Aufschub- und Überlagerungsansatz grundsätzlich verabschiedet
19.04.2016
Der IASB hat soeben die Vorschläge des Stabs im Rahmen der erneuten Erörterungen der gleichzeitigen Anwendung von IFRS 4 und IFRS 9 angenommen.
Die Vorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen. 13 Boardmitglieder waren bei der Sitzung anwesend; ein Boardmitglied hat gegen alle Vorschläge gestimmt; bei den Angabepflichten auch noch ein zweites. Es gab kleinere redaktionelle Anmerkungen, die zu Anpassungen führen werden. Diese sind aber im Wesentlichen auf eine leichtere Handhabung ausgerichtet. Damit sind die im Entwurf "Änderungen an IFRS 4: Gemeinsame Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 4 Versicherungsverträge" vorgeschlagenen Ansätze (Überlagerungsansatz und Aufschubabsatz) dem Grunde nach verabschiedet.