September

'Der IASB ist kein angelsächsisches, sich selbst regulierendes Gremium'

28.09.2015

In seiner Eröffnungsrede bei der Sitzung der Weltstandardsetzer, die derzeit in London stattfindet, sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst über Standardsetzung im öffentlichen Interesse.

Seine Ausführungen spiegelten im Wesentlichen die Inhalte der gemeinsamen Publikation von IASB und die IFRS-Stiftung Arbeiten im öffentlichen Interesse: Die IFRS-Stiftung und der IASB wider. Hoogervorst sprach über die folgenden vier Themen:

  • Arbeiten im öffentlichen Interesse;
  • Die Adressaten der IFRS;
  • Die Merkmale der IFRS; und
  • Institutionelle Aspekte der IFRS-Stiftung und des IASB.

Während seiner Ausführungen zum letzten Punkt gab Hoogervorst zu, dass es da eine Wahrnehmung gebe, die ihn persönlich ärgere:

Einige sehen uns als ein angelsächsisches, sich selbst regulierendes Gremium, das irgendwie wirtschaftliche Interessen bedient. Die Realität sieht ziemlich anders aus.

Hoogervorst erläuterte, dass es zwar stimme, dass die Führungsstruktur des IASB der des FASB sehr ähnlich sehe, gleichzeitig könne man ähnliche Strukturen aber auch in vielen nicht angelsächsischen Ländern finden. Er betonte auch, dass der IASB nicht die Macht habe, die Anwendung der IFRS zu erzwingen. Da die Übernahme der Standards freiwillig sei, wisse der IASB, dass er seinen Anwendern sorgfältig zuhören müsse, was bedeute, dass er sich es einfach nicht leisten könne, sich nur selbst zu regulieren. Und schließlich betonte er die Tatsache, dass die Aussage, die am weitesten von der Wahrheit entfernt sei, diejenige sei, dass der IASB auf irgendeine Art und Weise wirtschaftliche Interessen bevorzuge. Er wies darauf hin, dass die Mitglieder des IASB vor nicht sachgemäßem Einfluss durch die Interessen einzelner geschützt würden, indem es ihnen nicht gestattet sei, Positionen in gewinnorientierten Organisationen zu bekleiden. Hoogervorst betonte außerdem die Transparenz der Entscheidungsfindung des IASB, die es der Öffentlichkeit gestattet, sehr genau zu beobachten, ob der IASB auf irgendeine Weise unsachgemäß beeinflusst wird.

Der vollständige Redetext in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

FASB schlägt Änderungen in Bezug auf Wesentlichkeit vor

28.09.2015

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Beurteilung, ob Angaben wesentlich sind' im Rahmen seines Projekts zu einem Angabenrahmenkonzept herausgegeben.

In der US-amerikanischen Rechnungslegungsstandardkodifizierung wird der Ausdruck "wesentlich" verwendet, aber es gibt keine Definition und keine Leitlinien zur Anwendung des Konzepts. Mit der vorgeschlagenen ASU würde festgehalten, dass "Wesentlichkeit" ein rechtliches Konzept ist  (das Konzept, das in US-amerikanischem Recht Anwendung findet). Außerdem würde aufgenommen, dass Wesentlichkeit auf quantitative und qualitative Angaben im Anhang "sowohl einzeln als auch aggregiert im Kontext des gesamten Abschlusses" anzuwenden ist und dass "manche, alle oder keine der Vorschriften im Abschnitt zum Anhang wesentlich sein können". Ebenfalls aufgenommen würde die Aussage, dass das Weglassen "von Angaben zu unwesentlichen Informationen kein Rechnungslegungsfehler ist".

Die Erörterung von Wesentlichkeit in den Rahmenkonzepten von IASB und FASB wurde 2010 im Rahmen der gemeinsamen Bemühungen der beiden Boards angeglichen. Seitdem haben IASB und FASB eigene Schritte unternommen, um Änderungen an der konvergierten Definition in ihren Rahmenkonzepten vorzunehmen. Im Mai dieses Jahres schlug der IASB eine geringfügige Formulierungsänderung bei der Beschreibung von Wesentlichkeit in seinem Rahmenkonzept vor, indem er den Fokus auf 'primäre Nutzer' von Mehrzweckabschlüssen verengte. Der IASB erwägt außerdem, die Definition von Wesentlichkeit in IAS 1 Darstellung des Abschlusses im Rahmen seiner Angabeninitiative zu ändern. Diese Vorschläge würden als erster Schritt in das Diskussionspapier zu Angabeprinzipien aufgenommen, das laut IASB noch 2016 herausgegeben werden wird. Darüber hinaus beabsichtigt der IASB, im Oktober 2015 den Entwurf eines Leitliniendokuments zum Thema Wesentlichkeit herauszugeben.

