2015

EFRAG erbittet Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Anwendung der Konsolidierungsausnahme

11.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der am 18. Dezember 2014 veröffentlichten Änderungen an Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28.

Die Änderungen adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 19. Juni 2015 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Änderungen an IAS 7 als Ergebnis der Angabeninitiative

11.05.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IAS 7 'Kapitalflussrechnungen' genommen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten und die Liquidität eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

In der endgültigen Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB äußert sich EFRAG wie folgt, nachdem man im Stellungnahmeentwurf noch zu keinem endgültigen Schluss gelangen konnte:

  • EFRAG unterstützt das Ziel, mehr Informationen zu den Änderungen in den Schulden von Periode zu Periode zur Verfügung zu stellen, ist aber unzufrieden mit dem verhackstückten Ansatz und spricht sich dagegen aus, Leitlinien zu veröffentlichen, bevor das Ziel hinter den Angaben eruiert wurde.
  • EFRAG fordert eine prinzipienbasierte Zielsetzung für die Angaben und verlangt auch genügend Flexibilität, damit Unternehmen ein Ermessensspielraum bleibt.
  • EFRAG lehnt die vorgeschlagenen Angabevorschriften in Bezug auf Beschränkungen im Hinblick auf die Verwendung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ab und ermutigt den IASB, die bestehenden Vorschriften des Standards klarzustellen, anstatt neue Angabevorschriften einzuführen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Tagesordnung für die Maisitzung des IASB

09.05.2015

Der IASB wird vom 18. bis 20. Mai 2015 in seinen Räumen in London tagen. Es werden die Themen preisregulierte Geschäftsvorfälle, IFRS-Umsetzungsfragen, der Ansatz für das Forschungsprojet zu IFRS 2, Versicherungsverträge, Erlöserfassung, dynamisches Risikomanagement, Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital und die Angabeninitiative erörtert werden.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung mit Datum 8. Mai 2015 finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur Verfügung stellen.

Sitzungspapiere für die Maisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

08.05.2015

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 18. und 19. Mai 2015 in Berlin tagen. Der größte Teil der Unterlagen für diese Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 38. Sitzung folgende Themen besprechen:

Zu den Sitzungsunterlagen auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier. Sie noch fehlenden Papiere (zum Thema Erlöserfassung) sollen in Kürze dort ebenfalls zur Verfügung stehen.

Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS-Beirats veröffentlicht

08.05.2015

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 9. und 10. Juni 2015 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Sie umfasst IASB-Aktivitäten, Leasingverhältnisse, Erfahrungen mit der IFRS-Übernahme in Japan, die Agendakonsultation, die Anwendung der IFRS weltweit, Treuhänderaktivitäten und Forschungsaktivitäten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 9. Juni 2015 (09:15h-16:15h)

  • Begrüßung und Ausblick der Vorsitzenden
  • Forschungsaktivitäten
    • Überblick
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle – Agendaentscheidung
    • Hochinflation – Agendaentscheidung
    • Fremdwährungsumrechnung – Agendaentscheidung
  • Erfahrungen mit der IFRS-Übernahme in Japan
  • Agendakonsultation des IASB – Meinung des Beirats zum Inhalt der Bitte um die Übermittlung von Sichtweisen erbeten
  • Leasingverhältnisse – Schritte nach Veröffentlichung des Standards
  • Aktivitäten der Treuhänder
    • Wesentliche Sachverhalte – Meinung des Beirats erbeten
    • Konsultation zur Kapitalmarktunion der EU

Mittwoch, 10. Juni 2015 (09:15h-14:15h)

  • IASB-Aktivitäten
    • Bericht des Vorsitzenden
    • Aktueller Stand des Arbeitsprogramms
    • Entwicklungen bei ASAF
    • Andere wesentliche Sachverhalte – Meinung des Beirats erbeten
  • Anwendung der IFRS weltweit – Einreichungsvorschriften in verschiedenen Rechtskreisen
  • Zusammenfassung der Erörterungen

Die Agendapapiere für diese Sitzung sind noch nicht verfügbar, werden aber rechtzeitig vor der Sitzung auf dieser IASB-Internetseite eingestellt werden.

Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC spricht über IFRS in den Vereinigten Staaten und Konvergenz

08.05.2015

Bei einer Finanzberichterstattungskonferenz des Baruch College in New York, informierte Jim Schnurr, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) über die jüngsten Aktivitäten seiner Abteilung und derzeitige Sichtweisen im Hinblick auf Konvergenz und IFRS.

Schnurr hatte Anfang Dezember bei einer Konferenz der US-amerikanischen Handelskammer die Idee einer möglichen Übernahmealternative vorgestellt, die darin bestehen würde, dass es inländischen US-amerikanische Unternehmen gestattet werden könnte, ihre US-GAAP-Abschlüsse mit IFRS-basierten Informationen zu ergänzen, ohne dass eine Überleitung auf US-GAAP notwendig wäre. Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB eine Woche später erörterten Jim Schnurr und Julie Erhardt, stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechnungslegung, diese mögliche Option weiter.

