September

Zusammenfassung der gemeinsamen Veranstaltung unter Mitwirkung von EFRAG und IASB zum Thema Gesamtergebnisrechnung

09.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der europäische Verband der Finanzanalysten (European Federation of Financial Analysts Societies, EFFAS), die belgische Vereinigung der Finanzanalysten (Association Belge des Analystes Financiers, ABAF) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben am 1. Juli 2015 zu einer Veranstaltung zum Thema Gesamtergebnisrechnung eingeladen.

Insbesondere ging es bei dieser Veranstaltung darum, Anregungen von Anlegern dazu einzuholen, wie die Entscheidungsnützlichkeit der Gewinn- und Verlustrechnung verbessert werden kann und welche Rolle das sonstige Gesamtergebnis spielen könne. Folgende Meinungen wurden vorgetragen:

  • Die Informationen aus der Gewinn- und Verlustrechnung sind oft Ausgangspunkt der Analysen.
  • Alternative Finanzkennzahlen, die auf der Gewinn- und Verlustrechnung aufbauen, werden als bedeutend angesehen.
  • Bei der Unternehmensbewertung wird die Finanzberichterstattung als ausschlaggebender angesehen als die Beurteilung durch die Unternehmensleitung.
  • Verkaufsorientierte Analysten legen den Schwerpunkt auf kurzfristige Entwicklungen, kauforientierte auf langfristige.
  • Das sonstige Gesamtergebnis hat deutliches Gewicht bei der Unternehmensbewertung.
  • Die Gewinn- und Verlustrechnung wird oft angepasst, und die Anpassung hängt von der Art der Analyse ab.
  • Das sonstige Gesamtergebnis hat oft "bestätigenden Charakter".
  • Es ist wichtig, zu sehen wie sich das sonstige Gesamtergebnis über die Zeit entwickelt.
  • Die Anwendung eines Bewertungsmodells bedarf einer Zahl, die die zugrunde liegende Leistung eines Unternehmens reflektiert.
  • Vorsicht wurde von einigen als konservativ behaftete Voreinstellung in der Rechnungslegung angesehen. Der Grad der Vorsicht befand sich aber stets in Abhängigkeit vom Charakter des Anlegers.

EFRAG wird diese Rückmeldungen in seine Stellungnahme zum Entwurf zu Rahmenkonzept einfließen lassen.

Weiterführende Informationen finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im August

09.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im August 2015.

Wie bereits berichtet, waren die folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

EFRAG unterstützt Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28, schlägt weitere Aussetzung des Übernahmeprozesses vor

09.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/7 'Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen an IFRS 10 und IAS 28' veröffentlicht. Gleichzeitig hat EFRAG der EU-Kommission empfohlen, den Übernahmeprozess für diese Änderungen weiter auszusetzen.

Im August 2015 hat der IASB den Entwurf ED/2015/7 mit vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures veröffentlicht. Mit den Änderungen soll bewirkt werden, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom September 2014 so lange auf unbestimmte Zeit verschoben wird, bis das Forschungsprojekt zur Bilanzierung nach der Equity-Methode abgeschlossen ist.

Im Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen, da man der Meinung ist, dass diese dem IASB die Möglichkeit geben, die Probleme aus der Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Equity-Methode umfassend zu adressieren, dass der IASB damit Gelegenheit haben wird, nachträglich identifizierte Probleme und Herausforderungen zu erwägen, und dass damit das Risiko gemindert wird, innerhalb kurzer Zeit verschiedene Änderungen an IAS 28 umsetzen zu müssen.

EFRAG hat außerdem an die EU-Kommission geschrieben und die weitere Aussetzung des Übernahmeprozesses in Bezug auf die Änderungen vom September 2014 empfohlen. Derzeit ruht der Prozess aufgrund einer EFRAG-Empfehlung vom Februar 2015.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Malaysia verschiebt Erlöserfassungsstandard und generell die verpflichtende Anwendung der MFRS für Übergangsunternehmen

08.09.2015

Der malaysische Standardsetzer Malaysian Accounting Standards Board (MASB) hat bekanntgegeben, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von MFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' auf Berichtsperioden verschoben wird, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. MFRS 15 ist Wort für Wort mit IFRS 15 identisch. Als Ergebnis wird auch der Übergangszeitpunkt auf die Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS) für Übergangsunternehmen (Transitioning Entities, TE) um ein Jahr auf 2018 verschoben.

