EU-Kommission schlägt Änderung der Bilanzrichtlinie zwecks transparenterer Unternehmensbesteuerung vor

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14.04.2016

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die multinationalen Konzernen aus EU- und Nicht-EU-Ländern die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts über ihren Gewinn und die gezahlten Steuern sowie weiterer Informationen auferlegt.

Mit dem Vorschlag würde die Bilanzrichtlinie dahingehend geändert, dass große Unternehmensgruppen jährlich einen Bericht veröffentlichen müssen, in dem sie die erwirtschafteten Gewinne, die noch zu zahlenden und die gezahlten Steuern je Mitgliedstaat offen legen. Diese Angaben werden fünf Jahre lang verfügbar bleiben. Hintergrundinformationen (Umsatz, Beschäftigte und der Art der Geschäftstätigkeit) werden eine fundierte Analyse ermöglichen und müssen für jedes EU‑Land veröffentlicht werden, in dem ein Unternehmen tätig ist, sowie für diejenigen Steuergebiete, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht einhalten (so genannte Steueroasen). Ferner müssen für die Geschäftstätigkeit in anderen Steuergebieten weltweit aggregierte Zahlen veröffentlicht werden.

Diese deutschsprachige Internetseite der EU-Kommission bietet Zugang zu einer Presseerklärung, häufig gestellten Fragen, einem Faktenblatt, dem Text des Vorschlags und einer Folgenabschätzung.

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