August

'Thinking Allowed'-Publikation zur neuen Leasingbilanzierung

31.08.2016

In unserer neuen Publikationsreihe zu Finanzberichterstattungsthemen, die bei komplexen Fragen Denkanstöße liefern soll, ist jetzt eine Ausgabe zu den neuen Vorschriften in Bezug auf die Leasingbilanzierung erschienen.

In der Publikation werden die neuen Vorschriften erläutert, und es werden Werkzeuge zur Verfügung gestellt, die gestatten, zu beurteilen, wie einzelne Abschlüsse betroffen sein werden. Außerdem werden Bereiche identifiziert, in denen Ermessensentscheidungen gefällt werden müssen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob ein Leasingverhältnis oder eine Dienstleistungsvereinbarung oder beides vorliegt, um Erneuerungsoptionen und um die Bestimmung von Abzinsungssätzen insbesondere bei Immobilienleasing.

Sie können sich Thinking Allowed — The new lease accounting hier herunterladen.

IDW RS KHFA 1 überarbeitet

31.08.2016

Der Krankenhausfachausschuss (KHFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine geänderte Fassung von IDW RS KHFA 1 'Rechnungslegung von Krankenhäusern' erarbeitet.

Eine entsprechende Ankündigung wurde auf der Internetseite des IDW veröffentlicht.

Tagesordnung für die kommende IFASS-Sitzung

30.08.2016

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) wird am 27. und 28. September 2016 in London tagen. Ein Diskussionspunkt wird die Zukunft von IFASS und die Erwartungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem IASB sein.

Die Sitzung folgt direkt auf die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) 2016 und ist die erste unter dem Vorsitz von Liesel Knorr, der langjährigen Präsidentin des DRSC.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 27. September 2016 (14:00h-18:30h)

  • Einführende Anmerkungen
  • Zusammenarbeit von IASB und IFASS und nationalen Standardsetzern
  • Geschlossene Sitzung: Zukunft von IFASS
    • Beurteilung der letzten Sitzung durch die Teilnehmer
    • Künftige IFASS-Strategie
    • Was erwarten/wünschen die nationalen Standardsetzer vom IASB und von der Zusammenarbeit mit ihm?
  • Ermessensentscheidungen und der Begriff der Wahrscheinlichkeit unter IFRS – Weitere Ergebnisse der Forschungen durch AASB und KASB
  • Optionaler Sitzungsteil: Verbesserungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen – Diskussionspapier des FRC


Mittwoch, 28. September 2016 (09:00h-17:30h)

  • Geschlossene Sitzung: Zukunft von IFASS (Fortsetzung)
  • Verbesserungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen – Kurzer Überblick über die wesentlichen Punkte des Diskussionspapiers
  • Hin zu einem Rahmenkonzept für die Unternehmensberichterstattung
  • Einbindungsaktivitäten in Bezug auf IAS 26 und IFRS 13
    • Zukunft von IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Informationen zu Untersuchungen, die zum wirtschaftlichen Wert von Finanzinformationen von preisregulierten Geschäftsvorfällen durchgeführt werden
    • Gründe für den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden aus Preisregulierung
    • Rückmeldungen von IFASS-Mitgliedern
  • Berichterstattung durch nicht gewinnorientierte Unternehmen – Aktueller Stand der Arbeiten der Arbeitsgruppe zu diesem Thema
  • Berichterstattung im öffentlichen Sektor (IPSASB)
    • Aktueller Stand laufender Projekte, die für IFASS relevant sind
    • Erlöse aus Tauschtransaktionen und aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung
  • Zusammenfassung

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

29.08.2016

Am 25. und 26. August 2016 fand in Norwalk die zwanzigste gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt, die im Zeichen des 10-jährigen Bestehens der Partnerschaft der beiden Standardsetzer abgehalten wurde.