Der MASB stimmte für die Verschiebung, nachdem der IASB am 22. Juli 2015 entschieden hatte, den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden um ein Jahr zu verschieben. Um die vollständige Konvergenz mit den IFRS aufrecht zu erhalten, entschied sich der MASB, ebenfalls zu verschieben.

Diese Entscheidung hat auf Auswirkungen auf die Übergangsunternehmen. In Malaysia haben die Mehrheit der malaysischen Unternehmen die MFRS seit dem 1. Januar 2012 anzuwenden. Ausgenommen waren allerdings 'Übergangsunternehmen', die in den Anwendungsbereich von MFRS 141 Landwirtschaft und IC Interpretation 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien fallen, sowie deren Mutterunternehmen, bedeutende Anteilseigner und Wagniskapitalgeber, weil man den Abschluss der IASB-Projekte zu Erlöserfassung und fruchttragenden Pflanzen abwarten wollte. Als der IASB IFRS 15 im Mai 2014 veröffentlichte, setzte der MASB das verpflichtende Übergangsdatum für Unternehmen im Immobiliensektor und in der Landwirtschaft auf den 1. Januar 2017 fest - im Einklang mit dem ursprünglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15, um den Übergangsunternehmen genügend Vorbereitungszeit zu gewähren. Da man nun der Meinung ist, dass zusätzliche Zeit für die Umsetzung der Erlöserfassungsvorschriften erforderlich ist, ist der MASB der Meinung, dass auch Übergangsunternehmen von mehr Zeit für die Umsetzung des neuen Berichterststattungsrahmens profitieren könnten. Der neuen Zeitpunkt für den verpflichtenden Übergang ist jetzt der 1. Januar 2018. Allerdings werden Übergangsunternehmen zu vorzeitiger Übernahme ermutigt.

Endgültige Änderungen an IFRS 15 mit einer Bestätigung des neuen Zeitpunkts des Inkrafttretens werden noch diesen Monat erwartet. Sobald der IASB seine Änderungen veröffentlicht hat, wird der MASB mit einer entsprechenden offiziellen Änderung an MFRS 15 folgen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des MASB.

Mitschnitt der 41. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

07.09.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 3. und 4. September 2015 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 41. Sitzung folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Anwendung des <IR>-Konzepts der 'Kapitalien' im Bankensektor

07.09.2015

In einem Papier, das im Auftrag des <IR> Bankennetzwerks erstellt wurde, wird der Ansatz über die diversen Kapitalien aus dem IIRC-Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung im Bankensektor analysiert. Das Papier soll außerdem branchenspezifische Leitlinien für die integrierte Berichterstattung bieten.

Die Kapitalien sind eins der drei wesentlichen Konzepte, die der integrierten Berichterstattung nach dem IIRC-Rahmenkonzept zugrunde liegen. Sie sind die Ressourcen und Beziehungen, auf die ein Unternehmen zugreift oder auf die es Auswirkungen hat; diese werden im Rahmenkonzept als finanzielles und produziertes, geistiges, Human-, soziales, Beziehungs- und natürliches Kapital definiert.

Zu den wichtigsten im Papier vorgestellten Ergebnisse gehören die folgenden:

  1. Obwohl das Kapitalienkonzept auf den ersten Blick im Bankensektor nicht leicht umzusetzen ist, schält sich eine zunehmende Anzahl von Beispielen bester ausgeübter Praxis heraus.
  2. Von den zwanzig untersuchten Banken wenden acht die Kapitalienterminologie wie im Rahmenkonzept vorgegeben an. Drei weitere wenden ein ähnliches Konzept an, verwenden aber eine andere Terminologie.
  3. Banken tendieren dazu über Ausgaben und Ergebnisse zu berichten, nicht so sehr über Eingaben (Ressourcenverbrauch) oder Nettoauswirkungen. Wenn über Eingaben berichtet wird, so geschieht dies normalerweise aus Gründen der Einhaltung eines anderen Rahmenkonzepts (beispielsweise der GRI-Leitlinien).
  4. Wie zu erwarten findet sich die größte Einheitlichkeit bei der Berichterstattung über das Finanzkapital. Es wird als allgemein dasjenige Kapital angesehen, das für Anleger am ehesten relevant ist, und es wird auch als das am leichtesten zu quantifizierende angesehen. Informationen zu den anderen Kapitalien sind uneinheitlicher.

