DRSC reicht Sachverhalt beim IFRS Interpretations Committee ein

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16.12.2016

Das DRSC hat eine Eingabe zur Klärung einer Anwendungsfrage von IAS 33 'Ergebnis je Aktie' an das IFRS Interpretations Committee übermittelt.

In der Einreichung wird der Fall thematisiert, dass bestehende Genussrechte unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind, steuerlich aber als Fremdkapital behandelt werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie der den Genussrechten zuzurechnende Anteil am Gewinn vor oder nach Berücksichtigung von Steuereffekten zu ermitteln ist. Diesbezüglich scheint IAS 33 eine Regelungslücke aufzuweisen, denn für etwaige Vorzugsaktionäre ist dies IAS 33.12 ff. geregelt, für den in IAS 33.A13 f. aufgegriffenen Spezialfall von anderweitigen Kapitalgebergruppen – wie Genussrechtsinhaber – fehlt eine solche spezielle Regelung.

Sie können die vollständige Eingabe in englischer Sprache auf der Internetseite des DRSC lesen.

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