FASB und ASBJ tauschten sich über ihre Standardsetzungsaktivitäten aus sowie über Fachthemen, die von Interesse für beide Boards sind. Dazu gehörten diesmal das Rahmenkonzept, Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Erlöserfassung.

ASBJ und FASB haben sich entschieden, ihre gemeinsamen Sitzungen fortzusetzen. Die nächste Sitzung soll im ersten Halbjahr 2017 in Tokio stattfinden.

Die beiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

ECON bereit, Schlussfolgerung der Kommission zur Finanzierung von EFRAG zu unterstützen

29.08.2016

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) wird am 31. August den Entwurf eines Berichts erörtern, in dem vorgeschlagen wird den Vorschlag der EU-Kommission zu unterstützen, die Finanzierung der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) über 2016 hinaus fortzusetzen.

Mit Verordnung (EU) Nr. 258/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 wurde ein Programm zur europäischen Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) eingerichtet. Die Verordnung bildete die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016. In Bezug auf EFRAG wurde vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, eine Beschränkung von drei Jahren eingeführt.

Im April 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Reform von EFRAG am 31. Oktober 2014 erfolgreich umgesetzt wurde. Daher hat die Kommission vorgeschlagen, die europäische Mitfinanzierung von EFRAG im Rahmen des von der Verordnung geschaffenen Programms für den Zeitraum 2017-2020 fortzusetzen. Später im selben Monat wurde eine Übertragung der Abstimmung in die Ausschüsse beschlossen, und eine endgültige ECON-Abstimmung wird am 11. Oktober 2016 erwartet (die anderen Ausschüsse verzichteten darauf, Stellungnahmen abzugeben).

Im Berichtsentwurf, der für diesen Mittwoch vorbereitet wurde, wird die "tragende Rolle, die die EFRAG für eine deutliche und gewichtige europäische Stimme in Rechnungslegungsangelegenheiten auf internationaler Ebene spielt" anerkannt, und "der Berichterstatter [schließt sich] dem Vorschlag der Kommission für eine weitere Kofinanzierung der EFRAG durch die Union für den Zeitraum 2017–2020 an, mit der die langfristigen Ziele des Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung erreicht werden sollend". Allerdings wird in dem Bericht auch festgehalten:

Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 258/2014 muss die Kommission einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung im Hinblick auf die Ausarbeitung von IFRS und die Aufstellung des PIOB und der EFRAG erstellen. Was die EFRAG betrifft, sollte in einem solchen Jahresbericht auch auf die Weiterverfolgung und die Umsetzung der Empfehlungen und Forderungen eingegangen werden, die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu der Bewertung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) und zu den Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB [...] ausgesprochen werden.

Die Entschließung des Parlaments vom Juni 2016 hat keine rechtliche Bindungskraft, ist aber als Leitfaden und Referenz für künftige Gesetzesfindungsprozesse der EU zu berücksichtigen.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung:

IFAC drängt die G-20, zur globalen Übernahme der IFRS aufzurufen

26.08.2016

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat Empfehlungen bei der Gruppe der 20 (G-20) eingereicht, die diese bei ihrer nächsten Sitzung am 4. und 5. September 2016 in China annehmen soll.

Die Empfehlungen sind in zwei übergreifende Abschnitte eingeteilt:

  • Stärkere Governance für Vertrauen und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor. In diesem Zusammenhang fordert IFAC die G-20 auf, folgende Empfehlungen zu verabschieden:
    1. Stärkung der Governance, Bekämpfung von Betrug und Korruption sowie Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens und der Integrität;
    2. Verbesserung der Finanzsteuerung im öffentlichen Sektor durch aktive Ermutigung zur Übernahme eine dualen Bilanzierung und durch Verpflichtung des FSR, auch den öffentlichen Sektor einzubeziehen; und
    3. Förderung der integrierten Berichterstattung.
  • Schaffung eines kooperativen, einheitlichen und intelligenten globalen Regulierungsumfelds. In diesem Bereich werden fünf Empfehlungen ausgesprochen:
    1. Entwicklung von klaren Prinzipien guter Regulierung und Förderung ihrer globalen Übernahme;
    2. Anerkennung der Bedeutung internationaler Standards;
    3. Stärkung globaler Einheitlichkeit;
    4. Ruf nach Zusammenarbeit bei der Besteuerung; und
    5. Einrichtung eines permanenten G-20-Sekretariats.

