2015

IFRS fokussiert-Newsletter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 4

14.12.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9. Dezember 2015 den Entwurf ED/2015/11 'Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)' veröffentlicht.

Der Entwurf enthält vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4, mit denen die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden sollen. Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat eine ausführlichen IFRS fokussiert-Newsletter, in dem die vom IASB unterbreiteten Vorschläge ausführlich erläutert werden. Sie können sich den deutschsprachigen Newsletter hier herunterladen.

Handbuch der IPSASB-Verlautbarungen 2015

14.12.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat das 'Handbuch 2015 der Verlautbarungen für internationale Rechnungslegung im öffentlichen Sektor' herausgegeben.

Der IPSASB weist darauf hin, dass das Handbuch 2015 nur in elektronischem Format zur Verfügung gestellt wird. Die Ausgabe 2016, die im zweiten Quartal 2016 herausgegeben werden soll, wird wieder sowohl als Druck- als auch als elektronische Fassung zur Verfügung stehen.

BMJV beauftragt DRSC mit der Überarbeitung von § 301 HGB

11.12.2015

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das DRSC mit de Überarbeitung von § 301 HGB beauftragt.

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 die Beauftragung angenommen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Mitschnitte von den Dezembersitzungen der Fachausschüsse des DRSC

11.12.2015

Der IFRS- und der HGB-Fachausschuss des DRSC haben am 9. und 10. Dezember - zum Teil miteinander - getagt. Von den einzelnen Sitzungsteilen wurden jetzt Mitschnitte zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss hat während seiner 44. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • Entwurf ED/2015/10 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016
  • Versicherungsverträge - aktuelle Entwicklungen
  • Interpretationsentwurf DI/2015/1 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
  • Interpetationsentwurf DI/2015/2 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen
  • Entwurf ED/2015/9 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
  • Erlöserfassung und Klarstellung von IFRS 15
  • EFRAG-Papier zur Entscheidungsnützlichkeit der Kapitalflussrechnung in Bezug auf Finanzinstitute
  • Interpretationsaktivitäten

Die Mitschnitte finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Der HGB-Fachausschuss hat während seiner 26. Sitzung folgende Themen besprochen:

  • DRS 23 Kapitalkonsolidierung
  • E-DRÄS 6

Die Mitschnitte finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Bei der gemeinsamen Sitzung der beiden Fachausschüsse wurden die Themen nicht öffentlich besprochen, deshalb liegen keine Mitschnitte vor.

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

11.12.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/9 'Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 40)' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf unterstützt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen und gibt der Meinung Ausdruck, dass diese dabei helfen werden, Abweichungen in der Praxis zu verringern, und somit die Berichterstattung nach IFRS verbessern.

Der Stellungnahmeentwurf steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung. Kommentare werden bis zum 15. März 2016 erbeten.

IASB-Vorsitzender wirbt in den USA für IFRS

10.12.2015

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst hat bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB für eine weitere US-amerikanische Begleitung der IFRS-Entwicklung geworben, auch wenn derzeit nicht zu erwarten sei, dass es in nächster Zeit eine Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten geben werde.

Hoogervorst gab eingangs zuerst einen üblichen Überblick über IFRS-Entwicklungen und die zunehmende Verbreitung der IFRS-Anwendung weltweit, ging dann kurz auf einige Regionen etwas genauer ein, und landete schließlich - anlassbezogen - bei der Situation in den Vereinigten Staaten. Er hob hervor, dass Börsengänge ausländischer Unternehmen in den USA unter Verwendung von IFRS-Abschlüssen inzwischen gang und gäbe seien und kaum noch Aufmerksamkeit erregten. Dies bedeute, dass für IFRS-Emittenten die Welt inzwischen einsprachig sein. Für alle anderen einschließlich der Anleger sei die Welt zumindest im Prinzip nur noch zweisprachig (IFRS und US-GAAP), was zwar nicht perfekt, aber doch ein erheblicher Fortschritt sein.

Hoogervorst ging geschickt auf einige Vorwürfe ein, die auch insbesondere in den Vereinigten Staaten immer wieder gegenüber den IFRS erhoben werden, ohne seine Ausführungen direkt als Antworten auf die Vorwürfe darzustellen. So sprach er über die Schwierigkeiten, alle Interessen von Einzelstaaten zu berücksichtigen, Bemühungen in Bezug auf die einheitliche Anwendung, strenge Durchsetzung und die notwendige fortdauernde Pflege der Standards. Gleichzeitig hob er den Nutzen globaler Standards und die daraus entstehenden Vorteile auch für ihre Verbreitung hervor.

