Dezember

IFRS-Stiftung veröffentlicht zweite Ergänzung zur IFRS-Taxonomie 2016

08.12.2016

Auf der Internetseite des IASB steht eine zweite Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2016 zur Verfügung.

Die regelmäßig herausgegebenen Ergänzungen enthalten zusätzliche Taxonomiekonzepte, die vom IASB herausgegebene neue IFRS und Verbesserungen an bestehenden IFRS sowie fachliche Aktualisierungen und Korrekturen aufnehmen. In diesem Fall werden Taxonomiekonzepte für die Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge in Bezug auf die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente und dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen vom September 2016 zur Verfügung gestellt.

Zugang zum Update 2 to the IFRS Taxonomy 2016 und zu weiterführenden Informationen haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

 

DRSC-Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation zur Übernahme von IFRS 16

08.12.2016

Das DRSC hat Stellung zur EFRAG-Konsultationszur Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältniss'e in EU-Recht genommen.

EFRAG hatte am 12. Oktober 2016 ein vorläufiges Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse für die Anwendung in Europa herausgegeben. Obwohl EFRAG bereits vorläufig zu einem positiven Schluss in Bezug auf die Übernahme gekommen ist, hat sich EFRAG bis jetzt noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht.

In seiner jetzt veröffentlichten Stellungnahme greift das DRSC bestehende Kritikpunkte an den Regelungen zur Leasingbilanzierung auf, kommt nach Abwägung der Stärken und Schwächen des Standards sowie der Vor- und Nachteile einer (Nicht-)Indossierung jedoch zu einem positiven Gesamturteil und befürwortet somit die Übernahme von IFRS 16 in EU-Recht. Zudem hat das DRSC in das Schreiben den deutlichen Hinweis aufgenommen, dass in Bezug auf den zeitlichen Ablauf des Indossierungsprozesses sichergestellt werden müsse, dass den Unternehmen tatsächlich die Möglichkeit zur vorzeitigen Anwendung des Standards im Jahr 2018 verbleibt.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Neue Interpretation zu Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlten Gegenleistungen

08.12.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die vom IFRS Interpretations Committee entwickelte Interpretation IFRIC 22 'Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen' herausgegeben, um die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen klarzustellen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten.

 

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee hat Abweichungen in der Praxis in Bezug auf den verwendeten Wechselkurs bei der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung nach IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse in Fällen festgestellt, in denen eine Gegenleistung erhalten und gezahlt wird, bevor der zugehörige Vermögenswert, der Aufwand oder der Ertrag erfasst wird. Daher hat sich das Committee entschlossen, eine Interpretation zu entwickeln.

 

Inhalt von IFRIC 22

Gegenstand und Anwendungsbereich

Mit der Interpretation werden Transaktionen oder Teile von Transaktionen in fremder Währung adressiert, für die Folgendes gilt:

  • es gibt Gegenleistungen, die in fremder Währung bezeichnet oder bepreist sind;
  • das Unternehmen setzt vor der Erfassung des zugehörigen Vermögenswerts, des Aufwands oder des Ertrags einen Vermögenswert aus der Vorauszahlung oder eine Schuld aus aufgeschobenem Ertrag in Bezug auf diese Gegenleistung an; und
  • der Vermögenswert aus der Vorauszahlung oder der Schuld aus aufgeschobenem Ertrag ist nicht monetär.

Schlussfolgerung

Das Interpretations Committee ist zu folgendem Schluss gekommen:

  • Der Zeitpunkt der Transaktion für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses ist die erstmalige Erfassung des nicht monetären Vermögenswerts aus der Vorauszahlung oder der nicht monetären Schuld aus aufgeschobenem Ertrag.
  • Wenn es im Voraus mehrere Zahlungen oder Erhalte gibt, wird ein Transaktionszeitpunkt für jede Zahlung und jeden Erhalt bestimmt.

Zeitpunkt des Inkrafttretens

IFRIC 22 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Übergang

Bei erstmaliger Anwendung ist die Interpretation durch betroffene Unternehmen wie folgt anzuwenden:

  • rückwirkend im Einklang mit IAS 8 oder
  • prospektiv auf alle Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge in fremder Währung, die in den Anwendungsbereich der Interpretation fallen, bei deren erster Erfassung zu oder nach Beginn der ersten Berichtsperiode, in der ein Unternehmen die Interpretation erstmalig anwendet, oder zu Beginn der früheren Berichtsperiode, die als Vergleichsinformation dargestellt wird.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

IASB finalisiert Änderungen an IAS 40 in Bezug auf Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

08.12.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40)' herausgegeben, um Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien klarzustellen.