In der Empfehlung zu internationalen Standards wird ausdrücklich auf die IFRS Bezug genommen:

Fordern Sie klar die Übernahme und Umsetzung der folgenden Verlautbarungen über alle Rechtskreise hinweg:

  • International Financial Reporting Standards;
  • International Standards on Auditing;
  • Vorschriften für die Unabhängigkeit von Prüfern wie im Ethikkodex für berufsständige Rechnungsleger des International Ethics Standards Board for Accountants enthalten; und
  • International Public Sector Accounting Standards (IPSAS).

Das vollständige Schreiben und eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IFAC.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

25.08.2016

Das IFRS Interpretations Committee wird am 6. und 7. September 2016 seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung abhalten. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen die Fortführung der Erörterung von Sachverhalten zu IAS 16 und IFRS 9/IAS 28, die Erörterung von eingegangenen Stellungnahmen zu Sachverhalten zu IAS 21, IFRIC 14, IAS 19 und IFRIC14/IAS19, die Finalisierung von Agendaentscheidungen zu IFRIC 12 und IFRS 9 und die Erörterung neuer Sachverhalte zu IAS 12 und IFRS 9.

Die vollständige Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren.

Neuer Leitfaden zu allgemeinen Praxisinhalten der IFRS-Taxonomie

25.08.2016

Die IFRS-Taxonomie enthält bestimmte Arten von Inhalt, die neue allgemein ausgeübte Praxis in Bezug auf Angaben betreffen, die Unternehmen üblicherweise bei der Anwendung der IFRS leisten. Diese Angaben werden in den Standards oder Begleitmaterialien nicht explizit gefordert.

Um den Adressaten einen besseren Einblick in diese Art von Inhalt zu geben und sie dadurch in die Lage zu setzen, vorgeschlagene Änderungen in diesem Bereich im Rahmen der Konsultationsprozesses für die IFRS-Taxonomie besser zu kommentieren, hat die IFRS-Stiftung einen Guide to Common Practice Content entwickelt. Darin wird Folgendes erläutert:

  • Inhalte der IFRS-Taxonomie die allgemein ausgeübter Praxis gelten;
  • warum diese Art von Inhalt überhaupt aufgenommen wird;
  • der Prozess für die Identifizierung solcher Inhalte; und
  • die kriterien für die Auswahl solcher Inhalte.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den neuen Leitfaden.

 

Neuer Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzer des IASB-Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte

25.08.2016

Der IASB hat seine Internetseite aktualisiert, auf der er über die Arbeit seiner Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte berichtet. Die Gruppe wurde als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 eingerichtet, weil der IASB islamische Finanzgeschäfte als ein mögliches Thema für seine Agenda nach 2011 ansah. Die ursprünglich als 'Beratungsgruppe für der Scharia'a gemäße Instrumente und Transaktionen' gegründete Gruppe wurde inzwischen umbenannt.

Die Gruppe entscheidet nicht darüber, ob bestimmte Produkte im Einklang mit den Vorschriften der Scharia'a stehen. Die Mitglieder sind sich bewusst, dass es bei einzelnen Produkten unterschiedliche Sichtweisen in Bezug auf diese Frage gibt; diese Frage aber weiter zu untersuchen oder gar zu entscheiden liegt aber außerhalb der Zuständigkeit der Gruppe. Der Schwerpunkt der Arbeit der Beratungsgruppe liegt daher auf Herausforderungen, die sich bei der Anwendung der IFRS auf islamische Finanzinstrumente und Transaktionen ergeben können, die dann dem IFRS Interpretations Committee des IASB zur Kenntnis gebracht würden.