Nach einigen weiteren Ausführungen zu geplanten Tätigkeiten des IASB in den kommenden Jahren hob er zusammenfassend noch einmal die Vorteile hervor, die auch die Vereinigten Staaten aus den IFRS ziehen könnten, und warb für eine weitere Begleitung der Entwicklung der IFRS auch im Eigeninteresse der USA:

Wir bitten Sie, weiterhin mit uns zusammenzuarbeiten und zu unseren verschiedenen Konsultationen Stellung zu nehmen. Wir wissen, dass es in den nächsten Jahren wahrscheinlich keinen großen Fortschritte bei der Anwendung der IFRS durch inländische Unternehmen in den Vereinigten Staaten geben wird. Und dennoch geht es hier um wesentliche Interessen der USA. Die IFRS verringern die Kosten für amerikanische Anleger, multinationale Ersteller und globale Rechnungslegungsnetzwerke erheblich. Und allgemein haben die USA ein großes Interesse an einer starken Infrastruktur für die globale Wirtschaft, von der die IFRS ein wichtiger Teil sind.  Deshalb ermutigen wir Sie, dabeizubleiben und uns dabei zu helfen, künftig weiter unsere Standards zu entwickeln.

Die vollständige Rede von Hoogervorst in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Auch der FASB-Vorsitzende Russel Golden sprach heute bei der AICPA-Konferenz, sagte aber außer einigen Anmerkungen zur Konvergenz bei Erlöserfassung und Leases wenig über IFRS. Seine Rede finden Sie auf der Internetseite des FASB.

Wesentlich ausführlicher gingen bereits gestern verschiedene Vertreter der SEC auf die Möglichkeit der Verwendung der IFRS in den Vereinigten Staaten ein.

Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats im November 2015

10.12.2015

Der IASB stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von der Sitzung des IFRS-Beirats zur Verfügung, die am 2. und 3. November 2015 in London stattfand. Höhepunkte der Diskussionen waren ausführliche Erörterungen der Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit durch die Treuhänder und der Agendakonsultation 2015.

Der Bericht, der von der Vorsitzenden Joanna Perry selbst verfasst wurde, hält insbesondere Folgendes fest:
  • IFRS-Übernahme in Japan. Goro Kumagai, stellvertretender Vorsitzender des Beirats berichtete über bedeutende Fortschritte hinsichtlich der Akzeptanz und der Anwendung der IFRS in Japan.
  • Aktivitäten der Treuhänder. Sheila Fraser, stellvertretende Vorsitzende der Treuhänder, berichtete über die Verantwortlichkeiten und Prozesse des Nominierungsausschusses der Treuhänder und erklärte, dass eine informelle Überprüfung der Zusammensetzung des Beirats erwogen würde.
  • Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung.Die Erörterung der Überprüfung ergab die meisten Diskussionen und Rückmeldungen von Mitgliedern des Beirats:
    • Die Mitglieder äußerten wenig Unterstützung für eine Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs des IASB.
    • Sie unterstützen den gegenwärtigen Ansatz in Bezug auf Unternehmensberichterstattung insgesamt, die gegenwärtige dreistufige Struktur und den gegenwärtigen Ansatz in Bezug auf die IFRS-Taxonomie.
    • Sie empfahlen, sicherzustellen, dass die Zusammensetzung der Treuhänder relevant bleibt.
    • Es gab einige Anregungen dazu, wie die IFRS-Stiftung als Ganzes aktuelles Wissen in Bezug auf Technologien vorhalten kann.
    • Die Meinungen waren geteilt, ob ein kleinerer oder größerer IASB mehr Nutzen bringe.
  • IASB-Aktivitäten. Die Mitglieder wurden über die jüngsten Aktivitäten informiert und fragten insbesondere nach den langen Zeiträumen, die der IASB braucht, um Verlautbarungen zu erarbeiten. Es wurde gefragt, ob es nicht wirksamere und schnellere Wege gebe.
  • Austausch mit dem US-amerikanischen Standardbeirat (FASAC). Der Beirat wurde über die Struktur, die Arbeiten und laufende Initiativen des FASAC unterrichtet und erwog, ob es irgendwelche Erkenntnisse oder Initiativen des FASAC gebe, die sich der Beirat zwecks eventueller Übernahme anschauen könne.
  • Agendakonsultation. Es gab wenig Rückmeldungen zu den Projekten an sich, aber auch hier wurde nach den Prozessen vor Veröffentlichung einer Verlautbarung und nach Übersetzungsproblemen gefragt.
  • Berichte von Mitgliedern. Mitglieder des Beirats berichteten über Aktivitäten beim Monitoring Board, der European Accounting Association und in der EU.

