IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2014-2016 ab

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08.12.2016

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2014-2016), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind drei Standards durch diese Änderungen betroffen.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:

IFRS Gegenstand der vorgeschlagenen Änderung

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Streichung der befristeten Ausnahmen in den Paragraphen E3–E7 von IFRS 1, weil sie jetzt ihren beabsichtigten Zweck erfüllt haben

IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen

Klarstellung des Anwendungsbereichs des Standards durch Präzisierung, dass die Angabevorschriften im Standard mit Ausnahme derjenigen in den Paragraphen B10–B16 auf die in Paragraph 5 genannten Beteiligungen eines Unternehmens anzuwenden sind, die als zu Veräußerungszwecken gehalten, als zu Ausschüttungszwecken gehalten oder als aufgegebene Geschäftsbereiche nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

Klarstellung, dass das Wahlrecht, eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture, die von einem Unternehmen gehalten wird, das eine Wagniskapitalgesellschaft oder ein anderes qualifizierendes Unternehmen ist, zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, bei erstmaligem Ansatz für jede Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auf Einzelbeteiligungsgrundlage zur Verfügung steht

Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, die Änderungen an IFRS 12 für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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