Das englischsprachige Papier steht Ihnen auf der Internetseite des IIRC zur Verfügung.

Neuer EFRAG-Statusbericht

07.09.2015

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Bericht aktualisiert, der den Status der Übernahme der IFRS in Europa widerspiegelt, um kürzlich erfolgte Abstimmungen des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR) zu zeigen.

Der RAR hat sich für die Übernahme der folgenden Änderungen des IASB für die Anwendung in Europa ausgesprochen:

Sie können sich den aktualisierten englischsprachigen Bericht hier herunterladen.

Zusammenfassung der Ergebnisse zur Anwendung der IFRS weltweit

07.09.2015

Das frühere IASB-Mitglied Paul Pacter, der die Erstellung der Läderprofile zur Anwendung der IFRS weltweit, die die IFRS-Stiftung herausgibt, leitet, hat seine bisherigen Ergebnisse in einem Artikel mit dem Titel 'Die globale Reichweite der IFRS dehnt sich aus' zusammengefasst.

Nach einem anfänglichen Blick auf den Stand der IFRS-Übernahme nach den Länderprofilen, die die IFRS-Stiftung bisher erstellt hat, schaut Pacter auf verschiedene regional Gruppierungen. Zwei der Ergebnisse zu denen er kommt  sind "Aussagen über 'viele lokale Geschmachsrichtungen' sind falsch" und "Nicht zu ein Ziel, Realität". In seinen Ausführungen schließt er auch "Ein Wort über die Vereinigten Staaten" sowie Kommentare zu "Einheitliche Anwendung und Umsetzung der IFRS" ein. Zugang zu englischsprachigen Artikel haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Pacter, der ehemaliger Webmaster von IAS Plus ist, ist auch der ursprüngliche Autor unserer beliebten Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit.

Fünfte Sendung in der IASB-Reihe zum Entwurf zum Rahmenkonzept

04.09.2015

Der Stab des IASB hat eine Reihe von Internetpräsentationen erstellt, die jeden Donnerstag zur Verfügung gestellt werden und jeweils einzelne Aspekte des IASB-Entwurfs zum Rahmenkonzept beleuchten. Im Wesentlichen wird kapitelweise vorgegangen. Die fünfte Folge wurde heute - mit leichter Verzögerung - freigegeben.

Folgender Zeitplan für die Erläuterung der einzelnen Aspekte des Entwurfs ED/2015/3 Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung ist vorgesehen:

DatumThema
6. August 2015 Kapitel 4 und 5: Elemente des Abschlusses und Ansatz (hier verfügbar)
13. August 2015 Kapitel 4: Ein genauerer Blick auf Schulden und Ausführungsverträge (hier verfügbar)
20. August 2015 Kapitel 6: Bewertung (hier verfügbar)
27. August 2015 Kapitel 7: Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen (Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber sonstigem Gesamtergebnis) (hier verfügbar)
4. September 2015 Kapitel 5: Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden (hier verfügbar)
10. September 2015 Kapitel 3: Die Berichtseinheit
17. September 2015 Kapitel 1 und 2: Zielsetzung und qualitative Merkmale
24. September 2015 Mögliche Auswirkungen der Vorschläge - einschließlich Fallstudie zu Rückstellungen und Eventualforderungen

Jede Präsentation dauert zwischen zehn und fünfundzwanzig Minuten.

EFRAG ist der Meinung, der IASB sollte IFRS 15 nur dort wo absolut notwendig klarstellen

04.09.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/6 'Klarstellung von IFRS 15' veröffentlicht.

EFRAG hält fest, dass man zwar die Konvergenz von IFRS 15 mit dem entsprechenden Standard des FASB unterstützt und die Vorschläge im Entwurf vom 30. Juli 2015 gutheißt, gleichzeitig stimmt EFRAG aber der Schlussfolgerung des IASB zu, bestimmte Sachverhalte nicht klarzustellen, bei denen der FASB entschieden hat, weitere Leitlinien zur Verfügung zu stellen. EFRAG ist der Meinung, dass der IASB zum jetzigen Zeitpunkt nur diejenigen Sachverhalte klarstellen sollte, die für ein sachgerechtes Verständnis von IFRS 15 absolut unabdingbar sind.

Zum Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier. Kommentare werden bis zum 22. Oktober 2015 erbeten.

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