 

Hintergrund

Beim IFRS Interpretations Committee ging eine Bitte um Klarstellung der Anwendung von Paragraph 57 von IAS 40 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ein. Der Paragraph enthält Leitlinien zu Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Insbesondere ging es darum, ob im Bau oder in der Entwicklung befindliche Immobilien, die vorher als Vorräte klassifiziert wurden, in die Kategorie der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert werden können, wenn es eine offensichtliche Nutzungsänderung gegeben hat.

Das Interpretations Committee reichte den Sachverhalt an den IASB weiter, der bei seiner Sitzung im April 2015 übereinkam, eng umrissene Änderungen an IAS 40 vorzunehmen. Mit den Änderungen sollte vor allem das Prinzip hinter Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gestärkt werden, indem hervorgehoben wird, dass eine solche Übertragung nur erfolgen kann, wenn es zu einer Nutzungsänderung gekommen ist. Die Vorschläge aus dem entsprechenden Entwurf, der im November 2015 herausgegeben wurde, wurden jetzt finalisiert.

 

Änderungen

Die Änderungen in Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40) sind die folgenden:

  • Paragraph 57 wurde geändert, um festzuhalten, dass ein Unternehmen eine Immobilie dann und nur dann in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen kann, wenn es Belege für eine Nutzungsänderung gibt. Die Nutzungsänderung besteht darin, dass die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllt oder nicht mehr erfüllt. Eine Änderung der Absichten der Unternehmensleitung in Bezug auf die Nutzung der Immobilie für sich genommen ist kein Beleg für eine Nutzungsänderung.
  • Die Liste von Belegen in Paragraph 57(a) – (d) wurde zu einer nicht abschließenden Liste von Beispielen erklärt, nicht länger als die frühere abschließende Liste.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Unternehmen wenden die Änderungen auf Nutzungsänderungen an, die am oder nach Beginn der Berichtsperiode auftreten, in der das Unternehmen erstmalig die Änderungen anwendet. Eine rückwirkende Anwendung ist gestattet, wenn dies ohne Verwendung späterer Erkenntnisse möglich ist.

IFRS fokussiert-Newsletter mit einer Erläuterung der Änderungen in deutscher Sprache

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2014-2016 ab

08.12.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2014-2016), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind drei Standards durch diese Änderungen betroffen.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:

IFRS Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Streichung der befristeten Ausnahmen in den Paragraphen E3–E7 von IFRS 1, weil sie jetzt ihren beabsichtigten Zweck erfüllt haben

IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen

Klarstellung des Anwendungsbereichs des Standards durch Präzisierung, dass die Angabevorschriften im Standard mit Ausnahme derjenigen in den Paragraphen B10–B16 auf die in Paragraph 5 genannten Beteiligungen eines Unternehmens anzuwenden sind, die als zu Veräußerungszwecken gehalten, als zu Ausschüttungszwecken gehalten oder als aufgegebene Geschäftsbereiche nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Klarstellung, dass das Wahlrecht, eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture, die von einem Unternehmen gehalten wird, das eine Wagniskapitalgesellschaft oder ein anderes qualifizierendes Unternehmen ist, zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, bei erstmaligem Ansatz für jede Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auf Einzelbeteiligungsgrundlage zur Verfügung steht

Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, die Änderungen an IFRS 12 für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

FASB-Vorsitzender spricht über internationale Zusammenarbeit

07.12.2016

Russell Golden, Vorsitzender des US-amerikanischen Standardsetzers FASB, hat bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB die Prioritäten des FASB erläutert und sie unter dem Ausdruck "fünf I" zusammengefasst - wobei ein I für "Internationales" stand.

