September

Norwegen will nationale Rechnungslegungsstandards auf Grundlage des IFRS für KMU einführen

22.09.2015

Das norwegische Finanzministerium hat den Entwurf eines neuen Rechnungslegungsgesetzes zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Teil der Reform würde darin bestehen, die derzeitigen norwegischen Rechnungslegungsstandards durch Standards zu ersetzen, die aus dem IFRS für KMU abgeleitet werden.

Änderungen an der bestehenden norwegischen Gesetzgebung zur Rechnungslegung waren aufgrund der neuen EU-Rechnungslegungsrichtlinie notwendig geworden. Allerdings hat man sich entschieden, weit radikalere Änderungen vorzunehmen als nötig gewesen wären, um die neue Richtlinie einhalten zu können. Anstatt die erforderlichen Mindeständerungen vorzunehmen, will man in Norwegen die bestehenden Rechnungslegungsgesetzgebung ganz durch ein neues Gesetz ersetzen, das im Grunde nur aus den Vorschriften der Rechnungslegungsrichtlinie besteht. Die in der Richtlinie nicht enthaltenen, aber notwendigen Rechnungslegungsvorschriften sollen dann in Form von verbindlichen Rechnungslegungsstandards abgefasst werden, die von einem Ausschuss entwickelt werden, der vom Finanzministerium ernannt wird. Dieser Ansatz gewährt größere Flexibilität, sollten in Zukunft weitere Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften erforderlich sein. Die Rechnungslegungsvorschriften selbst sollen aus dem IFRS für KMU abgeleitet werden, wobei Abweichungen nur gestattet sein sollen, wenn bestimmte, strenge Kriterien erfüllt sind.  

Die wesentlichen Änderungen, die sich damit für die Rechnungslegung in Norwegen ergeben, sind die folgenden:

  • Die gegenwärtige Gesetzgebung wird durch ein Gesetz ersetzt, das im Wesentlichen auf den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften der Rechnungslegungsrichtlinie in ihrer Mindestausgestaltung basiert. Damit würden beispielsweise erlösorientierten Prinzipien wie das Kongruenzprinzip, die derzeit die norwegische Rechnungslegung charakterisieren, abgeschafft.
  • Rechnungslegungsstandards, die auf dem IFRS für KMU basieren, könnten zu bedeutenden Änderungen wie beispielsweise ausgeweiteter Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert (beispielswiese bei Anlageimmobilien, biologischen Vermögenswerten, Anlagegütern und bedeutend mehr Finanzinstrumenten als bisher) führen.

Als Mitglied des europäischen Wirtschaftsraums hat Norwegen die IAS-Verordnung übernommen, nach der vorgeschrieben ist, dass alle börsennotierten Unternehmen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen müssen. Norwegen hat außerdem die Option der IAS-Verordnung genutzt, um die Anwendung der IFRS in den separaten Abschlüssen von börsennotierten Unternehmen, die keinen Konzernabschluss erstellen, weil sie keine Tochterunternehmen haben, vorzuschreiben. Darüber hinaus ist es derzeit allen norwegischen Unternehmen gestattet, die IFRS freiwillig anzuwenden. Diese Option würde im neuen Rechnungslegungsgesetz beibehalten.

Darüber hinaus gibt es derzeit eine Verordnung des norwegischen Finanzministeriums, die die Möglichkeit gewährt, eine vereinfachte Version der IFRS anzuwenden, die vom Ministerium entwickelt wurde. Dies gilt derzeit sowohl für die Konzern- als auch für die separaten Abschlüsse aller Unternehmen, die nicht die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anzuwenden haben. Nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetz soll diese vereinfachte Version nur noch in den separaten Abschlüssen von Unternehmen anzuwenden sein dürfen, die an ein Unternehmen berichten, das nach den IFRS bilanziert. Weiterhin wird vorgeschlagen, diese vereinfachten Regelungen in einem eigenen  Rechnungslegungsstandard zu verankern.

Das norwegische Vorgehen spiegelt eine grundlegende Tendenz wider, nationale Rechnungslegungsstandards mehr in Einklang mit IFRS-Konzepten zu bringen, indem der IFRS für KMU als Grundlage für neue nationale Standards genutzt wird. Auf ähnliche Weise hat Großbritannien im März 2013 seine nationalen Rechnungslegungsstandards mit dem auf den IFRS für KMU basierenden FRS 102 ersetzt.

