April

Fünftes Internetseminar zum neuen Standard zur Versicherungsbilanzierung

29.04.2016

Der IASB hat eine Reihe von Internetseminaren aufgenommen, die dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen gewidmet ist. Die Sendungen werden wöchentlich verfügbar gemacht und werden von dem IASB-Mitglied Darrel Scott moderiert. Die fünfte Sendung wurde jetzt auf der Internetseite des IASB hochgeladen.

Die folgenden Themen sollen im Laufe der Reihe erörtert werden:

Weiterführende Informationen sowie Folien zu allen Präsentationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS Interpretations Committee

29.04.2016

Das IFRS Interpretations Committee hält am 10. Mai 2016 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London ab. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen die Fortführung der Erörterung von Sachverhalten zu IFRS 9, IAS 20 und IFRIC 12, Erörterung von eingegangenen Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 40 und IAS 21, die Finalisierung von Agendaentscheidungen zu IFRS 9/IAS 39 und IAS 36 sowie die Erwägung neuer Sachverhalte zu IAS 32, IAS 12 und IFRS 9.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

IFRS-Stiftung veröffentlicht erste Ergänzung zur IFRS-Taxonomie 2016

28.04.2016

Auf der Internetseite des IASB steht eine erste Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2016 zur Verfügung.

Die regelmäßig herausgegebenen Ergänzungen enthalten zusätzliche Taxonomiekonzepte, die vom IASB herausgegebene neue IFRS und Verbesserungen an bestehenden IFRS sowie fachliche Aktualisierungen und Korrekturen aufnehmen. In diesem Fall werden Taxonomiekonzepte für die Änderungen an IAS 7 als Ergebnis der Angabeinitiative im Januar 2016 zur Verfügung gestellt.

Zugang zum Update 1 to the IFRS Taxonomy 2016 und zu weiterführenden Informationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Weitere überarbeitete AFRAC-Stellungnahmen

28.04.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat drei weitere an das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) angepasste Stellungnahmen veröffentlicht. Neben der inhaltlichen Überarbeitung wurden auch redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Über die Veröffentlichung der ersten 24 der insgesamt 28 überarbeiteten Stellungnahmen hatten wir bereits im März 2016 berichtet. Folgende drei Stellungnahmen sind jetzt hinzugekommen:

  • AFRAC-Stellungnahme 8 Teilwertabschreibung (IFRS)
  • AFRAC-Stellungnahme 9 Lageberichterstattung (UGB)
  • AFRAC-Stellungnahme 22 Corporate Governance-Bericht (UGB)

AFRAC-Stellungnahme 21 Konzernabschlüsse nach § 245a UGB befindet sich derzeit noch in Überarbeitung. Die geänderten Stellungnahmen finden Sie hier auf der Internetseite des AFRAC.

IFRS-Stiftung ernennt Direktor für Aus- und Weiterbildung

28.04.2016

Die IFRS-Stiftung hat Matt Tilling zu ihrem neuen Aus- und Weiterbildungsdirektor berufen, der dafür zuständig sein soll, die Aktivitäten der Stiftung in diesem Bereich weiter voranzutreiben.

Die Ünterstützung der einehitlichen Anwendung der IFRS durch Entwicklung einer größeren Bandbreite von Aus- und Weiterbildungsaktivitäten ist Teil des strategischen Plans der Stiftung für 2016 und darüber hinaus. Ab Mai 2016 wird Tilling Teil des neu eingerichteten integrierterten Teams sein, das sich der Interpretation von Standards, deren Umsetzung, der Unterstützung bei der Übernahme und der Aus- und Weiterbildung widmet. Tilling war bislang in Perth in Australien tätig, wo er seine Zeit zwischen der Arbeit bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Lehre an der dortigen Notre Dame Universität aufteilte.

