September

Daten zur freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan

18.09.2015

Die Börse in Tokio (Tokyo Stock Exchange, TSE) hat Daten freigegeben, die zeigen, dass 112 an der TSE gelistete Unternehmen, die zusammen knapp ein Viertel der Marktkapitalisierung ausmachen, die IFRS bereits übernommen haben oder beabsichtigen, dies zu tun. Darüber hinaus erwägen fast 200 weitere Unternehmen die Übernahme.

Seit der Veröffentlichung der 'Japan’s Modified International Standards (JMIS)' im Juni dieses Jahresgibt es in Japan vier Sätze von Rechnungslegungsstandards für konsolidierte Abschlüsse: JMIS, designierte IFRS (IFRS wie vom IASB herausgegeben), japanische Rechnungslegungsstandards und US-GAAP.  Am 30. Juni 2015 hat das Kabinett in Japan einen überarbeiteten 'Wiederbelebungsplan für Japan' beschlossen, der auch die Ermutigung zur weiteren IFRS-Übernahme durch japanische Unternehmen vorsieht, um das Wachstum der Wirtschaft des Landes zu fördern. Die heuten veröffentlichten Daten bilden eine Bestandsaufnahme und zeigen die Anzahl und die Marktkapitalisierung der Unternehmen, die die IFRS übernommen haben oder beabsichtigen, dies zu tun, die IFRS-Übernahme nach Branchen, geplante Übernahmezeitpunkte und Fortschritte bei der Übernahme durch Unternehmen, die eine IFRS-Übernahme erwägen.

Die englischsprachige Datenauswertung steht Ihnen auf der Internetseite der TSE zur Verfügung.

IPSASB gibt Strategie für die Zeit ab 2015 bekannt

18.09.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat seine endgültige Strategie und sein Arbeitsprogramm für 2015-2018 bekanntgegeben. Unter den Projekten, die aufgenommen werden sollen, ist auch ein Projekt, in dessen Rahmen eruiert werden soll, zu welchem Grad die Prinzipien in IFRS 15 für Geschäftsvorfälle im öffentlichen Sektor sachgerecht sind.

Im April 2014 hatte der IPSASB ein Konsultationsdokument zur langfristigen Strategie und zum Arbeitsprogramm für seine Standards für den öffentlichen Sektor herausgegeben. Die endgültige Strategie, die jetzt bekanntgegeben wurde, zeigt, dass die Anwender die vorgeschlagene Zielsetzung, die nur aus einem Ziel besteht, unterstützt haben so dass diese nur für die Arbeit des IPSASB ab 2015 übernommen wurde:

Stärkung der Finanzverwaltung im öffentlichen Sektor und der entsprechenden Kenntnisse weltweit durch eine verstärkte Übernahme der IPSAS mit ihrer periodengerechten Abgrenzung durch:
  1. Entwicklung hochwertiger Finanzberichterstattungsstandards für den öffentlichen Sektor;
  2. Entwicklung anderer Publikationen für den öffentlichen Sektor; und
  3. Erhöhung der Kenntnisse über die IPSAS und der Vorteil ihrer Übernahme.

Darüber hinaus hat der IPSASB entschieden, acht Projekte seinem Arbeitsprogramm hinzuzufügen, die 2015 bzw. zum Teil auch erst 2016 aufgenommen werden sollen:

  • Bewertung im öffentliche Sektor;
  • Kulturgüter;
  • Infrastrukturgüter;
  • Erlöse;
  • Aufwendungen ohne Gegenleistung;
  • begrenzte Überprüfung der IPSAS zur kameralistischen Bilanzierung;
  • begrenzte Überprüfung von IPSAS 25 Leistungen an Arbeitnehmer; und
  • Folgeänderungen, die sich aus den Kapiteln eins bis vier des IPSASB-Rahmenkonzepts ergeben.

Das Ziel des Projekts zu erlösen liegt darin, IPSAS für Erlöse zu entwickeln, die im Einklang mit dem IPSASB-Rahmenkonzept und, soweit sachgerecht, mit IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden stehen. Im Rahmen des Projekts soll vor allem geprüft werden, in wieweit der Ansatz über Leistungsverpflichtungen in IFRS 15 im öffentlichen Sektor angewendet werden kann.

Das endgültige Strategiedokument mit dem Titel Leading through Change steht Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung.

Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC spricht über Konvergenz

18.09.2015

Bei einer Konferenz des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in New York Washington, erörterte James Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), das Thema Konvergenz und erläuterte, er sei "optimistisch, dass ich in den kommenden Monaten mehr Klarheit über den weiteren Weg werde bieten können".

Schnurr begann seine Rede mit Ausführungen zu den konvergierten Standards von IASB und FASB zur Erlöserfassung und den ähnlichen, aber nicht konvergierten Standards zu Wertberichtigungen. In beiden Fällen hob er den Nutzen der Zusammenarbeit hervor und ermutigte dazu, voneinander und aus der Umsetzung der Standards zu lernen. Schnurr wendete sich dann dem Thema IFRS und Konvergenz an sich zu. Er wiederholte seine Beurteilung der Situation und erinnerte das Publikum an die Ergebnisse seiner Untersuchungen, die er im Mai dieses Jahres bei einer Finanzberichterstattungskonferenz des Baruch College in New York vorgestellt hatte. Schnurr gab an, dass er auch weiterhin die "vierte Möglichkeit" (inländischen Unternehmen zu gestatten, aber nicht vorzuschreiben, zusätzliche IFRS-basierte Informationen anzugeben), die er im Dezember 2014 vorgestellt hatte, mit den Kommissaren der SEC erörtere. Er gab jedoch der Meinung Ausdruck, dass auf absehbare Zeit der einzige realistische Weg der Unterstützung des Ziels eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards in weiterer Zusammenarbeit liege:

Meiner Meinung nach sollten in nächster Zeit der FASB und der IASB sich weiterhin darauf konzentrieren, die Standards zu konvergieren. Die Boards sollten ihre Verpflichtung auf Zusammenarbeit erneuern und Standards entwickeln, mit denen die Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP eliminiert werden, wo immer dies den Bedürfnissen der Anwender entspricht und die Qualität der Finanzberichterstattung verbessert wird. Ich erkenne an, dass die Boards nicht immer in der Lage sein werden, die Unterschiede im Rahmen des Standardsetzungsprozesses auszuräumen - im Wesentlichen weil sie für unterschiedliche Anwenderkreise zuständig sind, die unterschiedliche Bedürfnisse haben. Wenn jedoch Unterschiede in den Standards auftreten, sollten die Boards die Umsetzung dieser Standards mit dem Ziel überwachen, aus der Umsetzung zu lernen und wieder miteinander zu arbeiten, um sich bei dem Standard zusammenzufinden, der das höherwertige Finanzberichterstattungsergebnis bietet.

Sie finden die vollständige Rede von Schnurr in englischer Sprache auf der Internetseite der SEC.

Siebte Sendung in der IASB-Reihe zum Entwurf zum Rahmenkonzept

17.09.2015

Der Stab des IASB hat eine Reihe von Internetpräsentationen erstellt, die jeden Donnerstag zur Verfügung gestellt werden und jeweils einzelne Aspekte des IASB-Entwurfs zum Rahmenkonzept beleuchten. Im Wesentlichen wird kapitelweise vorgegangen. Die siebte Folge wurde heute freigegeben.

Folgender Zeitplan für die Erläuterung der einzelnen Aspekte des Entwurfs ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ist vorgesehen:

DatumThema
6. August 2015 Kapitel 4 und 5: Elemente des Abschlusses und Ansatz (hier verfügbar)
13. August 2015 Kapitel 4: Ein genauerer Blick auf Schulden und Ausführungsverträge (hier verfügbar)
20. August 2015 Kapitel 6: Bewertung (hier verfügbar)
27. August 2015 Kapitel 7: Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber sonstigem Gesamtergebnis) (hier verfügbar)
4. September 2015 Kapitel 5: Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden (hier verfügbar)
10. September 2015 Kapitel 3: Die Berichtseinheit (hier verfügbar)
17. September 2015 Kapitel 1 und 2: Zielsetzung und qualitative Merkmale (hier verfügbar)
24. September 2015 Mögliche Auswirkungen der Vorschläge - einschließlich Fallstudie zu Rückstellungen und Eventualforderungen

Jede Präsentation dauert zwischen zehn und fünfundzwanzig Minuten.

AOSSG hat Zweifel, dass der 'Überlagerungsansatz' die beste Lösung für die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Versicherungsstandard ist

17.09.2015

Die Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) hat zur jüngsten Diskussion des IASB zur Adressierung der Auswirkungen, die sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und des kommenden Standards zu Versicherungsverträgen ergeben, Stellung genommen.

