IDW RS HFA 30 n.F. zur Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen verabschiedet
20.12.2016
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass IDW RS HFA 30 zur Bilanzierung von Alterversorgungsverpflichtungen verabschiedet wurde.
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändert auch handelsrechtliche Vorschriften, darunter die Vorschriften zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen. Das IDW hat jetzt seinen Entwurf vom September 2016 finalisiert, in dem die Änderungen des § 253 HGB sowie weitere Aktualisierungen berücksichtigt sind.
Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.