DRSC-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie

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25.04.2016

Die beiden Fachausschüsse des DRSC haben gemeinsam Stellung gegenüber dem Justizministerium zum Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz zur Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Richtline) Stellung genommen.

In der Stellungnahme zum Entwurf befürwortet das DRSC das grundsätzliche Bestreben, die sogenannte CSR-Richtlinie „eins zu eins“ umzusetzen. Das DRSC weist aber auch auf die lange Tradition der Lageberichterstattung in Deutschland und die Bedeutung des Lageberichts als ein bewährtes und etabliertes Kommunikationsmedium hin. Damit der (Konzern-)Lagebericht weiterhin seiner primären Aufgabe (Bereitstellung von vergangenheits-, stichtags- und zukunftsbezogenen Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens) gerecht werden könne, sei eine vollständige und in sich geschlossene Berichterstattung unabdingbar. Dies sollte – nach Ansicht des DRSC – auch mit der Umsetzung der CSR-Richtlinie weiterhin gewährleistet sein.  Im Detail werden in der Stellungnahme des DRSC unter anderem die Themenblöcke Verbraucherbelange, Wesentlichkeitsgrundsatz, Prüfung sowie das Verhältnis der Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung zu bisherigen Angabepflichten im (Konzern-)Lagebericht behandelt.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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