Im Juli 2015 hat der IASB vorläufig entschieden, IFRS 4 Versicherungsverträge zu ändern, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen zu adressieren. Der dabei entwickelte Ansatz, der inzwischen als "Überlagerungsansatz" bezeichnet wird, sieht vor, Unterschiede in den Beträgen, die nach IFRS 9 Finanzinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, und den Beträgen, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, aus dieser herauszunehmen und stattdessen im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen.

Die AOSSG-Mitglieder sind nicht vollständig überzeugt, dass dies der beste Ansatz ist, der gewählt werden kann. Sie glauben, dass diese Lösung für Versicherer schwer umzusetzen sein würde, die Teil eines größeren Finanzierungsunternehmens sind, und ebenso nicht Versicherungsaktivitäten berücksichtigt, die Teil eines Konzerns sind, der bereits IFRS 9 angewendet hat. Die Mitglieder befürchten auch, dass die Lösung den Ausweis von Erfolgen durch Versicherer schwieriger machen könne und sogar die Ansicht verstärken könnte, dass Beträge, die durch das sonstige Gesamtergebnis fließen, keine Quelle entscheidungsnützlicher Informationen sind.

In dem Schreiben an den IASB schlägt die AOSSG daher vor, dass ein Angleichen der Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und des kommenden Standards zu Versicherungsverträgen die bessere Lösung sein könnte. Die Mitglieder sind allerdings unterschiedlicher Meinung, wie dies umgesetzt werden könnte. Einige schlagen vor, dass es Versicherern gestattet sein sollte, IAS 39 weiter anzuwenden, einige glauben, dass lokale Regulierer am besten den Umfang einer solchen Option bestimmen könnten, einige glauben, dass die beste Lösung wäre, IFRS 9 zweimal anwenden zu können.

Das Schreiben der AOSSG kommt zu einem günstigen Zeitpunkt. Bei seiner Sitzung nächste Woche wird der IASB zusätzlich zum "Überlagerungsansatz" auch einen "Aufschubansatz" erörtern, der zu einer möglichen Verschiebung von IFRS 9 führen könnte.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite der AOSSG herunterladen.

Schreiben des DRSC an das IFRS Interpretations Committee zu einer vorläufigen Entscheidung zu IAS 2/IAS 16/IAS 38

17.09.2015

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss hat in einem Brief an das IFRS Interpretations Committee zu einer vorläufigen Entscheidung vom Juli 2015 in Bezug auf IAS 2/IAS 16/IAS 38 Stellung bezogen.

Das Interpretations Committee hatte die Frage erörtert, ob/wann im Falle von vereinbarten Vorauszahlungen bei Langzeit-Lieferverträgen eine Finanzierungskomponente existiert, für die folglich bilanziell Zinserträge/-aufwendungen zu erfassen sind. Das Committee hatte daraufhin vorläufig entschieden, das Thema nicht weiter zu behandeln, da die betroffenen IAS 2, IAS 16 und IAS 38 klar seien. Insbesondere hänge die Beurteilung, ob eine Finanzierungskomponente vorliegt, von den individuellen Umständen ab.

Der Fachausschuss äußert in seiner Stellungnahme die Ansicht, dass die vorläufige Entscheidung des Committee die vermeintliche Klarstellung nicht liefere. Außerdem seien die Regelungen in den IFRS nach Ansicht des Ausschusses nicht konsistent, zumal der vom Committee erörterte Fall von Vorauszahlungen – im Gegensatz zu nachträglichen Zahlungen – in den betroffenen Standards nicht explizit geregelt sei.

Der Fachausschuss moniert außerdem, dass das Committee in dieser Frage nur sehr begrenzte Untersuchungen dazu unternommen hat, ob der Sachverhalt in der Praxis weit verbreitet ist. Insbesondere wurde dieses Mal darauf verzichtet die nationalen Standardsetzer einzubinden. Der Fachausschuss nutzt das Schreiben daher auch, um dem Committee mitzuteilen, dass der Sachverhalt in Deutschland sehr wohl häufig vorkomme.