Die aktualisierte Seite zur Arbeit der Beratungsgruppe zeigt, dass Faiz Azmi von PwC Malaysia zum neuen Vorsitzenden berufen wurde; neuer stellvertretender Vorsitzender ist das IASB-Mitglied Martin Edelmann. Wayne Upton, Vorsitzender des IFRS Interpretations Committee, fungiert als Koordinator.

Die aktualisierte Internetseite des IASB spiegelt diese neuen Entwicklungen wider, die auch in einer Presseerklärung bekanntgegeben wurde.

IASB-Vorsitzender eröffnet IFRS-Konferenz in Nairobi

24.08.2016

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst ist in seiner Begrüßungsansprache bei der diesjährig afrikanische IFRS-Konferenz auf die Bedeutung der IFRS, den Fortschritt bei der IFRS-Übernahme weltweit, das Arbeitsprogramm des IASB, künftige Prioritäten, verbesserte Kommunikation und die Unterstützung bei der Umsetzung der IFRS eingegangen.

Inhaltlich bot Hoogervorst wenig Neues, es ging ihm vielmehr darum, zu betonen, dass die Bemühungen des IASB auch für Afrika von Bedeutung sind.

Bei der Bedeutung der IFRS verwies er deshalb darauf, dass hochwertige transparente Finanzberichterstattung einen wichtigen Beitrag zur Weltwirtschaft leiste. Er ließ ein Video vom Februar 2016 zur Bedeutung der IFRS abspielen und verwies dann auf das Wirtschaftswachstum in Afrika und die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die es dort noch zu entwickeln gebe.

Auch im üblichen Abschnitt zur zunehmenden IFRS-Übernahme ging er auf die Situation in Afrika ein, besonders im Osten, Süden und in der Mitte des Kontinents. Er erwähnte, dass insbesondere in französischsprachigen Ländern die IFRS-Übernahme noch schleppend sei, ohne dass er sich erklären könne warum. Er hoffe aber auf Fortschritte.

Beim Arbeitsprogramm des IASB ging Hoogervorst kurz auf IFRS 9 und IFRS 15 ein und erwähnte dann ausführlich auch IAS 41 Landwirtschaft und die Änderungen, die der im Juni 2014 verabschiedet hat und die fruchttragende Pflanzen in den Anwendungsbereich von IAS 16 bringen.

Bei den künftigen Prioritäten stellte Hoogervorst die Frage, ob der IASB nun, da die großen Standards veröffentlicht oder auf dem Weg dazu seien, die Hände in den Schoß legen sollte. Hier ging er kurz darauf ein, dass das Ziel des IASB sein sollte, nicht zufrieden zu sein, sondern die Ergebnisse seiner Standards weiterhin zu verbessern, und er warnte auch vor alternativen Finanzkennzahlen, die aufgrund der allgemein gehaltenen Ausweisvorschriften des IASB starke Verbreitung fänden.

Hoogervorst ging dann auf sein kürzlich angekündigtes Ziel der besseren Kommunikation ein. Dabei gehe es insbesondere darum, die Gruppierung der Informationen zu verbessern. Zentrales Projekt sei hier das Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses, aber auch die Angabeninitiative spiele ihren Teil. Als gute Nachricht verkündete Hoogervorst, dass hier Verbesserungen erreicht werden könnten, ohne dass komplett neue Vorschriften erlassen werden müssten.

Abschließend ging Hoogervorst auf die Umsetzung der IFRS und die Unterstützung dabei ein. Er hob die umfangreichen Lehrmaterialien hervor, Konferenzen wie diejenige in Nairobi, die man weltweit veranstalte, und die Zusammenarbeit mit regionalen und nationalen Standardsetzern. Noch einmal hob er die Bedeutung der Bemühungen des IASB für Afrika hervor.

Zum Text der englischsprachigen Rede von Hoogervorst auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

 

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