Die nächste Sitzung des IFRS-Beirats wird am 23. und 24. Februar 2016 in London stattfinden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprachen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

SEC-Reden zum Thema IFRS bei der AICPA-Jahreskonferenz

10.12.2015

Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB sprachen Vertreter der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) in erstaunlicher Ausführlichkeit über IFRS in den Vereinigten Staaten.

Die SEC-Vorsitzende Mary Jo White hielt die Eröffnungsansprache und äußerte sich auch zu der Empfehlung in Bezug auf ergänzende IFRS-Informationen, die der stellevertretende Leiter der Abteilung Rechnungslegung Jim Schnurr bei derselben Konferenz im letzten Jahr vorgestellt hatte. Sie fasste zusammen: "Dieser Vorschlag birgt das Potential ein nützlicher nächster Schritt zu sein, und der Stab hat jetzt eine Empfehlung zwecks Erwägung durch die Kommission erarbeitet, die der Stab mit allen Kommissaren erörtern wird, sodass wir über den weiteren Weg vorwärts entscheiden können."

Der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, James V. Schnurr, bestätigte, dass "der Stab mit den Kommissaren bestimmte regulatorische Änderungen erörtern wird, die für inländische Emittenten die Möglichkeit schaffen würde, IFRS-basierte Informationen als Ergänzung zu US-GAAP-Abschlüssen zur Verfügung zu stellen". Er ermutigte IASB und FASB ihre Bemühungen in Bezug auf Konvergenz fortzusetzen und fügte hinzu: "Meiner Meinung nach ist Zusammenarbeit der einzige realistische Weg, um das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards zu unterstützen."

Die stellvertretende Leiterin der Abteilung Julie A. Erhardt war die einzige, die eine Rede hielt, die ausschließlich auf IFRS in den Vereinigten Staaten und das Ziel eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards abstellte. Sie wies auf gemeinsame Geschichte, gemeinsame Kenntnisse und gemeinsamen Nutzen hin, und widmete sich dann ausführlich der Wahrnehmung der Entwicklungen in den USA auf der anderen Seite des Ozeans:

Mein Eindruck ist, dass zumindest Einige auf der anderen Seite des Ozeans nicht erwarten, dass die Vereinigten Staaten auf absehbare Zeit IFRS für die Finanzberichterstattung durch unsere inländischen Unternehmen übernehmen werden. Es scheint mir, dass diese Personen nicht besonders gekränkt sind deswegen — vielleicht eher enttäuscht —, weil sie erkennen, dass aus dem einen oder anderen Grund die IFRS in den USA derzeit nicht als realistische politische Idee in dieser Hinsicht angesehen werden. Ich habe das Gefühl, dass sie aus eigener Erfahrung wissen, dass allgemein die anerkannte Legitimität einer Idee die notwendige Voraussetzung für eine politische Entscheidung ist.

Allerdings weist Erhardt auch auf internationale Bedenken hinsichtlich der Beteiligung an und Unterstützung der Entwicklung der IFRS aus. Unter Verweis auf die Andeutungen von White und Schnurr merkt sie an, dass eine Aussage zur Zukunft der IFRS in den Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang Vertrauen erhalten kann:

Wenn die Beteiligung der Vereinigten Staaten an den IFRS jetzt vollständig auf Ad-hoc-Basis erfolgen würde, könnte dies zu Sorgen führen, dass es keine belegte Absicht eines längerfristigen Plans gibt, dass Parteien aus den Vereinigten Staaten sich weiter in die IFRS einbringen oder diese unterstützen. Eine weitere Aussage der Kommission zu globalen Rechnungslegungsstandards, wie von der Vorsitzenden heute bereits angedeutet wurde, könnte hier Rückversicherung geben und Klarheit schaffen.

Die englischsprachigen Manuskripte zu den oben zitierten Reden finden Sie auf der Internetseite der SEC:

EFRAG-Bericht zu den Umfrageergebnissen zu Auswirkungen des kommenden Leasingstandards auf Finanzkennzahlen in Kreditverträgen

09.12.2015

Das DRSC hat gemeinsam mit EFRAG, dem IASB und den Standardsetzern aus Frankreich, Großbritannien, Italien und Litauen eine Fragebogenaktion durchgeführt, mit der die Auswirkungen des Anfang des nächsten Jahres erwarteten neuen Standards zur Leasingbilanzierung auf Finanzkennzahlen in Kreditverträgen erhoben werden sollte. EFRAG hat jetzt einen Bericht mit den Umfrageergebnissen vorgelegt.