Eine endgültige Entscheidung des Committee über das Thema steht derzeit noch aus.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben des Fachausschusses direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Thinking Allowed — Neue Publikationsreihe

16.09.2015

Deloitte hat eine neue Publikationsreihe zu Finanzberichterstattungsthemen ins Leben gerufen. Die Thinking Allowed-Publikationen bilden eine regelmäßige Reihe, die Einblicke in tägliche Sachverhalte bieten, die für diejenigen relevant sind, die Mehrzweckabschlüsse erstellen. In ihnen werden außerdem übergreifende Finanzberichterstattungsthemen erläutert. Herausgeber der Serie ist Alan Teixeira, früherer Senior Technical Director des IASB, der jüngst zum globalen Direktor für IFRS-Forschung von Deloitte ernannt wurde.

Die erste Ausgabe ist dem Thema Wesentlichkeit gewidmet. Diejenigen, die einen Mehrzweckabschluss erstellen oder zur Veröffentlichung freigeben, müssen Entscheidungen darüber treffen, welche Informationen in den Abschluss aufgenommen werden und wie sie dargestellt werden sollen. Diese Publikation soll dabei helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden, und enthält Denkanstöße zu folgenden Aspekten:

  • Wie kann man die primären Adressaten seines Abschlusses identifizieren?
  • Wie kann man feststellen, welche Informationen diese Adressaten brauchen oder erwarten?
  • Welche Faktoren sollten bei der Beurteilung berücksichtigt werden, ob Informationen wesentlich sind, und welche qualitativen Faktoren können kleine Beträge wesentlich machen?
  • Wie kann man die Menge unwesentlicher Informationen im Abschluss verringern, um sicherzustellen, dass wesentliche Informationen nicht verschleiert werden?

Ihrem Ansatz über Denkanstöße nach, ist diese Publikation im Wesentlichen für Vorstände, insbesondere Finanzvorstände, und Rechnungswesenleiter gedacht. Sie können sich die erste Ausgabe von Thinking Allowed hier herunterladen.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat den Start der Publikationsreihe zum Anlass genommen, den Hintergrund des Problems der Wesentlichkeit noch einmal zu beleuchten. Zu seiner neuesten Kolumne in englischer Sprache gelangen Sie hier.

IASB wird bei seiner nächsten Sitzung einen möglichen IFRS 9-Aufschub erwägen

15.09.2015

Die Sitzungspapiere für die Erörterung des Zusammenwirkens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem kommenden Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen bei der IASB-Sitzung nächste Woche sind zur Verfügung gestellt worden. Bei der Sitzung im Juli hatte der Board den Stab angewiesen, Möglichkeiten zu eruieren, wie Bedenken in Bezug auf dieses Zusammenwirken adressiert werden können. Unter den untersuchten Alternativen findet sich auch ein möglicher Aufschub von IFRS 9 für Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, die in den Anwendungsbereich von IFRS 4 'Versicherungsverträge' fallen, bis der neue Standard zu Versicherungsverträgen angewendet wird.

Da offensichtlich geworden ist, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens des demnächst erwarteten Standards zu Versicherungsverträgen nicht länger in Einklang mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 gebracht werden kann, hat es Rufe gegeben, die verpflichtende Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsaktivitäten aufzuschieben und den Zeitpunkt der Inkrafttretens von IFRS 9 für diese Aktivitäten in Einklang mit den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards zu Versicherungsverträgen zu bringen. Im Juli 2015 hat der IASB vorläufig entschieden, IFRS 4 zu ändern, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen zu adressieren.

Bei der Sitzung nächste Woche wird der Stab des IASB die Möglichkeit eines Aufschubansatzes zusätzlich zu dem sogenannten Überlagerungsansatz vom Juli und Übergangserleichterungen bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen ins Spiel bringen. Der Aufschub könnte entweder auf Ebene der Berichtseinheit oder darunter erfolgen. Möglich sind außerdem ein freiwilliger oder ein verpflichtender Aufschub.

