2015

DRSC-Stellungnahme zum Grünbuch zur Schaffung einer Kapitalmarktunion

06.05.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss Stellung gegenüber der EU-Kommission zu deren Grünbuch 'Schaffung einer Kapitalmarktunion' genommen.

Der Fachausschuss beantwortet in seiner Stellungnahme dabei ausschließlich die Frage "Wäre es sinnvoll, einen gemeinsamen EU-Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen, die an einem MTF [multilateralen Handelssystem] notiert sind, zu erarbeiten? Sollte ein solcher Standard Merkmal der KMU-Wachstumsmärkte werden? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen?"

Nach Auffassung des IFRS-Fachausschusses besteht der Bedarf deutscher KMU an grenzüberschreitenden Finanzierungsmöglichkeiten nicht in dem Maße, wie er im Grünbuch beschrieben wird. Deutsche mittelständische Unternehmen präferierten mehrheitlich eine Finanzierung über inländische Banken. Sofern ein KMU-spezifischer Rechnungslegungsstandard auf EU-Ebene tatsächlich notwendig sein sollte, dürfe den Unternehmen jedoch nicht die derzeit bestehende Möglichkeit genommen bzw. beschränkt werden, Finanzmittel  - auch grenzüberschreitend – auf Basis von Abschlüssen nach nationalen Regeln aufzunehmen. Darüber hinaus sollte die EU-Kommission in Betracht ziehen, den bereits bestehenden IFRS für KMU zumindest als Grundlage zu nutzen.

Die vollständige englischsprachige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung. Das Grünbuch selbst finden Sie in deutscher Sprache auf der Internetseite der EU-Kommission.

IFRS-Stiftung fügt ihrer Sammlung von Länderprofilen zwei neue Profile hinzu

06.05.2015

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur internationalen Rechnunglegung zwei weitere Profile hinzugefügt, sodass nun 140 Profile insgesamt zur Verfügung stehen.

Die neuen Profile wurden für Palästina und Syrien erstellt.

Die Informationen in den Länderprofilen der IFRS-Stiftung werden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen Landesfirmen bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen kann, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wird.

Die Profile und entsprechende Auswertungen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung

Dritte Ausgabe der neuen IASB-Publikationsreihe für Investoren

05.05.2015

Der IASB hat die dritte Ausgabe seines 'The Essentials'-Newsletters herausgegeben, der darauf abzielt, Investoren besser über IFRS zu informieren und ihr Verständnis von IFRS-Abschlüssen zu verbessern.

In dieser Ausgabe wird erläutert, wie Anleger den Anhang nutzen können, um die Abschlüsse von Banken unter IFRS und US-GAAP mit ihren unterschiedlichen Salsierungsvorschriften zu vergleichen.

Die dritte Ausgabe des Newsletters sowie ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB

05.05.2015

Im Nachgang seiner Aprilsitzung hat der IASB eine Aktualisierung seines Arbeitsprogramms vorgenommen. Herausragende Änderungen betreffen die Klarstellung des geplanten Standards zu Leasingverhältnissen, eine Verschiebung bei den jährlichen Verbesserungen und die Bestätigung, dass eine neue Interpretation auf dem Weg ist.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 2. Quartal 2015
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Auswertung der Stellungnahmen erneute Erörterungen

2. Quartal 2015

Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2015
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs endgültiger Standard 4. Quartal 2015*
Angabeninitiative - Angabeprinzipien Erörterungen Diskussionspapier 4. Quartal 2015
Angabeninitiative - Nettoverschuldung Entwurf öffentliche Konsultation 2. Quartal 2015
IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 Entwurf endgültiger Standard 2. Quartal 2015
Preisregulierte Geschäftsvorfälle Diskussionspapier Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers 2. Quartal 2015

* Hier haben sich zeitliche Verschiebungen im Vergleich zum IASB Arbeitsplan vom 24. März 2015 ergeben.

Geringere Änderungen bei den Projekten mit begrenztem Umfang und bei den Forschungsprojekten haben sich bei folgenden Projekten ergeben: Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2014-2016 (Entwurf jetzt im dritten Quartal 2015 erwartet), IFRS 2 - Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung (erneute Erörterungen in das dritte Quartal 2015 verschoben), Angabeninitiative - Überprüfung bestehender Angabevorschriften (umbenannt in "Überprüfung von Angabeerfordernissen auf Standardebene" und erneute Diskussionen ins vierte Quartal 2015 verschoben) und Angabeninitiative - Wesentlichkeit (Entwurf eines Leitliniendokuments jetzt im dritten Quartal 2015 erwartet).