Das neue norwegische Rechnungslegungsgesetz könnte 2017 in Kraft treten. Wahrscheinlicher ist jedoch ein Inkrafttreten 2018 oder später. Die neuen Rechnungslegungsstandards sollen bis dahin erarbeitet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie (nur in norwegischer Sprache) auf der Internetseite des norwegischen Finanzministeriums

IFRS "Grünes Buch" 2015 erschienen

22.09.2015

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS 2015' erschienen ist. Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, enthält den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen), die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2015 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden, aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs, die den Stand zum 1. Juli 2014 widerspiegelte, sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

Das Grüne Buch kann für £96 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Akademiker/Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Bestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB veröffentlicht weitere formale Korrekturen

22.09.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den dritten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2015 herausgegeben. Sie beziehen sich auf Einzelstandards und Folgeänderungen an Standards sowie auf das "Grüne Buch" Ausgabe 2014, das "Blaue Buch" Ausgabe 2015 und das "Rote Buch" Ausgabe 2015.

Formale Korrekturen in Bezug auf Folgeänderungen betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf die Verlautbarung selbst betreffen die folgenden Verlautbarungen:

Formale Korrekturen in Bezug auf das Grüne Buch (2014), das Rote Buch (2015) und das Blaue Buch (2015) betreffen die folgenden Verlautbarungen:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • IAS 27 Separate Abschlüsse
  • IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache Internetseite des IASB zur Verfügung.

Protokoll und Präsentation der Öffentlichen Diskussion des DRSC am 21. September 2015

22.09.2015

Das DRSC hatte am Montag, den 21. September 2015 zu einer öffentlichen Diskussion zu E-DRS 32 'Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss' eingeladen. Das Protokoll sowie die Präsentation von der Veranstaltung stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungs Standards Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (E-DRS 32) verfolgt das DRSC das Ziel, die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen zu konkretisieren und die in diesem Zusammenhang bestehenden wesentlichen Zweifelsfragen zu adressieren. Damit soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden.
Protokoll und Präsentation der Veranstaltung sind hier abrufbar.

Ergebnisse der 41. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

22.09.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. und 4. September 2015 in Berlin getagt. Der Ergebnisbericht von dieser Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 41. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
  • Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14)
  • Rahmenkonzept, u.a. Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Entwurf ED/2015/7 Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
  • Agendakonsultation 2015
  • Interpretationsthemen
  • aktueller Stand der Forschungsprojekte des IASB

Der Ergebnisbericht der Sitzung ist auf der Internetseite des DRSC abrufbar.

Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen wurden bereits am 7. September 2015 zur Verfügung gestellt.

DRSC bittet um Mithilfe im Konsultationsprozess zur Agendakonsultation

21.09.2015

Das DRSC hat einen kurzen Fragebogen veröffentlicht, um die Meinung der Öffentlichkeit zur geplanten Agendasetzung des IASB bis 2020 einzuholen.

Die Fragen des DRSC gelten im Wesentlichen dem Forschungsprogramm des IASB, das eine zentrale Rolle in der Agendakonsultation 2015 einnimmt.

Die fünf Fragen des DRSC betreffen folgende Aspekte:

  • Der IFRS-Fachausschuss hat in seiner letzten Sitzung über das Forschungsprogramm der Bewertungsphase (erste Untersuchungsphase) beraten und eine vorläufige Priorisierung vorgenommen. Die Befragten werden gebeten, ihre eigene Priorisierung anzugeben.
  • Der Fachausschuss hat sich dafür ausgesprochen, zusätzlich ein Forschungsprojekt zu IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche mit hoher Priorität in das Forschungsprogramm (Bewertungsphase) aufzunehmen. Die Befragten werden um ihre Einschätzung dieser Entscheidung gebeten.
  • Die Befragten werden außerdem gebeten, anzugeben, ob weitere, bisher nicht aufgeführte Projekte mit hoher Priorität in die Bewertungsphase aufgenommen werden sollen.
  • Der IFRS-Fachausschuss hat in seiner letzten Sitzung über das Forschungsprogramm der Entwicklungssphase (folgt auf Untersuchungsphase und betrifft die Identifizierung einer möglichen Lösung) beraten und eine vorläufige Priorisierung vorgenommen. Die Befragten werden gebeten, ihre eigene Priorisierung anzugeben.
  • Der IFRS-Fachausschuss hat außerdem vorläufig beschlossen, dem IASB vorzuschlagen, sämtliche derzeit als inaktiv eingestuften Projekte aus dem Arbeitsprogramm des IASB zu streichen. Die Befragten werden um ihre Meinung zu dieser Entscheidung gebeten.

