August

Papiere für die Septembersitzung des IFRS-Fachausschusses

23.08.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 1. September 2016 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 52. Sitzung wird der Ausschuss folgende Themen besprechen:
  • Entwurf ED/2016/1 Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile
  • Interpretationsaktivitäten
  • EFRAG-Aktivitäten (u.a. Strategie 2017, Entwürfe von Übernahmeempfehlungen)
  • ASAF-Sitzung im September

Die bisher veröffentlichten Sitzungspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Papiere zu den EFRAG-Aktivitäten sollen in Kürze dort nachgepflegt werden.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Telefonkonferenz der ITCG

22.08.2016

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 28. Juli 2016 eine Telefonkonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • letzte Änderungen am Guide to Common Practice Content, der noch im August 2016 herausgegeben werden soll, und
  • Umsetzung der Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf die Anwendung von IFRS 9 mit IFRS 4 in der Taxonomie.

Zugang zur Zusammenfassung in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Saudische Unternehmen müssen IFRS-Fortschritt offenlegen

22.08.2016

Börsennotierte Unternehmen in Saudi-Arabien müssen ab dem 1. Januar 2017 IFRS wie von der saudischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) übernommen anwenden. Die saudische Kapitalmarktbehörde (Capital Market Authority, CMA) fordert nun Angaben in Bezug auf den Fortschritt bei der Übernahme durch die Unternehmen. Die Verordnung mag Erfahrungen geschuldet sein, die andere Rechtskreise bei der IFRS-Übernahme gemacht haben, in denen kein Gesamtüberblick über den jeweiligen Stand der Übernahme vorlagen (bspw. in der EU oder in Korea).

Die von der CMA von börsennotierten Unternehmen geforderten Angaben sind in drei Phasen zu leisten.

Bis spätestens 1. September 2016 müssen die Unternehmen auf der Internetseite der saudischen Börse ("Tadawul") folgende Informationen zur Verfügung stellen:

  • ob ein IFRS-Übergangsplan erstellt wurde;
  • wenn kein Übergangsplan erstellt wurde, wann dies geschehen wird;
  • ob ein auf IFRS spezialisierter erfahrener externer Berater hinzugezogen wurde;
  • wenn kein solcher Berater engagiert wurde, wann dies geschehen wird oder warum sich das Unternehmen dagegen entschieden hat;
  • ob ein für den Übergangsplan und dessen Umsetzung verantwortliches Team gebildet wurde;
  • wenn kein solches Team gebildet wurde, die Gründe für diese Entscheidung;
  • Schwierigkeiten beim IFRS-Übergang, denen sich das Unternehmen ggf. gegenüber sieht;
  • geplanter Zeitpunkt der Erstellung eines ersten IFRS-Abschlusses und die von diesem abgedeckten Berichtsperioden.

Bis spätestens 30. Oktober 2016 sind die folgenden Angaben zu leisten:

  • aktualisierter Stand der Angaben aus der ersten Phase;
  • ob die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für die Erstellung eines IFRS-Abschlusses erforderlich sind, festgelegt wurden;
  • wenn diese Methoden noch nicht festgelegt wurden, wann dies geschehen wird;
  • wenn das Unternehmen für die IFRS-Anwendung bereit ist, sind die obigen Angaben nicht zu leisten, aber die Verfügbarkeit eines IFRS-Abschlusses und eine Analyse der wesentlichen Auswirkungen der IFRS-Anwendung sind anzugeben.

Bis spätestens 31. Januar 2017 ist auch Folgendes anzugeben:

  • aktualisierter Stand der Angaben aus der ersten und zweiten Phase;
  • ob ein IFRS-Abschluss erstellt wurde und welche Perioden dieser abdeckt;
  • wenn noch kein IFRS-Abschluss erstellt wurde, die Gründe dafür und der geplante Zeitpunkt der Erstellung;
  • wesentliche Auswirkungen der IFRS-Anwendung oder Angabe, dass die Auswirkungen unwesentlich sind;
  • jegliche Gründe, die die Möglichkeit eines Unternehmens einschränken können, einen IFRS-Abschluss zu erstellen;
  • Bereitschaft des Unternehmens, einen IFRS-Abschluss für das erste Quartal 2017 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen.