FASB stimmt für Finalisierung eines Standards zur Wertminderung von Krediten

27.04.2016

Bei seiner jüngsten Sitzung am 27. April 2016 hat der FASB sein Projekt zu Wertminderung von Krediten und die Fortschritte seiner Beratungsgruppe zum Übergang auf die neuen Regelungen zu Kreditverlusten erörtert. Der FASB hat seinem Stab die Erlaubnis erteilt, einen endgültigen Standard zu verfassen und außerdem Entscheidungen (1) zu Angaben zu Werthaltigkeit von Krediten, (2) zum Zeitpunkt des Inkrafftretens und zu möglicher vorzeitiger Anwendung und (3) zu Kosten und Nutzen des neuen Standards getroffen.

Der endgültige Standard wird Ende des zweiten Quartals 2016 erwartet. Während der Entwurfsphase wird der Stab weiterhin mögliche Probleme im Auge behalten und gegebenenfalls dem Board zur Kenntnis bringen.

Bis Juni 2012 haben FASB und IASB gemeinsam ein Modell zu erwarteten Kreditverlusten erörtert, das im Wesentlichen dem Ansatz entsprach, den der IASB am 24. Juli 2014 als Teil von IFRS 9 Finanzinstrumente herausgab. Aufgrund von negativen Rückmeldungen der US-Anwender zum gemeinsamen Modell jedoch entschied sich der FASB, ein alternatives Modell zu erwarteten kreditverlusten zu entwickeln. Der neue Ansatz des FASB und der Ansatz unter IFRS sind also nicht miteinander konvergiert.

Der FASB hat zu den Entschieudngen der Boardsitzung eine Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Außerdem haben unsere US-amerikanischen Kollegen eine Sitzungsmitschrift von der Sitzung erarbeitet.

Investorenprogramm des IASB gewinnt drei neue Mitglieder

27.04.2016

Im Dezember 2014 hat der International Accounting Standards Board (IASB) ein neues 'Investors in Financial Reporting'-Programm ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Anleger stärker in die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) einzubinden. Die Anzahl der beiteiligten Organisationen ist jetzt auf insgesamt 18 gestiegen.

Als Teil des Programms verpflichten sich die Investmentfirmen zu einem fortlaufenden Dialog, auf Unterstützung der Unternehmensleitung für das Programm und auf Zugang zu Analysten und Portfoliomanagern. Im Gegenzug hat der IASB einen verbesserten Kommunikationskanal, durch den die Standardsetzung beeinflusst werden kann, die Entwicklung von auf Investoren zugeschnittenen Webcasts, das Verfassen anlegerfreundlicher Artikel zu vorgesehenen Änderungen, die Gewährung von Zugang zu IASB-Mitgliedern und Stabsmitarbeitern und das Abhalten von auf Investoren ausgerichtete Lehreinheiten zugesagt.

Die Presseerklärung zur erweiterten Mitgliedschaft finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

27.04.2016

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 3. und 4. Mai 2016 ihre 11. Sitzung in Istanbul abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 3. Mai 2016 (9:00h-17:00h)

  • Begrüßungsansprache des Gastgeberlandes
  • Begrüßung durch den EEG-Vorsitzenden
  • Präsentationen zu Darlehen der öffentlichen Hand
  • Diskussion zu Darlehen der öffentlichen Hand
  • administrativer Sitzungsteil (Themen für künftige Sitzungen)

Mittwoch, 4. Mai 2016 (9:00h-12:50h)

  • laufende Projekte des IASB
  • IAS 16: Bilanzierung von Gewinnen und Kosten aus dem Testen einer Sachanlage
  • IAS 32: Klassifizierung einer Schuld für vorausgezahlten Karten im Abschluss des Herausgebers
  • IAS 16 und IAS 38: Variable Zahlungen für Vermögenswerterwerbe
  • offene Diskussion zu Themen von Mitgliedern
  • Erörterung und Verabschiedung des abschließenden Kommuniqués
  • Zusammenfassung der Sitzung

Weitere Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Jahresbericht 2015

26.04.2016

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee (DRSC) stellt den DRSC-Jahresbericht 2015 zur Verfügung. Darin gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien.