Auf der Internetseite des FASB finden Sie in der Presseerklärung und im FASB in Focus-Newsletter weiterführende Informationen in englischer Sprache. Außerdem haben unsere US-amerikanischen Kollegen einen Heads Up-Newsletter mit einer Erläuterung der Änderungen verfasst.

FSR fordert Fortsetzung der Konvergenzbemühungen, nennt neuen Versicherungsstandard des IASB eine hohe Priorität

28.09.2015

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) ist am 25. September 2015 zu einer Sitzung zusammengekommen, um Fortschritte in seinem Arbeitsprogramm zu erörtern.

Obwohl der Fortschritt insgesamt als gut angesehen wurde, betonten die Sitzungsteilnehmer ihre Unterstützung für das Ziel, einen einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu erreichen. Sie forderten den International Accounting Standards Board (IASB) und den Financial Accounting Standards Board (FASB) auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen fortzusetzen. Bei einzelnen Rechnungslegungsentwicklungen hielten die Sitzungsteilnehmer fest, dass es von großer Wichtigkeit sei, dass der IASB seinen neuen Standard zu Versicherungsverträgen zeitnah fertigstellt.

Einen Bericht von der ganzen Sitzung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des FSR.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

26.09.2015

Im Nachgang seiner Septembersitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Auf Grund der geänderten Darstellung, bei der nächste Projektschritte jetzt "innerhalb von drei Monaten", "innerhalb von sechs Monaten" und "in später als sechs Monaten" erwartet werden, sind Änderungen schwer zu verfolgen, und es können sich (seit der letzten Aktualisierung im Juli) Verschiebungen von bis zu zwei Monaten in allen Projekten ergeben haben, bei denen der IASB keine aktive Änderung der Zuordnung vorgenommen hat. Mit einer der wenigen vorgenommenen Änderungen wird allerdings bestätigt, dass der IASB weiterhin davon ausgeht, dass der endgültige Standard zu Leasingverhältnissen vor Ende des Jahres zur Verfügung stehen wird.

Bei den größeren Projekten ist die Änderung im Projekt zu Leasingverhältnissen die einzige. Die Verschiebung von "innerhalb von sechs Monaten" nach "innerhalb von drei Monaten" folgt rechnerisch logisch aus der Tatsache, dass der IASB den endgültigen Standard vor Ende des Jahres herauszugeben beabsichtigt. Bei allen anderen größeren Projekten können sich nächste Projektschritte um bis zu zwei Monate seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Juli 2015 ergeben haben.

Bei den Projekten mit geringerem Umfang wurde ein erwarteter Entwurf vorgeschlagener Änderungen aufgenommen, mit denen die Konflikte aus den unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkrafttretens von IFRS 9 und IFRS 4 adressiert werden sollen. Wie berichtet, sollen ein Überlagerungsansatz und ein Aufschubansatz vorgeschlagen werden. Der Entwurf wird "innerhalb von drei Monaten" erwartet.

Schließlich werden bei den folgenden Projekten mit begrenztem Umfang die nächsten projektschritte jetzt "innerhalb von drei Monaten" erwartet (vorher "innerhalb von sechs Monaten"):

  • Entwurf vorgeschlagener Änderungen aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8;
  • Entscheidung über die weitere Projektrichtung bei den Klarstellungen an IFRS 15;
  • Entscheidung über die weitere Projektrichtung bei IAS 19/IFRIC 14 — Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung / Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans.

Bei allen anderen Projekten mit begrenztem Umfang können sich ebenfalls Verschiebungen um bis zu zwei Monate bei den nächsten erwarteten Projektschritten ergeben haben.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 25. September 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB).

IASB-Einbindungsveranstaltung in Zürich

24.09.2015

Am 6. Oktober 2015 bieten der IASB und die Chartered Financial Analyst (CFA) Society Switzerland eine gemeinsame Einbindungsveranstaltung zum Rahmenkonzept für Anleger in Zürich an.

Bei der Veranstaltung soll erörtert werden, wie entscheidungsnützliche Informationen aus den Abschlüssen von Unternehmen gezogen werden können und wie zu den Bemühungen des IASB, die Finanzberichterstattung zu verbessern, beigetragen werden kann. Sprecher werden das IASB-Mitglied Martin Edelmann und Peter Clark, Forschungsdirektor des IASB sein. Weitere Informationen zur Veranstaltung, die für Nichtmitglieder 45 Franken kostet, finden Sie auf der Internetseite der CFA Society.

Letzte Sendung in der IASB-Reihe zum Entwurf zum Rahmenkonzept

24.09.2015

Der Stab des IASB hat eine Reihe von Internetpräsentationen erstellt, die jeden Donnerstag zur Verfügung gestellt werden und jeweils einzelne Aspekte des IASB-Entwurfs zum Rahmenkonzept beleuchten. Im Wesentlichen wird kapitelweise vorgegangen. Die achte und letzte Folge wurde heute freigegeben.