Darüber hinaus hat der IASB zwei neue Einträge in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Zum einen erörtert er derzeit Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und wird voraussichtlich im dritten Quartal 2015 einen Entwurf dazu veröffentlichen; zum anderen geht er davon aus, im zweiten Quartal 2015 einen Entwurf einer Interpretation zu Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ertragsteuern zu veröffentlichen.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 5. Mai 2015 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Unsere Projektseiten haben wir entsprechend aktualisiert.

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS Interpretations Committee

05.05.2015

Das IFRS Interpretations Committee hält am 12. Mai 2015 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die Fortführung der Erörterung der Sachverhalte zu IAS 21, IAS 16, IFRS 5, IAS 32, IFRS 13 und IFRS 10,
  • die Finalisierung einer vorläufigen Agendaentscheidungen zu IAS 24 und
  • die Erwägung neuer Sachverhalte zu IFRS 12 und IAS 23.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Jahresbericht 2014 der IFRS-Stiftung

05.05.2015

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2014 vorgelegt, der den Titel trägt 'Rechnungslegungsstandards für die Weltwirtschaft'.

Der Bericht 2014 ist um die neu definierte Mission der IFRS-Stiftung und des IASB herum aufgebaut und enthälte außerdem Berichte des Vorsitzenden des Überwachungsgremiums der IFRS-Stiftung, des Vorsitzenden der Treuhänder der IFRS-Stiftung und des Vorsitzenden des IASB.

Im Bericht werden die strategischen Prioritäten des IASB für die Jahre 2015 bis 2017 dargelegt, die sich in vier Ziele unterteilen lassen:

  • Entwicklung eines einzigen Satzes hochwertiger, global durchsetzbarer Rechnungslegungsstandards,
  • Verfolgung des Ziels der globalen Übernahme der IFRS,
  • Unterstützung der einheitlichen Anwendung und Umsetzung der IFRS und
  • Sicherstellung der weiteren Unabhängigkeit, Stabilität und Rechenschaft der IFRS-Stiftung.

Der vollständige Bericht, der auch den geprüften Abschluss beinhaltet, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EFRAG kommt zu dem Schluss, dass die Übernahme von IFRS 9 dem öffentlichen Interesse in der EU dient

05.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRS 9 'Finanzinstrumente'. Die Übernahme von IFRS 9 war bislang aufgeschoben worden. Nach der Veröffentlichung der endgültigen Fassung des Standards im Juli 2014 jedoch hat die EU-Kommission EFRAG gebeten, eine Einschätzung des neuen Standards vorzunehmen.

In dem Entwurf einer Übernahmeempfehlung, die jetzt zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben wurde, heißt es, dass EFRAG zu folgendem Gesamtschluss gekommen ist:

IFRS 9 erfüllt die qualitativen Merkmale der Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit, die erforderlich sind, um wirtschaftliche Entscheidungen zu unterstützen und die Beurteilung der verantwortlichen Unternehmensführung zu ermöglichen. Der Standard führt zu vorsichtiger Bilanzierung und widerspricht deshalb nicht dem Prinzip des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Abbilds. Wir sind auch zu dem Schluss gekommen, dass IFRS 9 dem europäischen öffentlichen Interesse förderlich ist.

Bei der Beurteilung, ob IFRS 9 Finanzinstrumente dem öffentlichen Interesse in der EU dient, ist EFRAG zu folgenden Einzelbeurteilungen gekommen:

  • Mit Ausnahme der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, wo es nicht möglich ist, zu einer klaren Schlussfolgerung zu gelangen, ist IFRS 9 eine Verbesserung gegenüber IAS 39 in allen anderen Bereichen.
  • Im Hinblick auf die Konvergenz mit US-GAAP, die nicht erzielt werden konnte, wird IFRS 9 zu einer höherwertigen Finanzberichterstattung als die entsprechenden Standards unter US-GAAP führen.
  • Es gibt bestimmte Vorschriften in IFRS 9, die möglicherweise Auswirkungen auf das Verhalten von Emittenten und Anlegern haben können.
  • Es gibt vernünftige Gründe anzunehmen, dass eine Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen, bis der künftige Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen in Kraft tritt, dem öffentlichen Interesse in der EU förderlich wäre.
  • Der europäische carve-out in Bezug auf Macro hedging in IAS 39 wird weiterhin für die Zwecke zur Verfügung stehen, für die er gedacht war.
  • Einmalkosten im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 9 werden wahrscheinlich für Ersteller und Adressaten bedeutend sein. Vermutlich werden nur Erstellern bedeutende fortlaufende Kosten entstehen. Sowohl Adressaten und Ersteller werden vermutlich aus IFRS 9 Nutzen ziehen. Insgesamt wird der Nutzen die Kosten voraussichtlich übersteigen.

