2015

IPSASB richtet Beirat ein

09.12.2015

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat angekündigt, dass er einen Beirat einrichten wird, der den Board bei der Standardsetzung für den öffentlichen Sektor unterstützen soll.

Die Gründung des neuen Beirats — IPSASB Consultative Advisory Group (CAG) — ist die Reaktion auf eine der Kernempfehlungen im Bericht der Gruppe, die zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des IPSASB eingerichtet wurde. Mit der Arbeit des Beirats soll der Standardsetzungsprozess des IPSASB weiter gestärkt werden, indem der Dialog mit den wesentlichen Beteiligten und Interessengruppen vertieft wird.

Der Beirat soll den IPSASB in Bezug auf folgende Punkte beraten:

  • Strategie und Arbeitsprogramm des IPSASB;
  • IPSASB-Projekte einschließlich fachlicher Aspekten oder Sachverhalte, die die Übernahme und Umsetzung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) beeinträchtigen können; und
  • andere Sachverhalte, die für die Standardsetzung des IPSASB relevant sind.

Ein Gründungsvorsitzender des Beirats wurde bereits ernannt, aber die Mitglieder der Gruppe müssen noch bestimmt werden. Der IPSASB hat eine Bewerbungsaufforderung veröffentlicht und sucht insbesondere Adressaten von Abschlüssen aus dem öffentlichen Sektor, Regierungsvertreter und andere Unternehmen des öffentlichen Sektors einschließlich Ersteller. Parlamentsmitglieder, Prüfer im öffentlichen Sektor, Regulierer, Nichtregierungsorganisationen und andere regionale und internationale Organisationen werden ebenfalls ermutigt, sich zu bewerben.

Die erste Sitzung des Beirats ist gegenwärtig für Juni 2016 in Toronto geplant.

Auf der Internetseite des IPSASB stehen Ihnen die folgenden Weiterführenden Informationen zur Verfügung:

AOSSG weist auf besondere Aspekte der islamischen Rechnungslegung im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept hin

09.12.2015

In einem Anhang zur allgemeinen Stellungnahme der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) zum IASB-Entwurf ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' hebt die Arbeitsgruppe islamische Finanzen (Islamic Finance Working Group, IF WG) besondere Aspekte hervor, die im Zusammenhang mit islamischer Rechnungslegung relevant sind.

Die IF WG begrüßt insbesondere die Aussage zu 'Inhalt vor Form' im vorgeschlagenen Rahmenkonzept, da Beteiligte an islamischen Finanzgeschäften großen Wert auf die rechtliche Form legen, die verwendet wird, um ein bestimmtes wirtschaftliches Phänomen zu erzielen, da die rechtliche Form entscheidend dafür ist, ob ein Geschäft nach der Scharia'a zulässig oder verboten ist. Trotzdem ist die IF WG der Meinung, dass es sachgerecht ist, Informationen anzugeben, die die rechtliche Form eines Geschäfts beschreiben, was auch Teil der getreuen Darstellung sein könne.

In der Stellungnahme wird auch festgehalten, dass die Erörterung der Berichtseinheit und ihrer Grenzen im Entwurf im Zusammenhang mit aktuellen Diskussionen um islamische Finanzgeschäfte sehr nützlich sein können. Bei diesen Vereinbarungen geht es oft um Verantwortlichkeit eines Unternehmens für die Tätigkeiten von anderen Parteien, die keine rechtlichen Unternehmen darstellen, um Fälle, in denen es wichtig ist, die Vorschrift der Scharia'a in Bezug auf getrennte Geschäfte und die Konsolidierungsvorschrift der IFRS einzuhalten, oder die Darstellung von in Beziehung stehenden Abschlüssen, in Fällen, in denen keine Beherrschung vorliegt, aber relevante und getreue Darstellung die Angabe dieser Informationen fordern.

