ESMA veröffentlicht Zusammenfassung der Rückmeldungen zur ESEF-Konsultation
22.12.2016
In der EU-Transparenzrichtlinie ist vorgeschrieben, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. Die Vorschriften der Richtlinie zielen darauf ab, Einreichungen für Emittenten zu erleichtern, und die eingereichten Informationen zugänglicher für Anleger und Regulierer leichter zugänglich zu machen und bessere Analyse und Vergleiche zu ermöglichen. Im September 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine Konsultation angestoßen, um zu eruieren, welche Technologie die beste ist, um die ESEF-Vorschrift zu erfüllen.
ESMA hat jetzt eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Konsultation veröffentlicht, die die Schlussfolgerung enthält, dass Inline XBRL die beste Technologie ist, mit der Emittenten ihre Jahresberichte in einem einheitlichen elektronischen Format erstellen können, weil in diesem Format dasselbe Dokument sowohl maschinen- als auch für Menschen lesbar ist.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Zusammenfassung der Rückmeldungen auf der Internetseite von ESMA.