Die CMA hält auch fest, dass sie ggf. weitere Angaben fordern wird, wenn ihr das für eine erfolgreiche IFRS-Übernahme erforderlich scheint. Die Ankündigung steht Ihnen auf der Internetseite der CMA zur Verfügung.

Neues Mitglied des Monitoring Board der IFRS-Stiftung

19.08.2016

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass das chinesische Finanzministerium jetzt Mitglied des Überwachungsgremiums ist.

In seinem Abschließenden Bericht zur Überprüfung der Führungsstruktur der IFRS Stiftung, der im Februar 2012 veröffentlicht wurde, hatte das MB bekanntgegeben, dass es beabsichtige, seine Mitgliedschaft um bis zu vier neue Mitglieder zu erweitern, die im Wesentlichen aus den aufstrebenden Volkswirtschaften kommen sollten. Im Januar 2014 wurden die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von Brasilien (Comissão de Valores Mobiliários, CVM) und die südkoreanische Finanzdienstleistungskommission (Financial Services Commission, FSC) als neue Mitglieder berufen. Die Bewerbung aus China löste eine umfassende Überprüfung aus, wobei man zu dem Ergebnis kam, dass das Finanzministerium die überarbeiteten Kriterien für die Mitgliedschaft erfüllt, die das MB im Februar 2016 verabschiedet hat. Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) enthielt sich bei der abschließenden Abstimmung über die Mitgliedschaft des Finanzministeriums. Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung zur Berufung.

Jüngste Entwicklungen in der integrierten Berichterstattung

19.08.2016

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei IIRC, IAAER, ACCA und IAASB.

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC), die internationale Gesellschaft für Ausbildung und Forschung im Bereich Rechnungslegung (International Association for Accounting Education and Research, IAAER) und die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) haben zwei gemeinsam in Auftrag gegebene Forschungspapiere zur integrierten Berichterstattung veröffentlicht:

  • Im ersten Papier, Meeting users’ information needs: The use and usefulness of Integrated Reporting, wird untersucht, wie Finanzkapitalgeber die integrierte Berichterstattung und ihre mögliche Entscheidungsnützlichkeit wahrnehmen. Grundlage sind Interviews  mit führenden Kapitalmarktteilnehmern und anderen bedeutende Adressatengruppen von Berichten. In dem Bericht werden die Informationsbedürfnisse der Anleger hervorgehoben und Herausforderungen identifiziert, die für eine umfassende Übernahme der integrierten Berichterstattung noch zu meistern sind. Er steht Ihnen hier auf der Internetseite von ACCA zur Verfügung.
  • Im zweiten Bericht, Factors affecting preparers’ and auditors’ judgements about materiality and conciseness in Integrated Reporting, wird der Spannung zwischen Wesentlichkeit und Prägnanz in der integrierten Berichterstattung aus Sicht von Erstellern, Prüfern und Adressaten von Abschlüssen nachgegangen. Es wurde Belege dazu gesammelt, welche Praxis derzeit ausgeübt wird und welche Probleme sich ergeben, wenn in der integrierten Berichterstattung Wesentlichkeit und Prägnanz abgewogen werden. Der Bericht ist hier auf der ACCA-Internetseite verfügbar.

Die Arbeitsgruppe für integrierte Berichterstattung des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), des für internationale Prüfungsfragen zuständigen Gremiums, die sich aufkommenden Formen externer Berichterstattung widmet, hat ein Diskussionspapier mit dem Titel Supporting Credibility and Trust in Emerging Forms of External Reporting: Ten Key Challenges for Assurance Engagements veröffentlicht. In dem Papier werden die Faktoren, die Glaubwürdigkeit von und Vertrauen in aufkommende Formen externer Berichterstattung intern und extern verbessern können, die Art der professionellen Dienstleistungen, die für diese Berichte relevant sein können, die wesentlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Güteaussagen und möglicherweise fehlende Leitlinien in diesem Kontext untersucht. Das Diskussionspapier und verschiedene ergänzende Dokumente finden Sie auf der Internetseite des IAASB.

Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme und Vorschlag einer Überarbeitung

18.08.2016

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine überarbeitete Stellungnahme veröffentlicht und schlägt die Überarbeitung einer weiteren vor.

