IPSASB veröffentlicht Leitlinien zur Anwendbarkeit der IPSAS

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22.04.2016

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Die Anwendbarkeit der IPSAS' und ein überarbeitetes 'Vorwort zu den International Public Sector Accounting Standards', mit denen die Weise geändert wird, wie der IPSASB kommuniziert, welche Art von Unternehmen des öffentlichen Sektors er bei seiner Standardsetzung berücksichtigt.

Bis dato enthielten die IPSASB-Leitlinien eine Definition eines staatlichen Wirtschaftsunternehmen (government business enterprise, GBE) und eine Aussage, dass diese die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Die Definition eines GBE hat sich als teilweise uneindeutig und für Ersteller schwer anzuwenden erwiesen. Deshalb werden mit den jetzt veröffentlichten Leitlinien folgende Änderungen vorgenommen:

  • Es werden die Merkmale von Unternehmen des öffentlichen Sektors beschrieben, für die die IPSAS entwickelt werden;
  • der Ausdruck GBE wird durch den Ausdruck "wirtschaftlich orientierte Unternehmen des öffentlichen Sektor" ersetzt;
  • die Definition eines GBE wurde aus IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzt; und
  • aus dem Abschnitt zum Anwendungsbereich einer jeden bestehenden Verlautbarung wurde der Absatz gestrichen, dass diese Verlautbarung nicht auf GBE anzuwenden ist.

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