Wenn sich der IASB entscheidet, einen Aufschubansatz zusätzlich zum Überlagerungsansatz vorzuschlagen, hält der Stab des IASB die folgende Vorgehensweise für die beste:

  • die Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 wäre für ein Unternehmen gestattet, das Verträge begibt, die in den Anwendungsbereich von IFRS 4 fallen, wenn diese Aktivität die vorherrschende Aktivität dieser Berichtseinheit ist; sie würde für alle finanziellen Vermögenswerte gelten, die von dieser Berichtseinheit gehalten werden;
  • ein Unternehmen, das bereits IFRS 9 angewendet hat, kann nicht die Anwendung von IFRS 9 aussetzen und zu IAS 39 zurückkehren;
  • ein Unternehmen, das den Aufschub in Anspruch nimmt, hat dies anzugeben und zusätzliche Angaben zu den Auswirkungen dieser Entscheidung zu leisten; und
  • ein Unternehmen, das den Aufschub in Anspruch nimmt, kann zu Beginn jeder jährlichen Berichtperiode vor Anwendung des neuen Standards zu Versicherungsverträgen davon Abstand nehmen und IFRS 9 anwenden.

Die Papiere für die Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar. Von besonderen Interesse im Zusammenhang mit dem möglichen Aufschub sind die folgenden:

IASB-Vorsitzender spricht über IFRS 9

15.09.2015

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat bei der heutigen IFRS-Konferenz für Finanzinstitute über die Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 gesprochen.

In seiner Rede hielt Hoogervorst fest, dass das zukunftsgerichtete Modell der erwarteten Verluste in IFRS 9 Finanzinstrumente Anlegern einen besseren Einblick in Ausfallrisiken bei Krediten geben sollte. Er verteidigte den Standard gegenüber Aussagen, dass er nicht rigoros genug sei und dass Banken alle erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit am ersten Tag erfassen sollten. Hoogervorst erläuterte, dass eine solche Vorschrift den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg einer Bank verzerren und wahrscheinlich auch höchst unerwünschte Nebeneffekte haben würde, da so die wirtschaftliche Realität nicht widergespiegelt, vermutlich Prozyklizität erhöht und Gewinngestaltung ermöglicht würde. Er kam zu folgenden Schluss:

Das Modell der erwarteten Verluste in IFRS 9 wird zu einer viel rascheren Erfassung der unvermeidlichen Verluste führen, aber es vermeidet die Falle, hoch unwahrscheinliche Verluste über die Laufzeit voreilig zu erfassen.

Hoogervorst sprach auch über das Zusammenwirken von IFRS 9 und dem kommenden Standard zu Versicherungsverträgen. Er deutete an, dass der IASB hart daran arbeite, eine pragmatische Lösung für das Problem zu finden, sodass der Nutzen aus dem neuen Standard zu Finanzinstrumenten sobald wie möglich gezogen werden kann. Hoogervorst gestand ein, dass sich ein möglicher Aufschub von IFRS 9 für bestimmte Unternehmen unter den Lösungen befindet, die derzeit erörtert werden.

Die vollständige Rede von Hoogervorst in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EFRAG empfiehlt die Übernahme von IFRS 9, stellt aber Einschätzung der Lage in der Versicherungsbranche zurück

15.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die lange erwartete Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' finalisiert. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass 'IFRS 9 insgesamt dem öffentlichen Interesse in Europa dient, nur nicht in Bezug auf die Auswirkungen auf die Versicherungsbranche, wenn IFRS 9 angewendet wird, bevor der der demnächst erwartete Standard zu Versicherungsverträgen finalisiert wird'.

EFRAG weist darauf hin, dass der IASB derzeit an einer oder mehreren Lösungen für die Versicherungsbranche arbeitet. Tatsächlich wird der IASB bei seiner Sitzung nächste Woche vier Stunden über das Thema 'Versicherungsverträge: IFRS 9 und IFRS 4' diskutieren. Erste bereits zur Verfügung gestellte Sitzungsunterlagen weisen darauf hin, dass derzeit zwei Ansätze erwogen werden - ein sogenannter "Überlagerungsansatz" und ein "Aufschubansatz". EFRAG hält fest, dass man die EU-Kommission über Entwicklungen in der Arbeit des IASB unterrichten wird und auf Grundlage der Entwicklungen später eine Empfehlung für die Versicherungsbranche aussprechen wird.

Insgesamt empfiehlt EFRAG, dass alle Unternehmen in der EU mit Ausnahme derer, die in der Versicherungsbranche tätig sind, ab 2018 ihre Finanzinstrumente verpflichtend nach IFRS 9 bilanzieren sollten. Unternehmen in der Versicherungsbranche sollte die freiwillige Anwendung ab diesem Zeitpunkt ermöglicht werden.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und die Übernahmeempfehlung im Umfang von 97 Seiten. EFRAG hat auch den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend aktualisiert.

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