In dem Fragebogen, der im Juli 2015 herausgegeben wurde, wurden Kreditgeber und Nichtkreditgeber (im Wesentlichen Ersteller, außerdem ein Berater und ein Adressat) verschiedene Fragen zur Verwendung von Finanzkennzahlen gestellt. Bei den Kreditgebern weisen die Ergebnisse auf unterschiedliche Handhabungen in der Praxis hin, aber die meisten gaben an, dass ihre Kreditverträge zumindest eines der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Klauseln in Bezug auf eine automatische Neuverhandlung, wenn sich Bilanzierungsprinzipien ändern;
  • Klauseln, dass die zum Zeitpukt der Kreditvergabe bestehenden Rechnungslegungsstandards weiter als Grundlage herangezogen werden, auch wenn sich Bilanzierungsprinzipien ändern; oder
  • Anpassungen für Mietleasingverpflichtungen bei Bestimmung der Finanzkennzahlen.

Solange zumindest eines dieser Merkmale vorliegt, erwarten die Kreditgeber keine negativen Auswirkungen von IFRS 16 auf bestehende Verträge. Dennoch gaben sie an, die Bedingungen und die Finanzkennzahlen in Kreditverträgen überprüfen zu wollen, wenn IFRS 16 in Kraft tritt.

Die meisten Nichtkreditgeber gaben an, dass sie erwarten, dass ihre Verträge a) entweder von IFRS 16 nicht beeinflusst werden oder b) neu verhandelt werden, wenn IFRS 16 Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen haben sollten.

Detaillierte Ergebnisse finden Sie im englischssprachigen Bericht auf der Internetseite von EFRAG.

IASB schlägt Änderungen vor, mit denen Bedenken in Bezug auf die unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungen adressiert werden sollen

09.12.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf (ED/2015/11) mit vorgeschlagenen Änderungen von IFRS 4 'Versicherungsverträge' veröffentlicht, mit denen die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem erwarteten neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden sollen. Stellungnahmen werden bis zum 8. Februar 2016 erbeten.

 

Hintergrund

Da offensichtlich geworden ist, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens des demnächst erwarteten Standards zu Versicherungsverträgen nicht länger in Einklang mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente gebracht werden kann, hat es Rufe gegeben, die verpflichtende Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsaktivitäten aufzuschieben und den Zeitpunkt der Inkrafttretens von IFRS 9 für diese Aktivitäten in Einklang mit den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards zu Versicherungsverträgen zu bringen. Die Befürworter eines Aufschubs führen die folgenden Argumente ins Feld:

  • Die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens werden zu Bilanzierungsanomalien und Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung führen, die die Adressaten von Abschlüssen möglicherweise schwer zu verstehen finden.
  • Es ist schwer, Entscheidungen über die Anwendung der neuen Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 zu fällen, da die Entscheidungen möglicherweise von denen abweichen, die gefällt werden würden, wenn alle Details des neuen Standards zu Versicherungsverträgen bereits bekannt wären.
  • Umfassende Änderungen in der Bilanzierung zweimal nacheinander in relativ kurzer Zeit vorzunehmen, kann erhebliche erhöhte Kosten und gesteigerten Aufwand bedeuten (für Ersteller und Adressaten).

Der IASB erkennt diese Bedenken an und schlägt daher vor, IFRS 4 Versicherungsverträge zu ändern, um den Bedenken in Bezug auf die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen entgegenzutreten.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die Änderungen, die mit dem Entwurf ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4)  vorgeschlagen werden, sollen Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, zwei Optionen einräumen:

  • Unternehmen können einige der Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung in das sonstige Gesamtergebnis umklassifizieren, die aus qualifizierenden Vermögenswerten entstehen. Dies ist der sogenannte Überlagerungsansatz.
  • Unternehmen, deren vorherrschende Geschäftstätigkeit das Begeben von Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 ist, haben die Möglichkeit eines einstweiligen Aufschubs der Anwendung von IFRS 9. Dies ist der sogenannte Aufschubansatz.