FDie nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über alle verfügbaren Sendungen der Reihe zum Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung nebst Erstausstrahlungszeitpunkten:

DatumThema
6. August 2015 Kapitel 4 und 5: Elemente des Abschlusses und Ansatz (hier verfügbar)
13. August 2015 Kapitel 4: Ein genauerer Blick auf Schulden und Ausführungsverträge (hier verfügbar)
20. August 2015 Kapitel 6: Bewertung (hier verfügbar)
27. August 2015 Kapitel 7: Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber sonstigem Gesamtergebnis) (hier verfügbar)
4. September 2015 Kapitel 5: Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden (hier verfügbar)
10. September 2015 Kapitel 3: Die Berichtseinheit (hier verfügbar)
17. September 2015 Kapitel 1 und 2: Zielsetzung und qualitative Merkmale (hier verfügbar)
24. September 2015 Mögliche Auswirkungen der Vorschläge - einschließlich Fallstudie zu Rückstellungen und Eventualforderungen (hier verfügbar)

Jede Präsentation dauert zwischen zehn und fünfundzwanzig Minuten.

Erste Sitzung des DRSC-Anwenderforums zur Einführung von IFRS 15

24.09.2015

Am Dienstag, den 22. September, fand in Berlin die erste Sitzung des DRSC-Anwenderforums zur Einführung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' statt.

In der ganztägigen Veranstaltung tauschten sich Vertreter von rund 35 Unternehmen und Verbänden aus dem Kreis der Mitglieder des DRSC intensiv zu verschiedensten Fragestellungen aus der Umsetzung des neuen Erlösstandards aus. Einen Bericht von der Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2015 in englischer Sprache

24.09.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2015 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2015 beginnen.

Der Musterkonzernabschluss ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:

  • Abschnitt 1 - Überblick über neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards (IFRS)
    • Überblick über neue und überarbeitete IFRS, die für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2015 enden, verpflichtend anzuwenden sind
    • Überblick über neue und überarbeitete IFRS, die für Berichtsperioden, die am 31. Dezember 2015 enden, noch nicht verpflichtend anzuwenden sind aber vorzeitig angewendet werden dürfen
  • Abschnitt 2 - Musterkonzernabschluss für die International GAAP Holdings Limited zum 31. Dezember 2015

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

IASB entscheidet, einen IFRS 9-Aufschub vorzuschlagen

23.09.2015

Bei seiner heutigen Sitzung hat der IASB die Pattsituation in Bezug auf den "Aufschubansatz" vom Montag zugunsten der Verschiebung aufgelöst.

Während der Sitzung am 21. September hatte der IASB einen möglichen Aufschubansatz zusätzlich zu dem sogenannten "Überlagerungsansatz" vom Juli und Übergangserleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen erörtert. Der IASB einigte sich über die Details dieses möglichen Aufschubs, aber bei der endgültigen Abstimmung ergab sich eine Pattsituation, da sieben Mitglieder dafür stimmten, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für bestimmte Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, die in den Anwendungsbereich von IFRS 4 fallen, aufzuschieben, bis der neue Standard zu Versicherungsverträgen veröffentlicht ist. Gleichzeitig stimmten ebenfalls sieben Mitglieder dagegen. Während der heutigen Sitzung wurde die Abstimmung zugunsten des Vorschlags einer Verschiebung entschieden.

Der IASB erwog heute ebenfalls, ob es eine zeitliche Beschränkung bei dem möglichen Aufschub geben solle - man entschied sich, einen Aufschub bis 2021 vorzuschlagen. Wird der neue Versicherungsstandard mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens 2020 veröffentlicht, begrenzt dies den Aufschub ebenfalls auf 2020. Der IASB erwartet, einen endgültigen Versicherungsstandard 2016 herausgeben zu können. Ein Entwurf, in dem sowohl der Überlagerungsansatz als auch der Aufschubansatz vorgeschlagen werden sollen, soll noch vor Ende des Jahres herausgegeben werden.

Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine Presseerklärung zur Entscheidung des Boards zur Verfügung.

IASB entscheidet sich, Kommentierungsfrist für den Entwurf zum Rahmenkonzept zu verlängern

22.09.2015

Bei seiner heutigen Sitzung hat der IASB ein Agendapapier erörtert, in dem empfohlen wurde, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zum Rahmenkonzept zu verlängern.

Der IASB folgte der Empfehlung des Stabs, die Kommentierungsfrist für den Entwurf zum Rahmenkonzept von 150 auf 180 Tage bis zum 25. November 2015 zu verlängern. Die Entscheidung ist im IASB Update dokumentiert.

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