Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

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26.09.2015

Im Nachgang seiner Septembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Auf Grund der geänderten Darstellung, bei der nächste Projektschritte jetzt "innerhalb von drei Monaten", "innerhalb von sechs Monaten" und "in später als sechs Monaten" erwartet werden, sind Änderungen schwer zu verfolgen, und es können sich (seit der letzten Aktualisierung im Juli) Verschiebungen von bis zu zwei Monaten in allen Projekten ergeben haben, bei denen der IASB keine aktive Änderung der Zuordnung vorgenommen hat. Mit einer der wenigen vorgenommenen Änderungen wird allerdings bestätigt, dass der IASB weiterhin davon ausgeht, dass der endgültige Standard zu Leasingverhältnissen vor Ende des Jahres zur Verfügung stehen wird.

Bei den größeren Projekten ist die Änderung im Projekt zu Leasingverhältnissen die einzige. Die Verschiebung von "innerhalb von sechs Monaten" nach "innerhalb von drei Monaten" folgt rechnerisch logisch aus der Tatsache, dass der IASB den endgültigen Standard vor Ende des Jahres herauszugeben beabsichtigt. Bei allen anderen größeren Projekten können sich nächste Projektschritte um bis zu zwei Monate seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Juli 2015 ergeben haben.

Bei den Projekten mit geringerem Umfang wurde ein erwarteter Entwurf vorgeschlagener Änderungen aufgenommen, mit denen die Konflikte aus den unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkrafttretens von IFRS 9 und IFRS 4 adressiert werden sollen. Wie berichtet, sollen ein Überlagerungsansatz und ein Aufschubansatz vorgeschlagen werden. Der Entwurf wird "innerhalb von drei Monaten" erwartet.

Schließlich werden bei den folgenden Projekten mit begrenztem Umfang die nächsten projektschritte jetzt "innerhalb von drei Monaten" erwartet (vorher "innerhalb von sechs Monaten"):

  • Entwurf vorgeschlagener Änderungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8;
  • Entscheidung über die weitere Projektrichtung bei den Klarstellungen an IFRS 15;
  • Entscheidung über die weitere Projektrichtung bei IAS 19/IFRIC 14 — Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung / Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans.

Bei allen anderen Projekten mit begrenztem Umfang können sich ebenfalls Verschiebungen um bis zu zwei Monate bei den nächsten erwarteten Projektschritten ergeben haben.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 25. September 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

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