Mit der überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen wird ein Wahlrecht eingeführt, bei der Ermittlung des Durchschnittszinssatzes auf einen Zeitraum zwischen 5 und 10 Jahren (statt bisher auf 7 Jahre) abzustellen. Dieses neu eingeführte Wahlrecht ist stetig auszuüben. Anstoß für diese Änderung ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die auch in Deutschland zu einer Anpassung des Zeitraumes auf 10 Jahre (ohne Wahlrecht) führte. Sie finden die überarbeitete Stellungnahme hier auf der Internetseite von AFRAC.

Außerdem schlägt AFRAC eine Anpassung der AFRAC-Stellungnahme 23 Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten vor. Folgende Anpassungen werden vorgeschlagen:

  • Klarstellung der Interpretation des Art 54 Abs 2 CRR;
  • Klarstellung der Zinsrealisation bei unternehmensrechtlichem Fremdkapital; und
  • Ausweis von Beträgen aus der Abschreibung und dem Wiedereinbuchen von zusätzlichem Kernkapital.

Dieser Entwurf für die Überarbeitung der Stellungnahme steht Ihnen hier auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 9. September 2016 erbeten.

DRSC-Stellungnahme zum IFRS 9 betreffenden IDW-Entwurf ERS HFA 48

16.08.2016

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat sich durch seinen IFRS-Fachausschuss kritisch mit den Vorschlägen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Klärung von Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt.

Die Stellungnahme des DRSC befasst sich sowohl mit dem ursprünglichen Entwurf vom 13. Mai 2016 als auch mit der Fortsetzung von ERS HFA 48, die vom IDW am 14. Juni 2016 veröffentlicht wurde.

Das DRSC hat zum Entwurf inhaltich und redaktionell Stellung genommen und setzt sich dabei kritisch u.a. mit den folgenden Regelungsbereichen auseinander:

  • Einbeziehung des Fremdwährungsrisikos in die Chancen und Risiken im Rahmen der Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts.
  • Analyse des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen ein zu klassifizierender Vermögenswert gehalten wird.
  • Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte.
  • Hedge Accounting

Generell merkt das DRSC kritisch an, dass der Entwurf durch die ausführliche Paraphrisierung von IFRS 9 sehr ausführlich und damit schwer lesbar geraten sei. Des Weiteren werde nicht deutlich genug, welche Ausführungen eher für Finanzdienstleister relevant und welche auch für Nichtfinanzdienstleister von Bedeutung sind.

Da das IDW einzelne Teile von ERS HFA 48 noch nicht fertiggestellt hat (u.a. den Abschnitt zu Wertminderungen), versteht das DRSC seine Stellungnahme als vorläufig und noch nicht abgeschlossen.

Die Stellungnahme des DRSC sowie die entsprechende Presseerklärung können Sie sich von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Gemeinsame Internetpräsentation von IASB und FASB zur Erlöserfassung

15.08.2016

IASB und FASB werden am 15. September 2016 eine gemeinsame Internetpräsentation zur Umsetzung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' und dem entsprechenden US-amerikanischen Standard ASC 606 abhalten.

Folgende Themen sollen erörtert werden:

  • Überblick über das Erlöserfassungsmodell;
  • Überblick über jüngste Umsetzungsaktivitäten einschließlich Standardsetzungsentwicklungen und Entwicklungen bei der TRG;
  • Ressourcen, die als Hilfe bei Umsetzungsfragen konsultiert werden können;
  • Angaben; und
  • Fragen der Teilnehmer.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS-Fachausschusses

15.08.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 1. September 2016 in Berlin tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 52. Sitzung wird der Ausschuss folgende Themen besprechen:

  • Entwurf ED/2016/1 Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile
  • Interpretationsaktivitäten
  • EFRAG-Aktivitäten (u.a. Strategie 2017, Entwürfe von Übernahmeempfehlungen)
  • ASAF-Sitzung im September

Die vollständige Tagesordnung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Ergebnisse der 51. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

15.08.2016

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 28. Juli 2016 in Berlin getagt. Der Ergebnisbericht von dieser Sitzung steht jetzt zur Verfügung.

Während seiner 51. Sitzung hat der Ausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht der Sitzung nebst aktualisiertem Arbeitsprogramm finden Sie auf der Internetseite des DRSC. Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile wurden bereits am 29. Juli zur Verfügung gestellt.

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