Natürlich gab es viele Reaktionen auf diesen Denkansatz; Ersteller, Anleger, Prüfer, Regulierer und Standardsetzer meldeten sich zu Wort. Drei wesentliche Sichtweisen traten zutage:

  • Es gibt im Grunde keinerlei Unterstützung dafür, dass die SEC die verpflichtende IFRS-Anwendung für alle bei ihr registrierten Unternehmen vorschreibt.
  • Es gibt wenig Unterstützung dafür, dass die SEC eine Option zulässt, nach der bei ihr registrierte Unternehmen auch Abschlüsse einreichen können, die nach IFRS erstellt sind.
  • Es gibt weiterhin Unterstützung für das Ziel eines einzigen hochwertigen, weltweit akzeptierten Satzes von Rechnungslegungsstandards.

Schnurr wies allerdings darauf hin, dass es zwar weiterhin Unterstützung für das Ziel eines einzigen hochwertigen, weltweit akzeptierten Satzes von Rechnungslegungsstandards gebe, allerdings würden die meisten Anwender meist eher den Mangel an Konvergenz sehen und die nicht erfolgreichen Teile der Bemühungen betonen. Schnurr widmete daher einen großen Teil seiner Rede den Ähnlichkeiten zwischen IFRS und US-GAAP. Als Belege nannte er Unternehmenszusammenschlüsse, Konsolidierung und Erlöserfassung. In Bezug auf Leasingverhältnisse und Wertminderung erkannte er die Unterschiede an, verwies allerdings darauf, dass der IASB und der FASB es dennoch geschafft hätten, in vielen bedeutenden Punkten Konvergenz zu erzielen.

Schnurr hob auch hervor, dass der FASB zwar begonnen habe, mehr eigene Projekte auf seine Agenda zu heben, aber er würde bei seiner Agendasetzung und bei der Erörterung der Themen immer noch stark auf die IFRS blicken. Er kam zu dem Schluss:

Es ist sachgerecht, zu sagen, dass die gemeinsame Arbeitsbeziehung von FASB und IASB an einem kritischen Scheideweg angekommen ist. Wie oft und welche Art von Zusammenarbeit wird es geben, wenn der Standard zu Leasingverhältnissen fertiggestellt und herausgegeben ist? Was passiert mit der Vereinbarung von Norwalk? Wie sich die Boards entscheiden, künftig zu interagieren, ist von äußerster Bedeutung. Meiner Meinung nach ist auf absehbare Zeit eine weitere Zusammenarbeit der einzige realistische Weg, dem Ziel des einzigen hochwertigen, weltweit akzeptierten Satzes von Rechnungslegungsstandards näher zu kommen.

Den vollständigen Text der Rede von Schnurr in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der SEC.

Entwurf einer Fortsetzung zu IDW RS HFA 9

08.05.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den 'Entwurf einer Fortsetzung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS (IDW RS HFA 9)' herausgegeben, dessen Gegenstand Reverse Factoring ist.

Das IDW hat immer häufiger Anfragen zu Reverse-Factoring-Gestaltungen erhalten und deshalb beschlossen, die Bilanzierung derartiger Vereinbarungen in IDW RS HFA 9 zu ergänzen. Der Entwurf erläutert zunächst die relevanten Regelungen von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zum Abgang finanzieller Verbindlichkeiten. Anschließend werden die wesentlichen Merkmale von Reverse-Factoring-Transaktionen beschrieben und die Bilanzierung aus Sicht des Schuldners geklärt.

Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des IDW. Außerdem wird der Entwurf in Heft 6/2015 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 2/2015 veröffentlicht werden.

AFRAC-Stellungnahme zum Entwurf des Basler Ausschusses zur Bilanzierung von Kreditverlusten

08.05.2015

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat beim Basler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Stellungnahme zu dessen Konsultationsdokument eingereicht, das sich mit Leitlinien zur Bilanzierung von erwarteten Kreditverlusten befasst.

AFRAC erkennt zwar die Rolle, die die Bank für internationalen Zahlungsausgleich und insbesondere der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der internationalen Harmonisierung von aufsichtsrechtlichen Rahmenkonzepten und Regelungen spielt, an und begrüßt diese, ist aber der Ansicht, dass die Festlegung von Regeln für die Finanzberichterstattung Sache der Rechnungslegungsstandardsetzer ist. Die Anwender hätten – in Kooperation mit ihren Prüfern – sicherzustellen, dass die Abschlüsse in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung erstellt werden. AFRAC drückt Besorgnis darüber aus, dass der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht durch die Veröffentlichung von Leitlinien hinsichtlich des Rechnungswesens im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung möglicherweise als zusätzlicher Finanzberichterstattungsstandardsetzer gesehen werden könnte. AFRAC ist außerdem besorgt, dass es zu Konflikten zwischen IFRS 9 Finanzinstrumente und dem Anhang des Konsultationspapieres kommen könnte.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Aktualisierter Forschungsbericht mit einer Analyse empirischer Forschung zu den Auswirkungen der Übernahme der IFRS in der EU

07.05.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat seinen Bericht aktualisiert, in dem Forschungspapiere untersucht werden, die sich mit Auswirkungen der Übernahme der IFRS sowohl in der EU als auch in anderen Ländern beschäftigt haben.

