DRSC-Stellungnahme zur zweiten Fortsetzung von IDW ERS HFA 48 mit Einzelfragen zur Wertminderung nach IFRS 9

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06.12.2016

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat eine Stellungnahme an das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) betreffend die zweite Fortsetzung von ERS HFA 48 'Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9' adressiert.

Im Allgemeinen hält das DRSC die Fortsetzung für ausgewogen und sachgerecht, da sie gegenüber IFRS 9 weder zusätzliche Berichtspflichten begründet noch bestehende Freiheitsgrade einengt; zudem erscheint dem DRSC Auswahl und Gewichtung der aufgegriffenen Einzelfragen sachgerecht und ausgewogen. Insgesamt sei die zweite Fortsetzung für Finanzdienstleister gut lesbar, für Nichtfinanzdienstleister hingegen könnte die Lesbarkeit erschwert sein. Ergänzend weist das DRSC darauf hin, dass wegen der noch ausstehenden Fortsetzung von ERS HFA 48 betreffend Modifikationen seine Analyse und somit Stellungnahme weiterhin noch nicht abschließend ist.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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