Berichtet wird über Grundsätze und Zielsetzung des DRSC, Aktivitäten auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung, Deutsche Rechnungslegungsstandards, Beratung des Gesetzgebers und die Finanzinformationen für das Jahr 2015. Von besonderem Interesse für die Leser von IAS Plus mag der Abschnitt zu internationaler Rechnungslegung sein, in dem ausführlich auf die Zusammenarbeit des DRSC mit internationalen Gremien, die Konsultation der Treuhänder der IFRS-Stiftung, IASB-Projekte, Interpretationsaktivitäten des IFRS-Fachausschusses, EFRAG proaktive Tätigkeiten sowie Stellungnahmen und sonstige Verlautbarungen des DRSC und des IFRS-Fachausschusses eingegangen wird.

Der Jahresbericht 2015 steht Ihnen wie folgt auf der Internetseite desDRSC zur Verfügung:

Eine gebundene Ausgabe wird Anfang Mai zur Verfügung stehen.

Koreanische Ersteller sehen mehr Kosten als Nutzen aus der IFRS-Übernahme

26.04.2016

Korea hat die IFRS 2011 vollständig übernommen, um die Transparenz koreanischer Unternehmen und die Entscheidungsnützlichkeit ihrer Finanzinformationen zu verbessern und den Wert inländischer Unternehmen zu erhöhen, indem deren Zugang zum globalen Finanzmarkt verbessert wird. Es gab zahlreiche Analysen zu Kosten und Nutzen der IFRS-Übernahme in Korea, allerdings bisher nur aus Sicht der Adressaten. Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) stellt jetzt eine Untersuchung der Sicht der Ersteller in Bezug auf Kosten und Nutzen zur Verfügung.

Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass etwa die Hälfte der Befragten angab, dass die Kosten der IFRS-Übernahme den Nutzen daraus übersteigen; nur etwa 10% gaben an, dass der Nutzen höher ist als die Kosten.

Nach der Untersuchung scheinen die hohen Kosten unter anderem das Ergebnis von Schwierigkeiten beim Umgang mit bestimmten Aspekten von IFRS-Abschlüssen zu sein. Insbesondere die folgenden fünf Aspekte wurden als problematisch ausgemacht:

  • Erstellung der Anhangangaben;
  • Erstellung von konsolidierten Abschlüssen;
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert;
  • Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit prinzipienbasierter Rechnungslegung und
  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten.

Als Ergebnis dieser Schwierigkeiten sind die Ersteller der Meinung, dass die Verständlichkeit und die Vergleichbarkeit abgenommen haben, während sie eine Zunahme übermäßiger äußerer Einmischung konstatieren.

Der KASB hat die Schwierigkeiten analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass die folgenden Maßnahmen dabei helfen können, das Umfeld für die IFRS-Implementierung zu verbessern:

  • Die Möglichkeit der Beschaffung fachlicher Informationen sollte verbessert werden - beispielsweise durch Zurverfügungstellung von Sammlungen zu allgemeinen Umsetzungsproblemen in Form von Fragen und Antworten und detaillierterer Informationen gruppiert nach Branche.
  • Die Ausbildung im Bereich Rechnungswesen, die sich auch nach der IFRS-Übernahme kaum geändert hat, sollte reformiert werden. Es scheint besonders wünschenswert, den Fokus von Bilanzposten hin zu Rechnungslegungsstandards und -prinzipien zu verschieben und Studenten dabei zu helfen, die Fähigkeit zu entwickeln, die erforderlichen Ermessensentscheidungen zu fällen.
  • Einschlägige Gesetze und Vorschriften sollten geändert werden, um die mangelnde Übereinstimmung von Rechnungslegungsstandards und Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetz, die sich aus der IFRS-Übernahme ergeben hat, zu beseitigen.
  • Es sind Verbesserungen bei den Anhangangaben notwendig, um deren Verständlichkeit und Entscheidungsnützlichkeit für die Adressaten zu verbessern. Hier gilt es, die Unternehmen bei der Erstellung der Angaben zur Berücksichtigung von Wesentlichkeit und zur Verwendung einfacher Sprache zu ermutigen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht, der eine geringfügig gekürzte Übersetzung eines früheren Papiers in koreanischer Sprache ist, direkt von der Internetseite des KASB herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.