EFRAG erbittet Stellungnahmen zu zwei Entwürfen von Übernahmeempfehlungen

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12.04.2016

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Entwürfe von Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die im Januar herausgegebenen Änderungen 'Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Änderungen an IAS 12)' und 'Angabeninitiative (Änderungen an IAS 7)'.

Die Änderungen an IAS 12 bestehen aus eingefügten klarstellenden Paragraphen und einem zusätzlichen erläuternden Beispiel; die Änderungen an IAS 7 zielen darauf ab, den Standard klarzustellen und die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

EFRAG bittet sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Stellungnahmen werden jeweils bis zum 13. Mai 2016 erbeten. Details können Sie der englischsprachigen Presseerklärungen auf der Internetseite von EFRAG entnehmen:

EFRAG hat außerdem den Statusbericht zum Übernahmeprozess entsprechend aktualisiert.

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