ECON bereit, Schlussfolgerung der Kommission zur Finanzierung von EFRAG zu unterstützen

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29.08.2016

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments (ECON) wird am 31. August den Entwurf eines Berichts erörtern, in dem vorgeschlagen wird den Vorschlag der EU-Kommission zu unterstützen, die Finanzierung der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) über 2016 hinaus fortzusetzen.

Mit Verordnung (EU) Nr. 258/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 wurde ein Programm zur europäischen Mitfinanzierung von IFRS-Stiftung, Europäischer Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB) eingerichtet. Die Verordnung bildete die rechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Finanzierung der IFRS-Stiftung und von PIOB für den Zeitraum 2014-2020 und von EFRAG für den Zeitraum 2014-2016. In Bezug auf EFRAG wurde vor dem Hintergrund möglicher Reformen, die sich aus dem Maystadt-Bericht ergeben können, eine Beschränkung von drei Jahren eingeführt.

Im April 2016 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Reform von EFRAG am 31. Oktober 2014 erfolgreich umgesetzt wurde. Daher hat die Kommission vorgeschlagen, die europäische Mitfinanzierung von EFRAG im Rahmen des von der Verordnung geschaffenen Programms für den Zeitraum 2017-2020 fortzusetzen. Später im selben Monat wurde eine Übertragung der Abstimmung in die Ausschüsse beschlossen, und eine endgültige ECON-Abstimmung wird am 11. Oktober 2016 erwartet (die anderen Ausschüsse verzichteten darauf, Stellungnahmen abzugeben).

Im Berichtsentwurf, der für diesen Mittwoch vorbereitet wurde, wird die "tragende Rolle, die die EFRAG für eine deutliche und gewichtige europäische Stimme in Rechnungslegungsangelegenheiten auf internationaler Ebene spielt" anerkannt, und "der Berichterstatter [schließt sich] dem Vorschlag der Kommission für eine weitere Kofinanzierung der EFRAG durch die Union für den Zeitraum 2017–2020 an, mit der die langfristigen Ziele des Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung erreicht werden sollend". Allerdings wird in dem Bericht auch festgehalten:

Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 258/2014 muss die Kommission einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit der IFRS-Stiftung im Hinblick auf die Ausarbeitung von IFRS und die Aufstellung des PIOB und der EFRAG erstellen. Was die EFRAG betrifft, sollte in einem solchen Jahresbericht auch auf die Weiterverfolgung und die Umsetzung der Empfehlungen und Forderungen eingegangen werden, die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 zu der Bewertung der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) und zu den Tätigkeiten der IFRS-Stiftung, der EFRAG und des PIOB [...] ausgesprochen werden.

Die Entschließung des Parlaments vom Juni 2016 hat keine rechtliche Bindungskraft, ist aber als Leitfaden und Referenz für künftige Gesetzesfindungsprozesse der EU zu berücksichtigen.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung:

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