DRÄS 6 und DRÄS 7 verabschiedet

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22.04.2016

Das Deutsche Rechnungslegung Standards Committee (DRSC) hat im Rahmen seiner 24. Öffentlichen Sitzung vom 21. April 2016 den geänderten Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 6 (DRÄS 6) und den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 7 verabschiedet.

Gegenstand der erneuten Verabschiedung des DRÄS 6 waren Anpassungen an den Formulierungen der Tz. K231a und Tz. K231c des DRS 20. Die Neuformulierung dieser Textziffern war notwendig geworden, nachdem das DRSC nach der Verabschiedung des DRÄS 6 am 29. Februar 2016 auf potenzielle Missverständnisse hingewiesen worden war.

Mit DRÄS 7 werden die Vorgaben und Empfehlungen des DRS 16 Zwischenberichterstattung an die neue Gesetzeslage angepasst, wonach die Pflicht zur Quartalsberichterstattung weggefallen ist.

Zugang zu beiden Standards in beinahe endgültiger Fassung haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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