Die Anwendung beider Ansätze wäre freiwillig, und es wären Unternehmen gestattet, die Anwendung aufzugeben, bevor der neue Standards zu Versicherungsverträgen herausgegeben wird.

Überlagerungsansatz. Die Änderungen, die den Überlagerungsansatz ausmachen, würden einem Unternehmen erlauben, Unterschiede in den Beträgen, die nach IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, und den Beträgen, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst würden, aus dieser herauszunehmen und stattdessen im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, wenn das Unternehmen nach IFRS 4 bilanzierte Verträge begibt, IFRS 9 in Verbindung mit IFRS 4 anwendet und finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet klassifiziert, wenn diese Vermögenswerte zuvor nach IAS 39 als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet oder als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden. Die Anwendung des Überlagerungsansatzes erfordert die Angabe von Informationen, die Adressaten von Abschlüssen in die Lage setzen, wie der umklassifizierte Betrag in der Periode berechnet wurde und welche Auswirkungen die Umklassifizierung auf den Abschluss hätte. Ein Unternehmen würden den Überlagerungsansatz rückwirkend auf qualifizierende Vermögenswerte anwenden, sobald es das erste Mal IFRS 9 anwendet.

Aufschubansatz. Nach den Änderungen, die den Aufschubansatz ausmachen, wäre es einem Unternehmen gestattet, IAS 39 anstelle von IFRS 9 für Berichtsperioden anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen, wenn es nicht zuvor schon einer der Versionen von IFRS 9 angewendet hat und seine vorrangige Geschäftstätigkeit das Begeben von Versicherungsverträgen ist, die unter IFRS 4 fallen. Ein Unternehmen würde ermitteln, ob seine vorrangige Geschäftstätigkeit das Begeben von Versicherungsverträgen ist, die unter IFRS 4 fallen, indem es die Schulden, die sich aus Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 ergeben, mit dem Gesamtbuchwert seiner Schulden vergleicht. Der IASB nennt keine bestimmte Schwelle für "vorherrschend", aber deutet in der Grundlage für Schlussfolgerungen darauf hin, dass die Schwelle sehr hochliegend gedacht ist und dass 75% Schulden aus Versicherungsverträgen nicht als "hoch" qualifizieren würde. Der IASB hält weiterhin fest, dass ein Unternehmen das Kriteriums des Vorherrschens auf Ebene der Berichtseinheit zu beurteilen hat. Schließlich schreibt der IASB vor, dass ein Unternehmen, das den Aufschubansatz anwendet, aber in einer Folgeperiode unter die Schwelle der vorherrschenden Geschäftstätigkeit fällt, IFRS 9 ab Beginn der nächsten Berichtsperiode anzuwenden hat. Ein Unternehmen würde den Aufschubansatz ab Berichtsperioden anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Anwendung des Ansatzes wäre anzugeben ebenso wie die Gründe der Anwendung. Der Aufschubansatz ist auf drei Jahre ab 1. Januar 2018 beschränkt.

 

Abweichende Meinungen

Drei Boardmitglieder stimmten gegen die Veröffentlichung des Entwurfs, weil sie dem Vorschlag nicht zustimmen, Unternehmen, deren vorherrschende Geschäftstätigkeit Versicherungsverträge sind, einen einstweiligen Aufschub in Bezug auf die Anwendung von IFRS 9 zu gewähren. Diese Boardmitglieder argumentieren, dass der Aufschub zu einer Verringerung der Vergleichbarkeit auch zwischen Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, führen wird. Sie erkennen die angeführten Bedenken an, sind aber der Meinung, dass der Überlagerungsansatz genügend Erleichterung gewährt und dass eine vorrübergehende Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 überflüssig ist. Sie hegen außerdem Bedenken, dass es im Projekt zu Versicherungsverträgen zu Verzögerungen kommen kann, die über die drei Jahre hinausgehen würden, auf die der Aufschubansatz angelegt ist.

 

Nächste Schritte

ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4) ist mit einer Kommentierungsfrist von nur 60 Tagen versehen, die am 8. Februar 2016 endet. Der IASB weist darauf hin, dass das Handbuch für den Konsultationsprozess eine verkürzte Stellungnahmefrist von weniger als der üblichen Mindestfrist von 120 Tagen gestattet, wenn der Sachverhalt eng umrissen und dringend ist, was der IASB in diesem Fall für gegeben hält. Der IASB wird die eingegangenen Stellungnahmen zu Entwurf erneut erörtern und hofft diese erneuten Erörterungen sobald wie möglich in 2016 abzuschließen.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

Correction list for hyphenation

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