DRSC-Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation zur Übernahme von IFRS 16
08.12.2016
Das DRSC hat Stellung zur EFRAG-Konsultationszur Übernahme von IFRS 16 'Leasingverhältniss'e in EU-Recht genommen.
EFRAG hatte am 12. Oktober 2016 ein vorläufiges Konsultationsdokument in Bezug auf die Übernahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse für die Anwendung in Europa herausgegeben. Obwohl EFRAG bereits vorläufig zu einem positiven Schluss in Bezug auf die Übernahme gekommen ist, hat sich EFRAG bis jetzt noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht.
In seiner jetzt veröffentlichten Stellungnahme greift das DRSC bestehende Kritikpunkte an den Regelungen zur Leasingbilanzierung auf, kommt nach Abwägung der Stärken und Schwächen des Standards sowie der Vor- und Nachteile einer (Nicht-)Indossierung jedoch zu einem positiven Gesamturteil und befürwortet somit die Übernahme von IFRS 16 in EU-Recht. Zudem hat das DRSC in das Schreiben den deutlichen Hinweis aufgenommen, dass in Bezug auf den zeitlichen Ablauf des Indossierungsprozesses sichergestellt werden müsse, dass den Unternehmen tatsächlich die Möglichkeit zur vorzeitigen Anwendung des Standards im Jahr 2018 verbleibt.
Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.