In Bezug auf Eigen- und Fremdkapital hält die IF WG fest, dass im vorgeschlagene Rahmenkonzept sehr stark auf  rechtliche Aspekte bei der Frage abgestellt wird, ob eine gegenwärtige Verpflichtung vorliegt, eine wirtschaftliche Ressource zu übertragen. Im Kontext islamischer Finanzgeschäfte sind allerdings faktische Verpflichtungen von viel größerer Bedeutung, da Unternehmen oft sehr viel stärker durch gesellschaftliche Erwartungen als durch rechtliche Verpflichtungen gebunden sind. Die IF WG schlägt außerdem vor, die gegenwärtige Definition einer Schuld beizubehalten, bis das Projekt zu Finanzinstrumenten mit Merkmalen von Eigenkapital abgeschlossen ist, und die Definition von Eigenkapital und dessen Beziehung zu Schulden klar ist, da das zugrunde liegende Prinzip, nach dem Schulden und Eigenkapital unterschieden werden, im Zusammenhang mit islamischen Finanzprodukten wichtig ist, die sowohl Elemente von Eigenkapital als auch von Schulden aufweisen (beispielsweise islamische Anleihen und Konten mit Gewinnteilung).

Das vollständige Schreiben der IF WG finden Sie auf der Internetseite der AOSSG.

IASB veröffentlicht weitere formale Korrekturen

08.12.2015

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den dritten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2015 herausgegeben. Sie beziehen sich auf Einzelverlautbarungen.

Folgende Verlautbarungen sind betroffen:

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache Internetseite des IASB zur Verfügung.

Nächste Sitzung des EFRAG-Boards

08.12.2015

Der EFRAG-Board wird am 16. Dezember 2016 zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen. Eine Tagesordnung und Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Der Board wird folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung der Wirksamkeit und der Struktur der IFRS-Stiftung - Verabschiedung der endgültigen Stellungnahme
  • Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Unterschiedliche zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen - Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfs
  • Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung
  • Rahmenkonzept - Verschiedung der endgültigen Stellungnahme

Die vollständige Tagesordnung, die Sitzungspapiere und die Möglichkeit zur Registrierung als Beobachter finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IFRS-Stiftung veröffentlicht zweite Ergänzung zur IFRS-Taxonomie 2015

08.12.2015

Auf der Internetseite des IASB steht eine zweite Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2015 zur Verfügung.

Die regelmäßig veröffentlichten Ergänzungen enthalten zusätzliche Taxonomiekonzepte, die vom IASB herausgegebene neue IFRS und Verbesserungen an bestehenden IFRS sowie fachliche Aktualisierungen und Korrekturen aufnehmen. In der aktuellen zweiten Ergänzung sind Taxonomiekonzepte für bestimmte Branchen (Informationstechnologie, Medien, Chemie, Versorgung) enthalten. Die erste Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2015 war am 1. Dezember 2015 veröffentlicht worden.

Eine Presseerklärung mit Verküpfungen auf die Ergänzungen steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EDTF veröffentlicht Bericht zu Angaben im Zusammenhang mit erwarteten Kreditverlusten und den Fortschrittsbericht 2015 zur Umsetzung der allgemeinen EDTF-Prinzipien und -Empfehlungen

07.12.2015

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) hat zwei Berichte seiner Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) herausgegeben. Im ersten Bericht werden die Änderungen erörtert, die Banken an ihren Angaben im Zusammenhang mit der Umsetzung eines neuen Rechnungslegungsstandards auf der Grundlage von erwarteten Kreditverlusten vornehmen müssen. Der zweite Bericht zeigt die Fortschritte auf, die seit 2012 in Bezug auf die Umsetzung der EDTF-Empfehlungen zur Verbesserung von Risikoangaben von Banken gemacht wurden.

