2015

EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum Entwurf zu Wesentlichkeit

27.11.2015

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2015/8 'IFRS-Leitliniendokument - Anwendung von Wesentlichkeit auf Abschlüsse' veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf gibt EFRAG der Ansicht Ausdruck, dass die vorgeschlagenen Leitlinien insbesondere im Zusammenhang mit Angaben hilfreich sein könnten, um eine gemeinsame Grundlage für das Anwenden von Ermessen bei der Entscheidung zu bieten, welche Informationen für Adressaten von Bedeutung sind. Gleichzeitig könnte so auch die Denkweise in Bezug auf Wesentlichkeit beeinflusst werden, weshalb EFRAG auch der Meinung ist, dass die Form des nicht verbindlichen Leitliniendokuments die richtige ist; es gehe halt im Wesentlichen um eine Geisteshaltung. Dennoch ist EFRAG der Überzeugung, dass das vorgeschlagene Leitliniendokument prägnanter und praxisorientierter formuliert werden sollte, wobei es wichtig sei, den Schwerpunkt auf die Kernprozessschritte zu legen, um zu erläutern, wie im Zusammenhang mit Wesentlichkeitsüberlegungen Entscheidungen gefällt und Ermessen angewendet werden können.

Kommentare werden bis zum 15. Februar 2016 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Stellungnahmeentwurf auf der Internetseite von EFRAG.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

27.11.2015

Ein Überblick über Entwicklungen bei IIRC, ACCA, dem CFA-Institut und der Natural Capital Coalition.

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) hat angekündigt, dass er am 16. Dezember 2015 im Rahmen eines Internetseminars ein akademisches Netzwerk zur integrierten Berichterstattung ins Leben rufen will. Während des Seminars soll es eine Begrüßung durch den IIRC, einen Überblick über gegenwärtige Forschung und Forschungsmöglichkeiten und eine Einführung in die Merkmale des akademischen Netzwerks geben - einschließlich der Möglichkeit beizutreten. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IIRC.

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht zu den Herausforderungen in Bezug auf das Treffen von Güteaussagen in Bezug auf integrierte Berichte herausgegeben. Im bericht heißt es: "Die große Frage ist nicht, wie sich die integrierte Berichterstattung entwickeln kann, um Prüfung zu ermöglichen, sondern wie Prüfungsmodelle angepasst werden können, um auch auf die integrierte Berichterstattung angewendet zu werden." Zugang zum Bericht haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von ACCA.

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat seinem Portfolio von Ressourcen zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungssachverhalten (Environment, Social und Governance, ESG) die Publikation Environmental Social & Governance Issues in Investments: A Guide for Investment Professionals hinzugefügt. Der Leitfaden wurde als Reaktion auf ein wachsendes Interesse bei professionellen Anlgern entwickelt, die ESG-Aspekte stärker bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen wollen. Er bietet gleichzeitig eine grundlegenden Einführung in ESG-Erwägungen. Der Leitfaden steht Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung.

Der Entwurf eines Protokolls zu natürlichem Kapital und entsprechende Branchenleitlinien wurden beim Weltforum für natürliches Kapital der Öffentlichekit zwecks Konsultation vorgestellt. Der Protokollentwurf und die Branchenleitlinien wurden von der Natural Capital Coalition als standardisiertes Rahmenkonzept entwickelt, mit dem Unternehmen ihre Auswirkungen auf und Abhängigkeit von natürlichem Kapital bemessen und bewerten können und ihre Entscheidungen danach ausrichten können. Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des Organisation.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Lehrhilfen für IFRS 9 und IFRS 15

27.11.2015

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat Foliensätze erarbeitet, um Lehrende im Bereich IFRS zu unterstützen. Die Materialien, die jetzt zur Verfügung gestellt wurden, gelten IFRS 9 'Finanzinstrumente' und IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden'. Beide Standards treten zum 1. Januar 2018 in Kraft, wobei vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Das Material für IFRS 9 kommt in vier Foliensätzen: (1) Zielsetzung, Anwendungsbereich, Ansatz und Ausbuchung; (2) Klassifizierung und Bewertung; (3) Wertminderung; und (4) Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Den Folien zu IFRS 15 ist eine Zusammenfassung beigefügt, in der die wesentlichen Vorschriften des Standards hervorgehoben werden. Alle Materielien, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildungsinitiative entwickelt werden, können kostenfrei verwendet werden. Sie sind über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zugänglich.

ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

25.11.2015

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IAS 1, IAS 19, IAS 27, IAS 34, IAS 36, IFRS 5, IFRS 10 und IFRS 13 enthalten.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der achtzehnten in der Reihe, die Entscheidungen von Februar 2014 bis Mai 2015 abdeckt, behandelten Themen sind die folgenden:

 

StandardThema

IFRS 5Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Darstellung von lizensierten Aktivitäten als aufgegebene Geschäftsbereiche

IAS 34 Zwischenberichterstattung

Angaben im Zwischenbericht

IAS 19Leistungen an Arbeitnehmer

Angaben zu Plänen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

IAS 34 Zwischenberichterstattung
IAS 1 Darstellung des Abschlusses

Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung

IFRS 10Konzernabschlüsse

Kontrolle eines Unternehmens ohne Halten eines Eigenkapitalanteils

IFRS 10Konzernabschlüsse

De facto-Kontrolle

IAS 36Wertminderung von Vermögenswerten

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

IFRS 13Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Krediten mit festen Zinsen

IAS 36Wertminderung von Vermögenswerten

Buchwerte einer Zahlungsmittel generierenden Einheit, die auf Werthaltigkeit geprüft werden soll

IFRS 5Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
IAS 27
Separate Abschlüsse

Darstellung und Ausweis von aufgegebenen Geschäftsbereichen im separaten Abschluss

Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem den Überblick über alle jemals veröffentlichten Durchsetzungsentscheidungen aktualisiert.

Bericht von der letzten IFASS-Sitzung

25.11.2015

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 29. und 30. September 2015 zu einer Sitzung in London zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Zu den Höhepunkten der Sitzung gehörten die folgenden Diskussionen:

Globale IFRS-Sachverhalte

Michel Prada, Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung, hielt die Eröffnungsrede. Er sprach über wesentliche strategische Herausforderungen in Bezug auf die IFRS, die gegenwärtige Überprüfung der Struktur und der Wirksamkeit der IFRS-Stiftung und die Rolle und Verantwortung von Standardsetzern in einer IFRS-Welt. Nach seiner Rede ging er in Beantwortung von Fragen aus dem Publikum auch ausführlich auf den vermeintlichen Einfluss der Vereinigten Staaten auf die IFRS-Standardsetzung ein.

Berichte regionaler Gruppen

Vertreter der Gruppierungen aus Asien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG), Europa (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), Lateinamerika (Group of Latin-American Accounting Standard Setters, GLASS) und Afrika (Pan-African Federation of Accountants, PAFA) erläuterten jüngste Entwicklungen in ihren Regionen.

IPSASB-Themen

Die Teilnehmer wurden über IPSASB-Entwicklungen seit März 2015 informiert. Ein Schwerpunkt der Diskussionen war das IPSASB-Projekt zur Bilanzierung von Sozialleistungen.

Administrative Sachverhalte

Die nächste Sitzung von IFASS wird am 4. und 5. April 2016 in Toronto stattfinden.

Die IFASS-Vorsitzende bestätigte, dass sie nach der Sitzung in Toronto 2016 zurückzutreten wird. Sie erläuterte den Prozess für die Nominierung und Ernennung eines Nachfolgers und stellte den entsprechenden Zeitplan vor. Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident der DRSC, kündigte an, dass Deutschland seine Vorgängerin Dr. Liesel Knorr als Kandidatin vorschlagen werden.