Die wesentlichen Schlussfolgerungen des aktualisierten und noch umfangreicher angelegten Berichts sind unverändert, aber er beinhaltet jetzt eine Analyse von rund 200 Forschungspapieren und anderen Publikationen, die bis zum 28. Februar 2015 veröffentlicht wurden. Wie in der Vorgängerversion zeigt die Analyse, dass es Hinweise auf Nutzen gibt, der aus einer IFRS-Übernahme entsteht. Dies gilt insbesondere für Transparenz und Vergleichbarkeit, Kapitalkosten, Marktliquidität, Effizienz von Unternehmensanlagen und grenzüberschreitende Kapitalflüsse. Es wird im Bericht aber auch festgehalten, dass die Hinweise in einigen diesen Bereichen umstritten sind und dass unklar bleibt, wie weit der identifizierte Nutzen auf die IFRS-Übernahme oder auf andere gleichzeitige Änderungen zurückzuführen sind - insbesondere im Zusammenhang mit neuen Durchsetzungsstrukturen. Der Autor hält in seinem Bericht auch fest, dass der festgestellte Nutzen ungleich verteilt ist und von den zuständigen Organen und den gesetzten Anreizen abhängt, die für verschiedene Unternehmen und in verschiedenen Ländern gelten.

Der Bericht ist dazu gedacht, interessierte Parteien in der Debatte über die Zukunft der IFRS in der EU zu unterstützen, indem der Frage nachgegangen wird, was aus empirischer akademischer Forschung über die Kosten und den Nutzen der IFRS-Übernahme bis heute gelernt werden kann. Er stellt auch eine Fallstudie zu den Herausforderungen dar, die mit der Verwendung empirischer Forschung zur Überprüfung der Auswirkungen von bedeutenden Politikwechseln einhergehen.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des ICAEW zur Verfügung.

CRD stellt Übersichtskarte zur Verfügung, die Klarheit über Rahmenkonzepte und Standards hinweg schafft

06.05.2015

Der Dialog zu Unternehmensberichterstattung (Corporate Reporting Dialogue, CRD), der Organisationen zusammenbringt, die bedeutenden Einfluss auf die Unternehmensberichterstattungslandschaft haben, hat eine Übersichtskarte veröffentlicht, mit der aufgezeigt wird, wie die Rahmenkonzepte, Standards und anderen Vorschriften der Mitglieder, zu denen auch der IASB und der FASB gehören, im Sinne der integrierten Berichterstattung genutzt werden können.

Der CRD wurde im Juni 2014 ins Leben gerufen, um auf Rufe aus dem Markt zu reagieren, die eine Vereinheitlichung der und eine geringere Belastung durch die Unternehmensberichterstattung gefordert haben. Insbesondere geht es um einen proaktiven Austausch zwischen den wesentlichen Organisationen. Als erstes gemeinsames Ergebnis stellt der CRD jetzt ein online-Werkzeug zur Verfügung, mit dem überprüft werden kann, wie die Rahmenkonzepte, Standards und anderen Vorschriften der Mitglieder sich aus dem Blickwinkel der integrierten Berichterstattung ausnehmen. Dabei werden Informationen auf drei Ebenen zur Verfügung gestellt:

  • Zweck. Bietet eine kurze Beschreibung der Absichten hinter jedem Standard oder Rahmenkonzept.
  • Anwendungsbereich. Erläutert wie jeder der Berichterstattungsansätze in Bezug auf die sechs Kapitalien der integrierten Berichterstattung genutzt werden kann.
  • Inhalte. Erläutert wie jeder der Berichterstattungsansätze in Bezug auf die inhaltlichen Elemente der integrierten Berichterstattung genutzt werden kann.

Die Übersichtskarte soll eine schlichte Orientierungshilfe sein, die aufzeigt, zu welchem Grad Kapitalien und inhaltliche Elemente durch die jeweiligen Standards und Rahmenkonzepte abgedeckt werden. Alle einschlägigen Standards werden aufgeführt, allerdings gibt es keine Verknüpfungen auf die Standardtexte selbst, da der Hauptzweck des Werkzeugs darin liegt, zu zeigen, wie Rahmenkonzepte, Standards und sonstige Vorschriften gemeinsam genutzt werden können, um die Unternehmensberichterstattung zu verbessern.

Zugang zur Übersichtskarte haben Sie auf der Internetseite des CRD.

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