FASB stimmt für Finalisierung eines Standards zur Wertminderung von Krediten

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27.04.2016

Bei seiner jüngsten Sitzung am 27. April 2016 hat der FASB sein Projekt zu Wertminderung von Krediten und die Fortschritte seiner Beratungsgruppe zum Übergang auf die neuen Regelungen zu Kreditverlusten erörtert. Der FASB hat seinem Stab die Erlaubnis erteilt, einen endgültigen Standard zu verfassen und außerdem Entscheidungen (1) zu Angaben zu Werthaltigkeit von Krediten, (2) zum Zeitpunkt des Inkrafftretens und zu möglicher vorzeitiger Anwendung und (3) zu Kosten und Nutzen des neuen Standards getroffen.

Der endgültige Standard wird Ende des zweiten Quartals 2016 erwartet. Während der Entwurfsphase wird der Stab weiterhin mögliche Probleme im Auge behalten und gegebenenfalls dem Board zur Kenntnis bringen.

Bis Juni 2012 haben FASB und IASB gemeinsam ein Modell zu erwarteten Kreditverlusten erörtert, das im Wesentlichen dem Ansatz entsprach, den der IASB am 24. Juli 2014 als Teil von IFRS 9 Finanzinstrumente herausgab. Aufgrund von negativen Rückmeldungen der US-Anwender zum gemeinsamen Modell jedoch entschied sich der FASB, ein alternatives Modell zu erwarteten kreditverlusten zu entwickeln. Der neue Ansatz des FASB und der Ansatz unter IFRS sind also nicht miteinander konvergiert.

Der FASB hat zu den Entschieudngen der Boardsitzung eine Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Außerdem haben unsere US-amerikanischen Kollegen eine Sitzungsmitschrift von der Sitzung erarbeitet.

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