Arbeits- und Forschungsprogramm des IASB

Vertreter des Stabs des IASB gaben einen Überblick über die laufenden Projekte des IASB und wiesen auf unterstützende Maßnahmen hin, die die einzelnen Rechtskreise ergreifen könnten, um die IASB und die Entwicklung der IFRS allgemein zu unterstützen. Sie hielten auch fest, dass die Standards des IASB zwar prinzipienbasiert, aber doch recht lang seien. Der Stab erwägt deshalb, wie die Leitlinien des IASB vereinfacht werden können, und schaut sich in dem Zusammenhang such das Vereinfachungsprojekt des FASB an. Die Teilnehmer wiesen darauf hin, dass eine solche Vereinfachung für den FASB leichter sei als für den IASB, weil jener nicht mit dem Übersetzungsproblem konfrontiert sei.

Rückmeldungen zu Projekten von IFASS-Mitgliedern

Vertreter aus Japan und von EFRAG informierten über den aktuellen Stand zum Projekt zu Geschäfts- oder Firmenwerten, das derzeit von EFRAG, dem italienischen Standardsetzer OIC und dem japanischen Standardsetzer ASBJ betrieben wird. Sie baten auch um Anregungen zu weiteren Schritten im Projekt. Eine informelle Abstimmung ergab, dass die meisten Teilnehmer einen Abschreibungsansatz vorziehen würden.

IFRS-Umsetzungsfragen

Der IASB-Direktor für Umsetzungsfragen stieß eine Diskussion dazu an, wie die Kenntnis des IASB von Anwendungsproblemen auf Rechtskreisbasis verbessert werden kann. Die Teilnehmer zweifelten, dass ein vollständig einheitliche Anwendung bei jedem Sachverhalt möglich ist. Dem im Weg ständen beispielsweise unterschiedliche Steuer- und sonstige Gesetzgebungen. Die IFASS-Vorsitzende regte an, dass hilfreiche Hinweise an IFRIC und IASB gegeben werden könnten, welche Probleme sich in den einzelnen Rechtskreisen ergeben. Sie schlug vor, dass es Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen geben könnte, bei denen die Probleme erst auf lokaler Ebene besprochen würden. Nur unlösbare Probleme sollten weitergereicht werden.

FASB-Vorschläge zur Überarbeitung der Darstellung des Abschlusses durch gemeinnützige Organisationen

Vertreter des FASB gewährten einen Überblich über den FASB-Entwurf vom April 2015, in dem verschiedene Verbesserungen in Bezug auf die Vorschriften zur Darstellung des Abschlusses durch gemeinnützige Organisationen vorgeschlagen wurden. Ein informelle Abstimmung ergab, dass die Teilnehmer der Meinung zu sein schienen, dass es einen Bedarf für internationale Standards zur Berichterstattung durch gemeinnützige Informationen gibt. Dabei gaben viele Teilnehmer an, dass sie es vorzögen, internationale Standards so anzupassen, dass sie lokalen Gegebenheiten gerecht werden. Der designierte Vorsitzende des IPSASB gab an, dass der IPSASB diesen Sachverhalt weiter erwägen und wieder Bericht erstatten würde.

Themenbezogene Erörterungen

Die Teilnehmer erörterten drei Fachfragen:

  • Kernvorräte (vorgestellt von Indien)
  • Berichterstattungsrahmenkonzepte im Einklang mit britischen Rechnungslegungsvorschriften (vorgestellt von Großbritannien)
  • Arten von Berichterstattungsrahmenkonzepten (nicht IFRS), die von Unternehmen angewendet werden, die an nicht herkömmlichen Märkten Kapital aufnehmen (vorgestellt von Kanada)

Neue Projekte von IFASS-Mitgliedern

Bei dieser Sitzung wurden drei neue Projekte vorgestellt, alle von EFRAG:

  • Berichten von Erträgen und Aufwand in der Gewinn- oder Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis
  • Kapitalflussrechnung – Sachverhalte bei Finanzinstituten
  • Nutzung von Finanzinformationen durch Anleger

Den vollständigen detaillierten Bericht in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

Britischer FRC glaubt, das Rahmenkonzept müsse das Konzept asymmetrischer Vorsicht anerkennen

25.11.2015

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat zum IASB-Entwurf ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' Stellung genommen.