Zugang zum Fragebogen haben Sie auf der Internetseite des DRSC. Rückmeldungen werden bis zum 20. Oktober 2015 erbeten.

Tagesordnung für die Oktobersitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

21.09.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 8. und 9. Oktober 2015 in Berlin tagen. Die Tagesordnung die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 42. Sitzung folgende Themen besprechen:

  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Erlöserfassung, u.a. Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15)
  • Rahmenkonzept, u.a. Entwurf ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung
  • Agendakonsultation 2015
  • Interpretationsthemen

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines APAReG

21.09.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag Stellung zum Regierungsentwurf eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) genommen.

Der Regierungsentwurf des APAReG wird demnächst im Bundestag beraten. Mit dem Regierungsentwurf werden u.a. die EU-Vorgaben für die Aufsicht über den Berufsstand umgesetzt. Das IDW kritisiert in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf insbesondere, dass mit verschiedenen Regelungen übermäßige bürokratische Belastungen für den Berufsstand geschaffen würden. Dies gelte insbesondere für die Änderungen bei der Qualitätskontrolle und die Unterwerfung des Qualitätskontrollprüfers unter die Inspektionen durch die neue Berufsaufsicht. Darüber hinaus wird die Abschaffung der sogenannten "firewall" im Qualitätskontrollverfahren abgelehnt und eine Sicherstellung der Unabhängigkeit der neuen Abschlussprüferaufsichtsstelle, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt werden soll, gefordert.

Sie können sich das Schreiben an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

IASB@AFRAC 2015

21.09.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 6. November 2015 zu seinem jährlich stattfindenden Forum "IASB@AFRAC" ein. Einladung und Programm sind jetzt verfügbar.

Bei der IASB@AFRAC 2015 wird IASB-Mitglied Stephen Cooper einen Überblick über das Arbeitsprogramm des IASB geben und den gegenwärtigen Diskussionsstand der wesentlichen Projekte zusammenfassen. Er wird auch auf die Agendakonsultation 2015 eingehen, mit welcher das künftige Arbeitsprogramm bis 2020 festgelegt werden soll. Im Anschluss daran behandeln zwei Parallel-Arbeitsgruppen die Themen Rahmenkonzept und Leasingverhltnisse. Beide Arbeitsgruppen geben einen Einblick in den aktuellen Stand der jeweiligen Projekte und ermöglichen eine intensive Diskussion der geplanten oder eingeführten Regelungen. Veranstaltungsort ist das österreichische Bundesfinanzministerium in Wien; Anmeldungen sind bis 23. Oktober 2015 möglich. Zur Einladung auf der Internetseite des AFRAC gelangen Sie hier.

Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten setzt Erörterungen fort

18.09.2015

Die zweite Sitzung der Beratungsgruppe des IASB zum Übergang in Bezug auf die Wertminderung von Finanzinstrumenten (Transition Resource Group for Impairment of Financial Instruments, ITG) fand am 16. September 2015 in London statt.

Die Beratungsgruppe wurde vom IASB eingerichtet, um Probleme, die sich beim Übergang auf die neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können, und um ein Forum zu bieten, in dem Anwender sich darüber informieren können, welche Sachverhalte sich bei anderen Unternehmen bei der Umsetzung des Standards ergeben haben. Eine erste physische Sitzung der Gruppe fand am 22. April 2015 statt.

Bei der zweiten Sitzung der Gruppe wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos
  • Verwendung von Veränderungen im Ausfallrisiko über die nächsten 12 Monate bei der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos
  • Bemessung erwarteter Kreditverluste bei revolvierenden Kreditzusagen
  • Zukunftsgerichtete Informationen
  • Aktuelle Informationen zu den Leitlinien zur Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten des Basler Ausschusses

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter erstellt, in dem die Erörterungen zu den einzelnen Punkte ausführlich zusammengefasst werden.

Die nächste Sitzung der Beratungsgruppe wird am 11. Dezember 2015 stattfinden.

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