Nach Meinung von EFRAG sollte das Rahmenkonzept Leitlinien zur Asymmetrie enthalten
21.12.2016
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben, um diesen zu bitten, dass das künftige Rahmenkonzept auch Leitlinien zur Anwendung von Asymmetrie enthalten sollte.
Wie EFRAG festhält hat der IASB bei seiner Sitzung im Oktober 2016 bei Erörterung des Projekts zum Rahmenkonzept einstimmig entschieden, dass im Rahmenkonzept anerkannt werden soll, dass es in Rechnungslegungsstandards manchmal zu Asymmetrie kommen kann, wenn man die entscheidungsnützlichsten Informationen erzielen möchte.
EFRAG unterstützt die Entscheidung, ist aber der Meinung, dass eine solche Anerkenntnis allein nicht ausreichend ist und dass das Rahmenkonzept auch Leitlinien dazu enthalten sollte, wie Asymmetrie bei der Entwicklung von Ansatz- und Bewertungsprinzipien anzuwenden ist. EFRAG nennt einige Beispiele und weist auch darauf hin, dass der Stab des IASB in einigen Fällen bereits mögliche Leitlinien entwickelt und vorgeschlagen hat.
Das englischsprachige Schreiben steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.