Golden erläuterte, dass nach der Aufgabe der bilateralen Zusammenarbeit mit dem IASB der FASB einen neuen Ansatz gewählt habe, um eine größere Vergleichbarkeit globaler Standards zu erreichen: (i) durch fortgeführte Entwicklung und Verbesserung von Rechnungslegungsstandards, (ii) durch aktive Teilnahme an der Entwicklung der IFRS und (iii) durch Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation mit anderen nationalen Standardsetzern. Er hielt fest:

Ich glaube, dass die Arbeit an der Entwicklung vergleichbarerer globaler Rechnungslegungsstandards wichtig ist, im die Komplexität der Finanzberichterstattung zu verringern. Deshalb arbeiten wird weiter mit dem FASB und anderen nationalen Standardsetzern mit dem Ziel zusammen, Standards zu vereinbaren und einzuführen, die gemeinsame Ergebnisse fördern. [...]. Wir tauschen uns weiter mit dem IASB zu Themen von gemeinsamen Interesse aus, aber wir haben auch gleichzeitig unsere bestehenden Beziehungen zu anderen Standardsetzern gestärkt. Dies hat den Fluss von Informationen und Ideen verbessert, die unsere jeweiligen Überlegungen befruchten, und trägt zu einem Umfeld bei, das größerer Konvergenz förderlich ist.

Im Zusammenhang mit den gestärkten Beziehungen mit anderen nationalen Standardsetzern führte Golden gemeinsame Sitzungen mit den Standardsetzern aus Kanada, Japan, China, Südkorea und anderen Ländern an und erläuterte, dass der FASB beabsichtigt, auch 2017 mit ihnen zu tagen, um sich über Prioritäten und künftige Initiativen auszutauschen. Er kam zu dem Schluss: "Solche Beziehungen helfen uns, die Finanzberichterstattung zu verbessern, und bringen uns gleichzeitig alle näher an gemeinsame Lösungen weltweit."

Die vollständige Rede von Golden finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB.

IASB-Vorsitzender spricht bei der gegenwärtigen AICPA-Konferenz auch über den Brexit

06.12.2016

Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, hat bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB eine umfassende Rede zu gegenwärtigen Entwicklungen gehalten, zu denen auch der Brexit und die Wahl in den Vereinigten Staaten gehörten.

In Ergänzung zu den üblichen Erwähnungen von IFRS in Japan und China und sonst in der Welt sprach Hoogervorst bei den globalen Entwicklungen auch über den Brexit und die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl in den USA. Beides nannte er negative Reaktionen auf die Globalisierung und beantwortete die Frage, ob dies auch Auswirkungen für globale Standards habe, wie folgt:

Während sich Großbritannien entschieden hat, die EU zu verlassen, hat es nicht entschieden, die Welt zu verlassen. [...] Geschichte entwickelt sich nie entlang gerader, sauberer Linien, und deshalb ist es durchaus möglich, dass das Wachstum globaler Investitionen und globalen Handels unterbrochen wird. Aber selbst die grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle abnehmen sollten, auch wenn das langfristig sehr unwahrscheinlich ist, die Logik für gemeinsame Rechnungslegungsstandards bleibt zwingend. Multinationale Unternehmen werden weiter die Welt umspannen, und Anleger werden weiter weltweit nach Anlagemöglichkeiten suchen.

Hoogervorst wendete sich dann gängigeren Themen zu, die er in seinen Reden normalerweise abdeckt, aber seine Beispiele blieben spannend. Als Fachthemen wendete er sich Erlöserfassung, Versicherungsunternehmen, Pensionsverpflichtungen und Niedrigzinsen zu. Übergreifend ging er auf das Thema "bessere Kommunikation" ein, das er als Motto über seine zweite Amtszeit stellen will. Dabei ging er auch auf alternative Finanzkennzahlen ein:

Lassen Sie mich klarstellen, dass wir nicht beabsichtigen, alternative Leistungskennzahlen zu verbannen, denn einige haben durchaus einen Zusatznutzen. Wir teilen die Bedenken der SEC, dass alternative Finanzkennzahlen im Allgemeinen ein günstigeres Bild der Leistung eines Unternehmens zeichnen als die generellen Rechnungslegungsgrundsätze. Dies ist nicht im Interesse der Anleger, aber Meinung nach auch nicht im Interesse der Ersteller. [...] Während unsere Standards darauf abzielen, Anlegern zu helfen, ein Unternehmen zu verstehen, sollten wir niemals vergessen, dass die moderne Rechnungslegung ursprünglich als Managementwerkzeug entwickelt wurde.