Der FRC fordert den IASB auf, sein vorgeschlagenes Rahmenkonzept noch einmal zu überdenken und dabei darauf zu achten, dass es die Bedeutung von verantwortlicher Unternehmensführung, Vorsicht und Verlässlichkeit angemessen widergespiegelt werden, die der FRC für unabdingbar in der Finanzberichterstattung hält. Der FRC betont, dass Vorsicht mehr ist, als einen umsichtigen Ansatz in Bezug auf die Bilanzierung zu wählen. Vielmehr erfordere Vorsicht eine größere Bereitschaft, Verluste zu erfassen als Gewinne:

Die Wiederaufnahme eines expliziten Verweises auf Vorsicht im Rahmenkonzept ist hoch willkommen. Die Behandlung im Entwurf jedoch — als unterstützendes Merkmal von Neutralität — ist absolut unangemessen. Die Essenz von Vorsicht ist etwas, das in der Grundlage für Schlussfolgerungen 'asymmetrische Vorsicht' genannt wird — eine niedrigere Schwelle für den Ansatz von Schulden und Verlusten als für Vermögenswerte und Gewinne — was im Haupttext des Entwurfs des Rahmenkonzepts selbst fehlt.

Der FRC fügt hinzu, dass der Ausdruck 'Neutralität', der im Rahmenkonzept verwendet wird, irreführend sein könnte. Er sollte gegebenenfalls durch den Ausdruck 'Unvoreingenommenheit' ersetzt werden.

Schließlich kommentiert der FRC, dass es "ausgesprochen merkwürdig" sei, dass der IASB anerkenne, dass das Konzept der asymmetrischen Vorsicht in bestehenden Standards angewendet werde (er nennt beispielsweise IFRS 15), dass es es aber in seinen Rahmenkonzeptentwurf nicht mit aufnehme.

Auf der Internetseite des FRC finden Sie die vollständige Stellungnahme und eine entsprechende Presseerklärung, beides in englischer Sprache.

Wir nehmen Stellung zu den IASB-Vorschlägen zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts

25.11.2015

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwürfen ED/2015/3 'Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung' und ED/2015/4 'Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept' genommen.

In unserer Stellungnahme zum Rahmenkonzept selbst halten wir fest, dass der Entwurf eine bedeutende Weiterentwicklung ist, in der viele Aspekte aus der Denkweise widergespiegelt werden, die den jüngsten Standardsetzungsaktivitäten des Boards zugrunde liegen. Dennoch glauben wir, dass weitere Verbesserungen notwendig sind, bevor das neue Rahmenkonzept veröffentlicht werden kann. Den vorgeschlagenen Änderungen an den Verweisen auf das Rahmenkonzept und der vom Board vorgeschlagenen Übergangsweise stimmen wir zu.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf IAS Plus zur Verfügung:

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

25.11.2015

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2015 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2015 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

Übernahme der Änderungen an IFRS 11 in europäisches Recht

25.11.2015

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 11, mit denen die Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit klargestellt wird, wenn diese einen Geschäftsbetrieb darstellen, für die Anwendung in Europa übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2015/2173 vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 25. November 2015 wird Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) übernommen, die der IASB im Mai 2014 herausgegeben hat. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2016 mit gestatteter vorzeitiger Anwendung).

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind.

Außerdem hat EFRAG den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41) (gestern) und Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) (heute) für die Anwendung in Europa übernommen wurden.

Interview mit IASB-Mitglied Patrick Finnegan zur Agendakonsultation

24.11.2015

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat ein Interview mit dem IASB-Mitglied Patrick Finnegan geführt, um besser verstehen zu können, warum der IASB auch die Meinungen der Anleger braucht, um seine Agendakonsultation zu einem Erfolg zu machen.

In dem Interview geht Finnegan auf drei Punkte ein:

  1. Überblick über die Agendakonsultation 2015;
  2. Standpunkt des IASB in Bezug auf früher identifizierte Prioritäten der Anleger wie beispielsweise Darstellung des Abschlusses und Angaben; und
  3. Einfluss von anderen Unternehmensberichterstattungsinitiativen und Technologien auf die Strategie und die Agendasetzung des IASB.

Die Aufzeichnung des Interviews steht Ihnen auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung.

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