll.

Der Bericht basiert auf einer Analyse von Treuhänderpflicht und Anlagepraxis in acht Ländern - Australien, Brasilien, Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada, Südafrika und den Vereinigten Staaten. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass trotz bedeutender Fortschritte viele Anleger immer noch nicht ESG-Aspekte bei ihren Anlageerwägungen und -entscheidungen berücksichtigen. Im Bericht wird der Frage nachgegangen, warum Anleger nicht routinemäßig ESG-Überlegungen als Bestandteil ihrer Treuhänderpflicht ansehen. Einer der identifizierten Gründe liegt nach Ansicht der Autoren darin, das die Unternehmensberichterstattung in dieser Hinsicht uneinheitlich ist und dass die Analyse der finanziellen Wesentlichkeit von ESG-Aspekten nicht ausreichend ist. Daher sei es schwer, Anlageauswirkungen zu bestimmen. Folgerichtung gehört zu den Empfehlungen im Bericht daher auch die Unterstützung der internationalen Harmonisierung in diesem Bereich.

Auf der Internetseite der UN finden Sie eine Presseerklärung und den Bericht (beides in englischer Sprache).

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