Das Modell der erwarteten Verluste, dass vom IASB mit IFRS 9 Finanzinstrumente eingeführt wurde und das auch vom FASB in seinem demnächst erwarteten Standard zur Wertminderung von Finanzinstrumenten verwendet wird, wird deutliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Wertminderungen und die Berichterstattung darüber durch Banken haben. Vor den Hintergrund der Bedeutung dieser Änderungen für die Branche hat der FSR die EDTF aufgefordert, zu erwägen, welche Angaben sinnvoll sein können, um dem Markt die neuen Regelungen zu verstehen zu helfen (unabhängig davon ob unter IFRS oder US-GAAP) und Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit zu fördern. Die EDTF hat die Prinzipien und Empfehlungen aus ihrem Bericht Verbesserung der Risikoangaben von Banken vom Oktober 2012 verwendet, ihre Anwendbarkeit im Zusammenhang mit einem Modell der erwarteten Verluste geprüft und zusätzliche Angabeempfehlungen in zwei Gruppen aufgenommen: vorübergehende Erwägungen, die ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste erfolgt ist, und permanente Erwägungen, die auch nach der Übernahme des neuen Rechnungslegungsstandards gelten werden. Ein gesonderter Abschnitt des Berichts ist Erwägungen im Zusammenhang mit IFRS 9 gewidmet (s. S. 10-11 des Berichts). Empfohlen werden die folgenden Zusätzlichen Angaben:

  • Kernkonzepte des Modells der erwarteten Verluste;
  • Unterschiede und Ähnlichkeiten zwischen IAS 39 und IFRS 9;
  • Ausfälle und die Frage, ob und unter welchen Umständen die widerlegbare 90-Tage-Annahme genutzt werden soll;
  • das Konzept der wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte;
  • signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos und die angewendeten Vorgehensweisen und Ansätze;
  • erstmaliger Ansatz von finanziellen Vermögenswerten, bei denen es schwierig sein kann, das Kreditrisiko zu bestimmen; und
  • Behandlung von Änderungen.

Auf der Internetseite des FSR finden Sie den vollständigen Bericht und eine entsprechende Presseerklärung. Der IASB begrüßt in einer eigenen Presseerklärung die Veröffentlichung des Berichts. Unsere britischen Kollegen haben eine Publikation zur Bedeutung des Berichts für Banken veröffentlicht.

Der zweite Bericht, der heute veröffentlicht wurde, gilt den Fortschritten beim Grad und bei der Qualität der Umsetzung aller sieben grundlegenden Prinzipien und 32 spezifischen Empfehlungen für die Verbesserung der Risikoangaben von Banken, die die EDTF in ihrem ursprünglichen Bericht 2012 beschrieben hat. Ähnliche Fortschrittsberichte waren bereits 2013 und 2014 erstellt worden. Der Bericht enthält die Selbsteinschätzung durch Banken und die Beurteilung durch Abschlussadressaten jeweils in Bezug auf den Grad, zu dem ihrer Meinung nach die Empfehlungen umgesetzt worden sind. Nach Selbsteinschätzung der Banken haben 82% die Empfehlungen vollständig umgesetzt (2014 waren es 75%). Laut Bericht wurden die größten Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen von 2012 in Kanada und Großbritannien erzielt. In Ländern, die sich erst seit jüngerer Zeit um die Umsetzung bemühen (beispielsweise Japan und China), ist der Grad der Umsetzung geringer, und die Beurteilungen durch Banken und Adressaten klaffen weiter auseinander. Den vollständigen Fortschrittsbericht 2015 und eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des FSR.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

07.12.2015

Ein Überblick über Entwicklungen bei FSR, SASB und CSR Netherlands.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat einen Umsetzungsleitfaden zu Strukturen und Kernerwägungen für Unternehmen herausgegeben, die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in ihre bestehenden Funktionen und Prozesse integrieren wollen. Mit dem Leitfaden wird Unternehmen geholfen, Nachhaltigkeitsthemen auszuwählen, den gegenwärtigen Stand von Angaben und Steuerung zu beurteilen, SASB-Standards in die Berichterstattungs- und Steuerungsprozesse zu integrieren, Angaben und Steuerung durch interne Kontrollen zu stärken und das richtige Darstellungsformat zu wählen. Zugang zum Leitfaden haben Sie auf der Internetseite des SASB.

Im Auftrag des niederländischen Auswärtigen Amts hat MVO Nederland (CSR Netherlands) den CSR Risk Check entwickelt, der auf Unternehmen, die im Ausland gefertigte Produkte erwerben, Produkte exportieren oder im Ausland fertigen, abzielt. Mit der Anwendung können Risiken in Bezug auf die unternehmerische Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) mit kurzer Eingabe von Produkt/Dienstleistung, Land und Branche schnell analysiert und nach Risikogruppen geordnet abgefragt werden. Die Ergebnisse samt weiteren Analysen und vorgeschlagenen Maßnahmen können in selbst gewählten Zuschnitt als PDF-Datei heruntergeladen werden. Weiterführende Informationen und Zugang zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite von MVO Nederland.

