Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme und Vorschlag einer Überarbeitung

  • AFRAC Image

18.08.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine überarbeitete Stellungnahme veröffentlicht und schlägt die Überarbeitung einer weiteren vor.

Mit der überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen wird ein Wahlrecht eingeführt, bei der Ermittlung des Durchschnittszinssatzes auf einen Zeitraum zwischen 5 und 10 Jahren (statt bisher auf 7 Jahre) abzustellen. Dieses neu eingeführte Wahlrecht ist stetig auszuüben. Anstoß für diese Änderung ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die auch in Deutschland zu einer Anpassung des Zeitraumes auf 10 Jahre (ohne Wahlrecht) führte. Sie finden die überarbeitete Stellungnahme hier auf der Internetseite von AFRAC.

Außerdem schlägt AFRAC eine Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 23 Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten vor. Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:

  • Klarstellung der Interpretation des Art 54 Abs 2 CRR;
  • Klarstellung der Zinsrealisation bei unternehmensrechtlichem Fremdkapital; und
  • Ausweis von Beträgen aus der Abschreibung und dem Wiedereinbuchen von zusätzlichem Kernkapital.

Dieser Entwurf für die Überarbeitung der Stellungnahme steht Ihnen hier auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 9. September 2016 erbeten.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.