Im Zusammenhang mit der Schlussfolgerung, dass eine Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen, bis der künftige Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen in Kraft tritt, dem öffentlichen Interesse in der EU förderlich wäre, ist EFRAG zu dem vorläufigen Schluss gekommen, der EU-Kommission zu empfehlen, den IASB zu bitten, global eine Option zu erwägen, das Inkrafttreten von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen aufzuschieben und mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Versicherungsstandards in Einklang zu bringen. EFRAG betont, dass man bereit stehe, dem IASB dabei behilflich zu sein, den Anwendungsbereich einer solchen Option zu bestimmen. In der Einladung zur Stellungnahme lädt EFRAG ausdrücklich dazu ein, quantitative Belege zur Verfügung zu stellen, die die Beurteilung ergänzen können, auch Daten, die von Stellungnehmenden beigetragen werden können, die sich gegen eine Verschiebung aussprechen.

Folgende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 30. Juni 2015 erbeten.

EFRAG hat den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses in der EU im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs der Übernahmeempfehlung aktualisiert. Eine endgültige Übernahme des Standards wird derzeit im zweiten Halbjahr 2015 erwartet.

Entwürfe einer neuen und einer überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme

05.05.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme "IAS 12 Ertragsteuern – Auswirkungen des österreichischen Steuerrechts auf latente Steuern aus Anteilen an Tochterunternehmen, aus Zweigniederlassungen und aus Anteilen an assoziierten Unternehmen und gemeinsamen Vereinbarungen" sowie den Entwurf einer überarbeiteten Stellungnahme "Auswirkungen der steuerlichen Teilwertabschreibung nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 in einem Konzern- oder separaten Einzelabschluss nach IFRS" zwecks Kommentierung veröffentlicht.

Der Entwurf der neuen Stellungnahme beschäftigt sich mit der Anwendung von IAS 12.39 ff und IAS 12.44 ff im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, mit Zweigniederlassungen und mit Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie an gemeinsamen Vereinbarungen in IFRS-Konzernabschlüssen. Im Entwurf werden zunächst permanente und temporäre Differenzen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie deren steuerliche Wirkung und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Ansatz von Outside Basis Differences im IFRS-Konzernabschluss bzw für die Anhangangaben in einer Matrix dargestellt und in weiterer Folge näher erläutert. Er ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Die Überarbeitung der bestehenden Stellungnahme wurde aufgrund des obigen Entwurfs notwendig. So wurde mit Verweis auf Rz 21 des Entwurfs der neuen AFRAC-Stellungnahme beschlossen, die Rz 6 und 7 sowie den Teilbereich 6.3 "Temporäre Differenzen in Verbindung mit einer erfolgten Teilwertabschreibung bei Beteiligungen (siehe Rz 7)" und den letzten Satz der Rz 52 der Stellungnahme zu streichen. Des Weiteren erfolgte im Zuge der Änderungen eine Aktualisierung der anzuwendenden Standards. Der Entwurf ist hier auf der Internetseite von AFRAC zugänglich.

Zu beiden Entwürfen wird um Stellungnhame bis zum 2. Juni 2015 gebeten.

EFRAG-Board wird den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften am 8. Mai erörtern

05.05.2015

Der EFRAG-Board wird am 8. Mai 2015 eine Telefonkonferenz abhalten, bei der der Entwurf einer Übernahmeempfehlung für 'Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28)' erörtert werden soll.

Die Änderungen waren im Dezember 2014 vom IASB veröffentlicht worden; sie adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben. Nach derzeitigem Stand steht EFRAG der Übernahme der Änderungen positiv gegenüber.

Für die Telefonkonferenz wurden jetzt die Papiere zur Verfügung gestellt. Zugang zu allen Dokumenten und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Öffentliche Diskussion des DRSC am 10. Juni

04.05.2015

Das DRSC lädt am Mittwoch, den 10. Juni 2015 ab 10 Uhr zu einer öffentlichen Diskussion ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main ein.

Die Tagesordnung enthält die folgenden Themen:

  • E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss);
  • E-DRS 31 Konzerneigenkapital.

Die beiden Entwürfe des DRSC waren im März veröffentlicht worden.

Weitere Informationen zur öffentlichen Diskussion finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 3. Juni 2015 an.

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