APAReG beschlossen

05.12.2015

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG), mit dem die europäischen Vorgaben der Abschlussprüferrichtlinie und der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse umgesetzt werden sollen, ist am 3. Dezember vom Bundestag beschlossen worden.

Das Gesetz wurde in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/6907) angenommen. Damit wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) eingerichtet, die für die Inspektion bei Abschlussprüfern von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständig ist. Im Zuge der Neustrukturierung wird die bisher zuständige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) aufgelöst. Ziel des Gesetzes ist es, den vor allem von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bedienten Markt der Abschlussprüfungen bei solchen Unternehmen auch für kleinere Abschlussprüfer zu öffnen. Neu geordnet wurden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die von den Änderungen ebenfalls teilweise betroffen ist, hat eine Presseerklärung anlässlich der Entscheidung des Bundestages veröffentlicht. Sie finden sie auf der Internesteite der WPK.

Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB

04.12.2015

Der IASB wird am 15. und 16. Dezember 2015 in seinen Räumen in London tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Ein großer Teil der Sitzung wird dem Projekt zur Klarstellung von IFRS 15 gewidmet sein, bei dem im Oktober die Kommentierungsfrist zum Entwurf abgelaufen ist. Der IASB wird zunächst drei Stunden lang allein das Thema erörtern, danach werden IASB und FASB zwei Stunden lang gemeinsam diskutieren. Darüber hinaus wird  sich der IASB bei dieser Sitzung detailliert mit seinem Forschungsprojekt zu Abzinsungssätzen beschäftigen; der Stab wird über seine Untersuchungsergebnisse zu den Komponenten der Barwertbemessung und zu Bewertungsmethoden berichten. Schließlich wird erwartet, dass der IASB bei dieser Sitzung der Veröffentlichung einer Änderung an IFRS 10/IAS 28 zustimmt, mit der wie im August 2015 vorgeschlagen die Änderungen an diesen Standards vom September 2014 auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

EFRAG wiederholt, dass das IFRS 9/Versicherungs-Problem bald gelöst werden muss

04.12.2015

Im September 2015 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die lange erwartete Übernahmeempfehlung für IFRS 9 'Finanzinstrumente' finalisiert und empfahl die Übernahme, stellte aber Einschätzung der Lage in der Versicherungsbranche zurück.

In der Übernahmeempfehlung hatte EFRAG sich verpflichtet, weiterhin über die Fortschritte des IASB bei der Adressierung der Bedenken in Bezug auf die Versicherungsbranche zu informieren. Das endgültige Schreiben an die EU-Kommission, das einem Entwurf im November folgt, wurde jetzt auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung gestellt.

EFRAG hält fest, dass die Interessengruppen bestätigt haben, dass die Lösung des Versicherungsproblems die Übernahme von IFRS 9 nicht verzögern sollte, dass die Lösung idealerweise auf Ebene der vom IASB herausgegebenen Standards erfolgen sollte und dass alle Unternehmen in Europa - einschließlich derer mit Versicherungsaktivitäten - schnellst Klarheit darüber bräuchten, ob und wann sie IFRS 9 anzuwenden haben.

EFRAG analysiert dann die beiden Ansätze, die der IASB in Kürze vorzuschlagen beabsichtigt, (Überlagerungsansatz und Aufschubansatz) und kommt - auf Grundlage der bis jetzt verfügbaren Informationen - zu dem Schluss, dass der Aufschubansatz mehr Vorteile biete als der Überlagerungsansatz, aber dass es bestimmte Beschränkungen bei der Nutzung gäbe. EFRAG hält fest, dass es sinnvoll wäre, zu untersuchen, ob andere Kriterien identifiziert werden können, die gewähren würden, dass der Aufschubansatz auf so viele betroffene Unternehmen wie möglich ausgeweitet werden kann.

Sie können sich das vollständige Schreiben in englischer Sprache direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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