Die vollständige Rede von Hoogervorst, die im Ganzen lesenswert ist, finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

Japan 'designiert' weitere IFRS

06.12.2016

Die japanische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority of Japan, FSA) hat bekanntgegeben, dass weitere, bis zum 30. Juni 2016 herausgegebene IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Unter den neu designierten IFRS befindet sich auch IFRS 16 Leasingverhältnisse, vom IASB im Januar 2016 herausgegeben.

Eine Presseerklärung zur Designierung (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der FSA.

Studie zu XBRL zeigt, dass nur wenige Anleger die von ihnen benötigten Daten selbst aus Berichten ziehen

06.12.2016

Das Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) hat die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung zu XBRL veröffentlicht.

Obwohl der Fokus der Studie auf dem Mangel an Wissen über die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL, der schlechten Qualität der von Unternehmen zur Verfügung gestellten XBRL-Informationen und der Tatsachen, dass weder Unternehmen noch Anleger XBRL als Kommunikationsplattform wahrnehmen, liegt, bietet die Studie auch interessante Einblicke dazu, wo und wie Anleger ihre Informationen beziehen.

Nur 11% Befragten beziehen ihre die von ihnen benötigten Informationen direkt und eigenständig aus Abschlüssen und anderen Quelldokumenten. Diese Anzahl hat sich seit 2009 halbiert. Auf der anderen Seite ist der Anteil derjenigen Befragten, die sich für ihre Analysen und Bewertungen und letztlich Anlageentscheidungen entweder ganz auf Informationen Dritter verlassen oder dies doch weitestgehend tun von 42% im Jahr 2009 auf 58% 2016 gestiegen.

Die Studie enthält die Schlussfolgerung, dass eine Änderung des Umgangs der Unternehmen mit strukturierten Daten und XBRL, die heute nur dort, wo dies vorgeschrieben ist, ihre Informationen mit minimalen XBRL-Etiketten versehen, die Finanzberichterstattung revolutionieren und das Interesse der Anleger an XBRL wesentlich verbessern könnte. Derzeit nutzen 90% der Anleger XBRL nicht, weil sie das Format gar nicht kennen (55%) oder davon gehört haben, aber über die Nutzung in der Finanzberichterstattung nicht ausreichend Bescheid wissen (35%). Ob bessere XBRL-Nutzung und -Kenntnis auch den Trend stoppen könnte, sich zunehmend auf Informationen Dritter zu verlassen, wird in der Studie nicht untersucht.

Der Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des CFA-Instituts zur Verfügung.

Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC spricht über IFRS in den USA

06.12.2016

Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der PCAOB sprach der neue Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) neben vielen anderen Themen auch über die IFRS in den Vereinigten Staaten.

Wesley R. Bricker, der letzten Monat sein Amt antrat, hielt fest, dass die IFRS sowohl für US-amerikanische Anleger als auch für US-amerikanische Unternehmen von großer Bedeutung sind. Anleger verließen sich auf Abschlüsse von Unternehmen, die global tätig seien, und Unternehmen würden oft auch im Ausland nach möglichen Zielen und Investitionen bei Unternehmen suchen, die IFRS anwenden. Dennoch hielt er fest:

Hinsichtlich der Frage einer möglichen weitergehenden Nutzung der IFRS durch lokale Emittenten bin ich der Meinung, dass zumindest auf absehbare Zeit der unabhängige Standardsetzungsprozess des FASB und US-GAAP weiterhin am besten die Bedürfnisse der Anleger und anderer Adressaten erfüllen werden, die sich auf die Finanzberichterstattung durch US-Emittenten verlassen.

Dennoch ermutigte er den FASB und den IASB, weiterhin zusammenzuarbeiten, um die Differenzen zwischen ihren Standards zu beseitigen. Und er hielt fest, dass es seiner Meinung nach es wert sei, "weiterhin den Vorschlag zu erwägen, den Jim Schnurr bei einer früheren Konferenz gemacht hat, inländischen Emittenten zu gestatten, IFRS-basierte Informationen als Ergänzung zu Abschlüssen nach US-GAAP zur Verfügung zu stellen".

Der vollständige Text der Rede in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der SEC zur Verfügung gestellt. Allgemein waren die Reden der SEC-Vertreter bei der Konferenz wert, beachtet zu werden. Unter anderem waren sie Erlöserfassung, neuen Standards insgesamt, alternativen Finanzkennzahlen und der Anwendung von Rechnungslegungsstandards gewidmet. Zugang zu allen Reden haben Sie hier.

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